Abzüge von meiner zusätzlichen Rente zur Pension?

1 Antwort

Nein. Da du als Pensionär weiterhin privat versichert bist ( mit 70 % Beihilfeanspruch), bekommst du von der gesetzlichen Rentenversicherung einen ZUSCHUSS zu deiner privaten KV, in Höhe von 7 % der Rente.

Versteuern musst du natürlich beide Einkommensarten.