Abiturienten machen Bücher nass - muss bezahlen?

6 Antworten

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Wende Dich also an den oder die Verursacher.

Das ist auch nicht deine Schuld die haben das ja nass gemacht

geh zum Schulleiter Oderso

Wo bist du auf der Schule? 🙈

würde es auf jeden Fall dem Schulleiter melden…


sarah0906977 
Fragesteller
 30.06.2023, 18:48

will ich jetzt hier nicht sagen aus privaten Gründen aber Nähe Offenbach.

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Lillifee2008  30.06.2023, 18:59
@sarah0906977

Ah ja klar dachte an unsrer Nachbarschule da gab’s heute den gleichen Vorfall 😅

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Hättest dich ja nicht genau in deren Wasserstrahl stellen müssen...


sarah0906977 
Fragesteller
 30.06.2023, 13:35

Die sind uns buchstäblich mit den Wassereimern nach gerannt und standen am Dach des Eingangs…..

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Destranix  30.06.2023, 13:41

Sagst du zwei Tage nach dem Tod von Dietrich Wagner (von dem ich auch vor ein paar Minuten zum erstem Mal gehört habe).

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Theoretisch könntest Du die betroffenen Abiturienten haftbar machen, bzw. anzeigen. Praktisch würde ich den Sachverhalt aber bei der Schulleitung vortragen.