Absage von ALG2?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Sache ist geregelt in SGB I § 46 Verzicht:

"(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden."

Man kann das rechtmäßig zufließende Geld aber auch einfach einem (z. B. gemeinnützigen) Zweck seiner Wahl zukommen lassen. Dann wird das Konto ebenfalls nicht unnötig belastet.

Und wenn man keine Lust oder keine Zeit hat, Termine wahrzunehmen und Bewerbungen zu schreiben: Dann wird das Geld ohnehin schnell gemindert! Da muss man gar nichts unternehmen ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Du schreibst einfach:

Ab dem xxx melde ich mich aus dem ALG-II-Bezug ab. Du musst auch keinen Grund angeben.

Dann bringst Du das Schreiben PERSÖNLICH ins Amt und lässt Dir auf einer Kopie die Abgabe mit Stempel und Unterschriftt bestätigen.

Hab ich so gemacht und es hat (mit einigen Problemen seitens des Jobcenters - hat mich u. a. beschuldigt, nicht mitgewirkt zu haben) geklappt.

Einfach zum Jobcenter hin gehen und sagen ich will keine Leistungen mehr. Den Leistungsverzicht unterschreiben dann können sie dir auch keine Vorschriften mehr machen. Im Jobcenter sind sie froh, wieder einer weniger in der Statistik.

du schickst ein schriftstück hin mit ca. der aussage:

hiermit verzichte ich ab dato auf mir zustehende leistungen. ich bitte um einstellung der leistungen. unterschrift. das ist alles.

Da man das selbst aktiv beantragen muss, kann man auch einfach diese Leistung nicht beantragen

adamov90 
Fragesteller
 10.01.2016, 13:27

Antrag ist schon gestellt. Für 6 Monate war bewilligt. Darf man früh von Leistungen absagen?

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dixie2punkt0  10.01.2016, 13:28
@adamov90

Ja,kann man.Bedenkst du hoffentlich auch deine Krankenversicherung mit?

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