Abiturzulassung gefährdet wegen Betrugsversuch?
Guten Tag,
ich habe einen Betrugsversuch während einer Matheklausur begangen. Allerdings ist dieser noch nicht bewiesen, nur hat mich jemand verpfiffen und die Lehrer suchen jetzt das Gespräch. Nun droht der Lehrer damit mich nicht mehr zum Abitur zuzulassen. Darf er das? Also darf er erstens damit drohen und zweitens dürfte ich deswegen nicht zugelassen werden? Eigentlich wird man nur bei nicht erreichten Notenpunkten und zu vielen Fehltagen nicht zugelassen. Aber ich habe weder zu wenig Notenpunkte, noch zu viel Fehltage.
2 Antworten
Darf er dich vom Abitur ausschließen?
nein, aber er darf dir eine ‚6‘, also null Punkte (= nicht erbrachte Leistung!) geben
ob das dann für deine Zulassung reicht, kommt auf die anderen Noten an
wenn das mehrere behaupten würde ich zum einen drüber nachdenken, warum die das sagen und zum anderen, WER das sagt
auch Lehrer kennen ihre Pappenheimer und können die Glaubwürdigkeit i.d.r schon einschätzen
wunder dich nicht, wenn du die Klausur ohne Vorwarnung neu schreiben darfst
davon ab:
du hast ja zugegeben das du betrogen hast...also Jammer nicht rum
ich fände es auch nicht toll wochenlang zu büffeln insbesondere andere puscht sich so durchs Leben...
Du hast deine Arbeit geschrieben und diese wurde benotet. Ausschluss vom Abitur könnte nur sein, wenn dein allgemeiner Notendurchschnitt nicht für die Zulassung zum Abi reicht.
Er darf auch deine Arbeit nicht mit der Note "6" bewerten, weil andere dich verpfiffen haben, wegen des Spickens. Zunächst gilt die Benotung über deine Arbeit.
Dir muss man nachweisen, dass du bei der Matheklausur etwas gemacht hast, was unzulässig ist. Es müsste dir also nachgewiesen werden, dass du gespickt hast. Dieser Beweis fehlt. Die Aussagen anderer Schüler halte ich nicht als Beweis gegeben. Diese Aussagen könnten auch Gründe haben, dir zu schaden. Z. B. weil man dich nicht mag.
Du kannst das doch bei dem Gespräch mit der Schulleitung abstreiten, jemals einen Betrugsversuch unternommen zu haben.
Der Lehrer hat keine Befugnis dir die Zulassung zum Abi zu verweigern.
Das muss eine übergeordnete Stelle verfügen.
Nein, kann er nicht. Weder aufgrund einer Aussage das Spicken als Bewiesen ersehen noch dich deswegen nicht zum Abitur zulassen. Dazu hat ein Lehrer nicht die Macht, die Zulassung zum Abitur läuft über den Oberstufenkoordinator.
Die Zulassung zum Abitur ist normalerweise nur durch bestimmte Notengrenzen in Gefahr, aber nicht durch einen Spickversuch, der nicht mal bewiesen ist. Ohne Beweise kann er dir gar nichts machen, nichtmal die Klausur mit Null Punkten bewerten.
Es reicht ganz sicher von den Noten zur Zulassung, aber er darf mir doch an sich keine Null Punkte geben nur weil andere behaupten, dass es so gewesen sei. Es gibt keine Beweise dafür nur Schüler, die das behaupten.