Ab wieviel Jahren kann man ein ICE Ticket kaufen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Alles falsch. Wer das Bahnticket kauft ist nicht relevant. (Gibt hierzu auch einen Taschengeldparagrafen, von daher spielt es keine Rolle ob 12, 14 oder 16 ^^ )

Es gibt nur bei alleinreisenden Kindern (ohne Begleitung) eine Altersbeschränkung...Diese liegt bei mind. 6 Jahren

Alleinreisende Kinder unter 6 dürfen nicht befördert werden, es sei sie werden von einer Person mitgenommen, die bereits 6 Jahre alt ist. (Gilt zudem auch zu jeder Tagszeit, demnach auch Nachts, was ebenfalls ein Irrglaube vieler ist, dass man Nachts mit 12 Jahren oder so nicht mehr auf den Straßen/im Zug sein darf..) Das Einverständnis der Eltern ist maßgeblich ! Denn, was die Eltern erlauben lt. JuSchGe auch dann in Ordnung. (Obs moralisch verwerflich sein könnte, einen Bsp. 12 Jährigen um 2 Uhr Nachts mit der Bahn fahren zu lassen spielt laut Gesetz keine Rolle, wenn die Eltern dem zustimmen)

PS: Eine Frage an die "Antworter", die meinen erst ab 12 bzw 14: Weshalb ist es denn so geregelt, dass Personen ab 6 bis 14 einen Kinderfahrausweis denn überhaupt haben müssen ?? Damit sie ihn dann doch gar nicht kaufen können ?? xD

Wie gesagt ab 6 braucht man einen Fahrausweis, dieser ist somit erwerblich :-)

PS: Bin Zugbegleiter :-)

kittykattyyyy  13.09.2010, 18:37

Es geht um die Geschäftsfähigkeit der Jugendlichen und sie sind weiterhin eingeschränkt geschäftsfähig. In sofern dürfen die Eltern Geschäfte rückgängig machen wenn diese damit nicht einverstanden sind. Ein Ticket für eine ICE Fahrt ist sicher keine "kleinere Anschaffung"

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Rolf42  13.09.2010, 19:46
@kittykattyyyy

Ein Kind unter 15 Jahren kann für 14,50 Euro ein Sparpreis-Ticket für den ICE kaufen und damit quer durch Deutschland fahren. Das ist sicherlich keine große Anschaffung.

Die Frage ist natürlich, ob die Eltern diese Reise erlauben.

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trust1605  13.09.2010, 19:58
@kittykattyyyy

Damit wir auch endlich mal eine Summe haben: Hamburg Hbf - Berlin Hbf mit ICE-Zuschlag für ein Kind/2.Klasse kostet 35,-€.

Das habe ich -persönlich- mit 13 in 2 Wochen als Taschengeld erhalten. Dies ist demnach doch noch lt Taschengeldpararaphen dann juristisch "ok" ? Da das Taschengeld ja zur freien Verwendung ausgegeben wird. Oder nicht ?!? Also könnten auch die Erziehungsberechtigten diesen "Vertrag" nicht einfach so aufheben. Ich danke für eine Antwort.

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trust1605  13.09.2010, 20:00
@kittykattyyyy

Es gibt die beschränkte Geschäftfähigkeit. Da gebe ich Dir vollkommen Recht! Erfolgte Geschäfte können auch von den Erziehungsberechtigten zurück genommen werden.


Aber der Taschengeldparagraph hebelt dieses in gewisser Weise aus. Jedes Kind bekommt auch zudem einen unterschiedlich hohen Satz an Taschengeld zur freien Verfügung. (Beim einen nur 10,-€ p.M., der andere 80,-€ p.M.)Somit ist selbst eine Fernverkehrskarte nicht unbedingt zu "hoch" bzw auch Dank der Kinderermäßigung auch etwas günstiger (-50%)


Aber wie dem auch sei, woher will der Verkäufer wissen, ob das Kind so wenig oder so viel Taschengeld erhält?!


Rechtslage in Deutschland:

In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

Damit wir auch endlich mal eine Summe haben: Hamburg Hbf - Berlin Hbf mit ICE-Zuschlag für ein Kind/2.Klasse kostet 35,-€.

Das habe ich -persönlich- mit 13 in 2 Wochen als Taschengeld erhalten. Dies ist demnach doch noch lt Taschengeldpararaphen dann juristisch "ok" ? Da das Taschengeld ja zur freien Verwendung ausgegeben wird. Oder nicht ?!? Also könnten auch die Erziehungsberechtigten diesen "Vertrag" nicht einfach so aufheben. Ich danke für eine Antwort.

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kittykattyyyy  13.09.2010, 22:00
@trust1605

Er kann darüber frei verfügen, dennoch können die Eltern den Kauf rückgängig machen wenn sie damit nicht einverstanden sind.

§ 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung (1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. (2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert. (3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

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trust1605  13.09.2010, 19:49

Es gibt die beschränkte Geschäftfähigkeit. Da gebe ich Dir vollkommen Recht! Erfolgte Geschäfte können auch von den Erziehungsberechtigten zurück genommen werden.


Aber der Taschengeldparagraph hebelt dieses in gewisser Weise aus. Jedes Kind bekommt auch zudem einen unterschiedlich hohen Satz an Taschengeld zur freien Verfügung. (Beim einen nur 10,-€ p.M., der andere 80,-€ p.M.)Somit ist selbst eine Fernverkehrskarte nicht unbedingt zu "hoch" bzw auch Dank der Kinderermäßigung auch etwas günstiger (-50%)


Aber wie dem auch sei, woher will der Verkäufer wissen, ob das Kind so wenig oder so viel Taschengeld erhält?!


Rechtslage in Deutschland:

In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

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Redston 
Fragesteller
 13.09.2010, 20:43

Also kann man ab 12 ohne Probleme ein Ticket kaufen?

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kittykattyyyy  13.09.2010, 21:52
@Redston

Trust1605 beruft sich hier ständig nur auf den Taschengeldparagraph...das BGB enthält aber durchaus mehr zu diesem Thema. Du bist mit 12 eingeschränkt geschäftsfähig und deine Eltern müssen entscheiden ob du es darfst oder nicht...denn Geschäftsfähigkeit hin oder her, deine Eltern dürfen über dein Geld verfügen genau so wie sie über deinen Aufenthaltsort bestimmen können! Somit MUSST du sie erst fragen... Taschengeldparagraph hin oder ...es beschränkt sich im deutschen Recht nunmal nicht nur auf einen Paragraphen!!!

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trust1605  14.09.2010, 01:20
@Redston

Ja klar kannst Du mit 12 ein Ticket kaufen. Was spricht dagegen :-)

PS: Nur die gesetzlichen Vetreter (Erziehungsberechtigten) müssten deiner Fahrt zustimmen. (=Also für die Fahrt an sich)

:-) LG und viel Spaß auf deinen künftigen Reisen !

PS: Mag nicht mehr auf das Schokorigel (kittykattyy) antworten. Hab das So gesagt, wie es nun mal ist. Sie hat ja nicht ganz unrecht, nur der Taschengeldparagraph regelt dies weiter.

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trust1605  14.09.2010, 01:17

Ich sage es noch einmal: Du hast ja im Grunde Recht ! Aber das eigene, zur Verfügung gestellte Geld ist zur freien Verwendung. Dies ist Sinn und Zweck des ganzen... Also das Taschengeld an sich^^ Und solange die Verhältnismäßigkeit gegeben ist, ist halt neben dem §108 zudem der TaschengeldPARAGRAPH entscheidend. Dieser dient zur Ergänzung.

Klar, dass keine Handyverträge oder Bankkonten ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten eröffnet werden dürfen.

Aber dies würde ja auch nichts für den beliebten Taschengeldparagraphen sein.

Nur die kostengünstigen UND ohne mit zeitlichen Einschränkung verbundenen "Geschäfte" sind ein Fall für den Taschengeldparagraphen..

PS: Wenn man -nur- nach §108 handeln würde, könnte jedes erworbene Eis oder nen Lutscher selbst nach Gebrauch (!)wieder als nichtig gesprochen werden, was die Gültigkeit anbelangt, wenn die Erziehungsberechtigten ein Veto abgeben...

Dann seh ich in Zukunft meine (z.Zt. nicht vorhandenen) Kinder nur noch im Supermarkt und sonst wo Sachen einkaufen, verputzen diese weg und ich geh zum Verkäufer hin und verlang das Geld zurück (Vetragsaufhebung, da ja nach § 108 als nichtig anzusehen)... Das wird nen Spaß.

Er wird klar sagen, dass es einen Taschengeldparagraphen gibt und dies als solches rechtskräftig anzusehen ist.

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Gymtelbert187  23.11.2021, 20:50

dürfte ich mit 13 ohne einverständnis erklärung der Eltern von Greifswald nach Neustrelitz mit zug fahren?

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Frag doch mal am Bahnschalter nach, aber ich denke ab 12, bin mir aber nicht sicher.

Ab 14müsstest du es bekommen! Nur müssen deine Eltern dies erlauben, da man mit 14 natürlich nur eingeschränkt geschäftsfähig ist. Bei der Fahrt gilt das natürlich auch

trust1605  13.09.2010, 17:57

Ab 6 Jahren ist dieses so RECHTENS. Warum solls dann überhaupt Kinderfahrscheine von 6 bis 14 geben, wenn man/sie ihn nicht kaufen dürfte -.-

Hier noch was zum Taschengeldparagraphen: http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph

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kittykattyyyy  13.09.2010, 18:33
@trust1605

Die Eltern dürfen aber dennoch über das Geld des Minderjährigen verfügen da Kinder und Jugendliche eingeschränkt geschäftsfähig sind. Zudem gibt es für Kinder die lange Strecken alleine fahren, Betreuung der Bahnhofsmission. Und außerdem ein Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern!!!

PS: Ich glaube nicht, dass ein Minderjähriger so viel Taschengeld erhält um sich ein ICE Ticket zu kaufen!

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kittykattyyyy  13.09.2010, 21:49
@Redston

Was ist das denn bitte für ein unnötiger Kommentar?!

Hauptsache Senf dazugeben, was?

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kittykattyyyy  13.09.2010, 21:54
@kittykattyyyy

Wenn man schon fragen stellt, muss man diese die Antworten nicht blöd kommentieren. Sorry aber solche Kommentare sind unnötig. Das hat mit Arm oder nicht nichts zu tun aber das wirst du mit 12 vll. auch irgendwann mal merken!!

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prinzipiell ab 14 (vorher bist Du als Kind nicht geschäftsfähig).

Ab 14 bist Du zwar auch nur eingeschränkt geschäftsfähig aber das Kaufen eines Tickets sollte kein Problem sein, wenn Du bar bezahlst.

Rolf42  12.09.2010, 22:57

Wie kommst du auf 14 Jahre?

Minderjährige sind mit vollendetem 7. Lebensjahr beschränkt Geschäftsfähig (§ 106 BGB).

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Sobald man in der Lage ist, einen Fahrkartenautomaten zu bedienen.