Abschlagszahlung nicht änderbar?


01.02.2023, 18:12

Zuerst!!! Ja Energie ist teurer geworden, Strompreisbremse usw. alles klar! Aber hier geht es um etwas komplizierteres wo ich nichtmehr weiter weiß!

Hier die Frage:

Letztes Jahr 2022 haben wir uns ein Haus gekauft, soweit so gut, da ich das Haus von meinem Onkel abgekauft habe und wir ab Oktober 2022 darin renoviert haben ,wurde selbstverständlich Strom,Wasser,teilweise Gas verbraucht. Mein Onkel hat den Stadtwerken im August 2022 als die ehemaligen Mieter ausgezogen sind die Zählerstände übergeben.Ab jetzt Beginn der Fehler!: Wir wiederum haben offiziell erst ab 1.12.2022 nachdem wir schon eigentlich 2Monate Energie für Renovierungsarbeiten verbraucht haben uns bei den Stadtwerken gemeldet, Die Schlussfolge ist ,die Stadtwerke hat uns jetzt einen Abschlagszahlung jeden Monat auf 670€ gesetzt ,dabei ist der Verbrauch nicht ab 1,12,22 sondern eigentlich ja schon die 2 Monate zuvor für die Renovierungsarbeiten! Habe versucht der Frau das klar zu machen, sie sagt das lässt sich nichtmehr ändern, die Abschlagszahlung ist fest, im Klartext heißt das, wir müssen jetzt jeden Monat 670€ bezahlen, was total Schwachsinn ist weil diese ja eigentlich für 3 Monate zählen würden! Versteht ihr das Problem!? Was würdet ihr machen?

Lg

2 Antworten

Habe versucht der Frau das klar zu machen, sie sagt das lässt sich nichtmehr ändern

An der Telefonhotline? Kein Wunder. Was glaubst Du, wie viele Anrufe derzeit mit genau dem gleichen Anliegen dort ankommen und welche Aufgabe die Damen und Herren am Telefon haben: Abwimmeln, abwimmeln, abwimmeln!

Natürlich lässt sich das ändern. Schreibe einen ordentlichen Brief am besten per Einwurfeinschreiben. Erkläre den Sachverhalt und wie viel Strom ihr tatsächlich jetzt pro Monat verbraucht. Am besten direkt mit dem aktuellen Zählerstand unterlegt.

Bittet höflich darum, die Vorauszahlung entsprechend herab zu setzen und macht gleich direkt einen Vorschlag. Wenn man darauf eingeht, alles ok. Wenn nicht, sucht Euch einen anderen Stromanbieter, aber nicht mit 1 Jahr Bindung, sondern möglichst kürzer. Nach diesem Wechsel könntet Ihr später wieder in die Grundversorgung Eurer Stadtwerke zurück wechseln und bekommt dann hoffentlich direkt einen günstigeren Abschlag.

Selbstverständlich können Abschläge auch verändert werden. Das steht auch in den AGB des Versorgers.