Ab wieviel Kindern gibt es was vom Staat bei Großfamilie?

3 Antworten

Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern

Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft sind dem Bundespräsidialamt über die örtlich zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuzuleiten. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Patengeschenk (zzt. 500 Euro) den Eltern von einem Repräsentanten der Stadt oder Gemeinde aushändigen.

Das Kindergeld beträgt in Deutschland gemäß § 66 Abs. 1 EStG bzw. § 6 Abs. 1 BKGG seit Januar 2010 für das erste und zweite Kind jeweils 184 € monatlich, für das dritte Kind 190 € und für das vierte und jedes weitere Kind 215 € monatlich.

Deine Frage zum verbilligten Einkauf oder günstigen Immobilienerwerb kann ich nicht beantworten.

steuervergünstigungMit den grundstücken =gar nicht wer hat dir so nen müll erzählt? billiger einkaufen im supermarkt?Wär toll gibts aber nicht! Es gibt eine urkunde vom bundespräsident wenn das siebte kind geboren wird dananch aber nicht mehr. es gibt keinen orden vom staat und der bundespräsident kom mt acuh nicht perönlich vorbei was wurde dir eig. für einen mülll eingeflößt?

BossKingPlayer 
Fragesteller
 19.08.2013, 08:11

Das mit dem niedrigen Steuersatz auf Grundstücke erzählen sich viele.

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ich denke ab 7 kinder bin mir aber nicht sicher