Abschluss gefliester Balkon?

3 Antworten

Zwischen dir und dem Handwerker ist ein Werkvertrag zustande gekommen!§ 631 BGBVertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Hier findest du das Muster eines Werkvertrages.

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/mustervertraege/werkvertrag.html

Was ein Sachmangel ist, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch ebenso unmissverständlich, wie die Rechte des Verbrauchers bei Sachmängeln.

Maßtoleranzen bei Fliesen- und Plattenarbeiten

Die Fliesen- und Plattenarbeiten umfassen das Ansetzen und Verlegen von keramischen Fliesen, Platten und Mosaik sowie Fliesen, Platten und Mosaik auf Glas. In der VOB/C sind die Fliesen- und Plattenarbeiten in der ATV DIN 18352 geregelt.

Die auf dem Bild gezeigte Ausführung erfüllt die Voraussetzungen für "Sach- & fachgerecht" sicherlich nicht.

Eine gute Orientierungshilfe findest du hier:

https://www.weka.de/architekten-ingenieure/masstoleranzen-bei-flliesen-und-plattenarbeiten/

Du schreibst:

Sie können das gradesägen, dann muss ich aber in Kauf nehmen, dass die Fliesen splittern.

Falls du dieses Angebot schriftlich hast - unbedingt aufheben!!!

Es ist doch wirklich dreist Mängel nur beseitigen zu wollen, wenn der Kunde weitere Mängel selbst bezahlt.

Handwerker-Pfusch: Mängel richtig reklamieren

Eine gute Orientierungshilfe findest du hier:

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Handwerker-Pfusch-Maengel-richtig-reklamieren,handwerker204.html

Meine persönliche Meinung ist:

Ferndiagnosen sind immer schwierig. Und natürlich ist eine einvernehmliche Lösung immer die beste.

Warum würden ausgebildete Fachleute so etwas nicht abliefern? - Weil sie es nicht so gelernt haben!

Du möchtest wissen:

gehört ein ordentlicher Abschluss zu einer sachgemäß ausgeführten Arbeit dazu?

Worauf du dich verlassen kannst!

Stell dir solche Arbeiten doch bitte mal im Innenbereich vor. Etwa eine Trockenbau-Wand im Badezimmer.

Handwerker-Pfusch: Mängel richtig reklamieren

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Handwerker-Pfusch-Maengel-richtig-reklamieren,handwerker204.html

Wenn der Handwerker pfuscht: So kommen Sie zu Ihrem Recht

https://www.sanier.de/handwerker/wenn-der-handwerker-pfuscht

Ich hoffe, die Tipps können dir in deiner Sache dienlich sein.

Du bist kein Bittsteller, sondern ein Verbraucher, der den Vertrag durch die Bezahlung erfüllt hat.

Natürlich kann der Handwerker auch nicht die Haftung für Schäden, die er ggf. selbst verursacht hat, bereits im Vorfeld auf seinen Kunden abwälzen.

Durch die am 14. Februar 2020 in Kraft getretene Gesetzesänderung sind folgende Berufe ab diesem Jahr wieder meisterpflichtig:

  •   Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

https://www.hwk-hildesheim.de/artikel/neue-meisterpflicht-betrifft-auch-ihk-betriebe-24,0,2479.html

Erfahrungsgemäß werden Fliesen- oder auch Malerarbeiten, u.s.w. von Unternehmern angeboten, denen die gesetzliche Qualifikation fehlt.

Tipp:

Also erste Hilfe zur Selbsthilfe kannst dich auch an die Verbraucherzentrale oder die Handwerkskammern wenden.

Es ist also nicht immer sofort der Gang zum Rechtsanwalt erforderlich.

Gut zu wissen:

Bei Kosten für eine Erstberatung und Bewertung des Prozessrisikos, sind Rechtsanwälte an eine Gebührenordnung gebunden.

Wichtig zu wissen:

Nachdem die gesetzte Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verlief, befindet sich der Handwerker im Verzug.

Das heißt: Sobald sich der Schuldner (Handwerker) im Verzug befindet, hast du das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen und die Anwaltskosten dem Handwerker in Rechnung zu stellen.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung
CiWiii 
Fragesteller
 14.05.2023, 08:42

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

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Was heißt schon "sachkundig".

Da jede Fliese unterschiedlich übersteht sieht es Sch... aus.

Ich würde es auch nicht so akzeptieren.

Jetzt noch eine Schiene dranbasteln macht es auch nicht schöner. Die hätte - wie du schon sagst- gleich mit eingeklebt werden müssen.

Der Fehler ist aber grundsätzlich: sie haben die Fliesen nicht akkurat lang geschnitten. Das ist ihr Versäumnis.

Mit einer harten Diamantscheibe kann man das noch splitterfrei akkurat abtrennen. Auf keinen Fall akzeptieren, wenn sie da mit einer normalen Stein-Trennscheibe drangehen

Also, es ist ein wenig schwer nur anhand dieses kleinen Ausschnitts eine 100% Prognose zu stellen. 1. Wir sehen ein Bild, wo 3 Fliesen nicht so ganz auf Linien geschnitten sind. und 2. So wie ich es verstanden habe, ist jetzt noch die Frage, ob da sowieso ein Profil angebracht hätte sollen.

Fangen wir zuerst mit dem zweiten Punkt an. Ob man ein Abschlussprofil ranmacht, hat in erster Linie nichts damit zu tun, wegen "ordentlich arbeiten", wie hier mal erwähnt worden ist. Normalerweise wird bei Sichtschnitte Kanntenschütze verlegt. Im Innenbereich sicher zu 99%, ausser man macht Gerungen. Jetzt bei dem Balkon hat man auch Sichtschnitte. Aber.... Es hat ein Geländer, man sieht es von vorne nicht. Es muss also nicht unbedingt beim Balkon ein Kanntenschutz verlegt werden. Es muss halt vorher beredet werden, zwischen Dir und dem Fliesenleger. Besser gesagt, der Chef hätte Dich Fragen sollen, ob Du einen Kanntenschutz willst. Da ist wohl ein Kommunikationsfehler seitens des Fliesenlegerchefs passiert. Ich frage mich anhand des Bildes unten rechts hört plötzlich das Geländer auf. Was ist da? Kann man da runter springen?

Und jetzt zum Punkt 1. Der Mangel wegen nicht so schön geschnitten Fliesen. Da ist die Frage an, was liegts? Keine Mühe beim Schneiden gegeben? Evt, Winkel der Maschine krumm? Dann sollte man sie schleunigst zur Wartung bringen, oder liegt es an den krummen Fliesen? Wenn es an den Fliesen liegt, merkt man es allerdings schon beim Verlegen an den Fugen. Und spätestens nach der zweiten Reihe hätte man aufhören sollen und es melden müssen. Also es ist sicherlich nicht Weltmeisterlich, aber ich habe schon schlimmeres gesehen. Was man da jetzt machen kann? Ja entweder die Kannten abschleifen oder ein Profil darüber kleben. Die Fliesen sehen so Holzoptikmässig aus. Sind das Überlänge 30/60 Masse? Wenn dem so ist, sind es sowieso die falschen Fliesen. Auf Balkone und Terrassen verlegt man keine Überlänge, wegen Spannungen. Es müssen Quadratische bis 30/30 in Kreuzfugen verlegt werden.