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Abholschein von der Reinigung verloren, was tun?

gefragt von sahara55 am 23.02.2009 um 0:05 Uhr

Habe den Abholschein für die Reinigung verloren. Was kann ich tun, damit man mir trotzdem meine Kleidung heraus geben muss?

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Recht x 35.154 Kleidung x 4.862 Reinigung x 1.995 Verlust x 140 verloren x 112 Herausgabe x 6 Abholschein x 1 Ersatzbeweis x 1

Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 23. Februar 2009 00:07
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Ja, meist geben sie dir das raus wenn du deinen Perso vorlegst so das sie deine Daten abschreiben können-falls doch jemand mit dem Schein kommen sollte...

Kommentar von Felixguido am 23. Februar 2009 00:22

KOrrekt und realistisch!!


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 23. Februar 2009 00:07
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fotos mitbringen, wo du sie trägst *gg


maxeIputzeI
beantwortet von maxeIputzeI am 23. Februar 2009 00:06
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Hoffen das man sich an dich erinnert, wenn nicht giebts da sicher ne wartefrist etc


attaatta
beantwortet von attaatta am 23. Februar 2009 00:08
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wenn sie in 6 Monaten von niemand geholr wurde ,dann ist es deine...Abholung nur gegen Schein

Kommentar von E2baf3f5223080b8067f5af7843427ccsmallPlaton am 23. Februar 2009 00:13

Genau: warten, irgendwann werden nicht abgeholte Klamotten ja aussortiert. Der Kaufbeleg sagt null komma gar nix aus, weil daraus ja die Art der Bekleidung gar nicht ersichtlich ist.

Kommentar von Felixguido am 23. Februar 2009 00:29

Da wird der Konsumentenschutz wohl anderer Meinung sein.....


aggie
beantwortet von aggie am 23. Februar 2009 00:07
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hingehen, ausweis dabei haben und kleidungsstück so gut wie möglich beschreiben. normalerweise reicht das, besonders, wenn ihr öfter mal was abgebt.


anonym
beantwortet von Molli112 am 24. Februar 2009 15:10
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Hallo, Du brauchst Dir keine Gedanken zu machen, wegen des verlorenen Abholscheins, denn mir ist das mehr als einmal passiert. Nenne Deinen Namen und das Abgabedatum. Wenn das nicht klappt, dann suchen die Leute ihre Sachen durch, bis Du Deine Kleidung wiedererkennst und evtl. muß Du dann unterschreiben Name und Anschrift. Mehr nicht, in den meisten Fällen geht es so. Gruß Molli112


anonym
beantwortet von amiria71 am 23. Februar 2009 00:14
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Einen Anspruch auf Herausgabe hast Du schon. Allerdings wird sich die Reinigung Rückversichern wollen, damit sie sich nicht gegenüber jemand anderem Schadensersatzpflichtig macht. Im Zweifel musst Du das Eigentum an den Sachen beweisen.


tamii1307
beantwortet von tamii1307 am 23. Februar 2009 00:11
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vllt hat sich ja jmd dein gesicht gemerkt und weiß das die kleidung dir gehört ;)


holsch
beantwortet von holsch am 23. Februar 2009 00:07
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reuhmütig hingehen und fragen

Kommentar von Felixguido am 23. Februar 2009 00:20

...als Kunde muss ich wohl nicht reumütig sein!!


anonym
beantwortet von strombergAM am 23. Februar 2009 00:07
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Grundsätzlich muss die Reinigung die Kleidung nur gegen Vorzeigen des Abholscheins heraus geben. Ich würde dir aber empfehlen, es damit zu versuchen, die Kleidung so genau wie möglich zu beschreiben. Besondere Merkmale können dabei unter Umständen hilfreich sein, solche, die nur du als Besitzer kennen kannst. Ansonsten käme noch ein Einkaufsbeleg der Kleidung in Betracht.


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