Guten Abend.

(Einzel- oder Hin- und Rück-) Fahrscheine und Reservierungen gelten wie Bargeld!

Somit ist erst einmal keine Ersatzausstellung möglich.


Zusatz: Falls es ein OnlineTicket gewesen war, kann man dieses erneut ausdrucken, da ja die "Legitimations ID" -immer- vorgezeigt werden muss.


Hintergrund:

  1. Ist eine genaue Zuordnung nicht möglich, da Fahrscheine i.d.R. nicht personenbezogen sind bzw. keine personlichen Daten hierzu abgespeichert werden. (Datenschutz) Ausnahmen gibt es bei Zeitfahrscheine.

  2. Eine Erstattung des Fahrpreises (in bar) ist meistens möglich, somit fällt auch deshalb eine Ersatzausstellung aus, da ja "jedermann" die Fahrkarte zurück geben kann und dann das Geld erhält.


"Sorry" für diese schlechte Nachricht. Aber es ist nun einmal so.

Dennoch einen schönen Abend und eine hoffentlich noch stattfindene Reise.

LG aus Köln, Daniel.

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Alles falsch. Wer das Bahnticket kauft ist nicht relevant. (Gibt hierzu auch einen Taschengeldparagrafen, von daher spielt es keine Rolle ob 12, 14 oder 16 ^^ )

Es gibt nur bei alleinreisenden Kindern (ohne Begleitung) eine Altersbeschränkung...Diese liegt bei mind. 6 Jahren

Alleinreisende Kinder unter 6 dürfen nicht befördert werden, es sei sie werden von einer Person mitgenommen, die bereits 6 Jahre alt ist. (Gilt zudem auch zu jeder Tagszeit, demnach auch Nachts, was ebenfalls ein Irrglaube vieler ist, dass man Nachts mit 12 Jahren oder so nicht mehr auf den Straßen/im Zug sein darf..) Das Einverständnis der Eltern ist maßgeblich ! Denn, was die Eltern erlauben lt. JuSchGe auch dann in Ordnung. (Obs moralisch verwerflich sein könnte, einen Bsp. 12 Jährigen um 2 Uhr Nachts mit der Bahn fahren zu lassen spielt laut Gesetz keine Rolle, wenn die Eltern dem zustimmen)

PS: Eine Frage an die "Antworter", die meinen erst ab 12 bzw 14: Weshalb ist es denn so geregelt, dass Personen ab 6 bis 14 einen Kinderfahrausweis denn überhaupt haben müssen ?? Damit sie ihn dann doch gar nicht kaufen können ?? xD

Wie gesagt ab 6 braucht man einen Fahrausweis, dieser ist somit erwerblich :-)

PS: Bin Zugbegleiter :-)

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Guten Abend.

-Im ländlichen Bereichen ist der Einstieg in der Regel nur vorne beim Fahrer gestattet, da dieser (wie Du schon sagst) auch Fahrscheine selbst für die Reisenden erstellt bzw kontrolliert. (Ausnahme bei den Hauptverkehrszeiten)

-Im stadtischen Bereich ist es in der Regel nicht relevant das man vorne oder hinten einsteigt, da bei der Menschenmenge der Busfahrer nicht die Fahrscheine kontrollieren kann. (Der zeitliche Aufwand ist dann zu hoch)

PS: Auf den gesonderten Buslinien steht meistens schon ein Hinweis wie "Bitte beim Fahrer/vorne einsteigen" o.ä. . Spätestens, wenn der Busfahrer die hinteren Türen nicht öffnet, ist dieses jedem klar.


Beachte bitte: Jeder Mitarbeiter (ob Kontrolleur, Techniker, Fahrer und selbst die betriebseigene Putzfrau) könnte nach dem Fahrausweis fragen. Zwar ist es nicht deren Hauptaufgabe (außer evtl bei "ländlichen" Busfahrern) aber durch die Beförderungsbestimmungen sind sie indirekt dazu befähigt, da folgender Text mit aufgeführt ist: "Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten". Daraus ergibt sich, dass sie (nicht nur Kontrolleure, sondern jeder Mitarbeiter dieser Firma) jeden Reisenden von der Fahrt ausschließen könnten, wenn sie den Anweisungen halt nicht befolgen würden (hier den Fahrschein vorzeigen).

-> Welche Anweisungen ausgesprochen/gefordert werden ist im ersten Moment nicht relevant, nur das diese befolgt werden (ansonsten Fahrtausschluß bzw vorläufiger Hausverweis)! Dieses müsste im späteren Verlauf mit der Verwaltung geklärt werden, falls man der Ansicht ist, dass diese nicht angemessen oder gar unrechtens war.


Allgemeine Info, falls ohne FK eingestiegen, die Fahrt schon begonnen hat und irgendein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens nach einem Fahrschein fragen sollte:

Zudem ist natürlich -jede Person- (im Sinne von Mitarbeitern) dazu berechtigt (Dank BGB bzw ZPO) die Personen (falls ohne Fahrkarte = also s.g. Schwarzfahrer) eine vorläufige Festnahme auszusprechen und im erforderlichen Falle auch -zwangsweise- auszuführen, bis zum Eintreffen der Polizei. (Da das Schwarzfahren/Reisen ohne gültigen Fahrausweis unter Umständen als Straftat gilt, zudem bestehen offene Forderungen, i.d.R. der doppelte Fahrpreis, mind. jedoch 40€ )


Quelle: Eisenbahn Verkehrsordnung (für Busunternehmen gelten die Bestimmungen i.d.R. der örtlichen Verkehrsverbünde, welche sich im Grunde auch an die EVO anlehnen.)

EVO §8 (2): (2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht.

http://www.gesetze-im-internet.de/evo/index.html

Für Infos für die vorläufige Festnahme bitte google benutzen, da hier nur ein Link zulässig ist.

Ich hoffe ich konnte für Klarheit sowie tiefgehendere Infos sorgen. Bei weiteren Fragen einfach Kommentar hinzufügen.

LG, Daniel.

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Nein, dies geht nicht !

Die besagte Fernverkehrsstrecke (IC/EC, ICE) -muss- mit diesem Zug zurück gelegt werden!

Für einen evtl Vor- und/oder Nachlauf mit dem Regionalverkehr, gibt es allerdings keine Zugbindung.

Somit kannst Du die ausgewählte IC-Verbindung nicht frei wählen, selbst wenn es ein Regionalzug sein sollte.

Einfach dieses "kleine" IC-Stück im Vorverkauf lösen. Beachte: Die Nachlösung in einem Ragionalzug ist i.d.R. nicht möglich, sondern kostet den doppelten Fahrpreis, jedoch mindestens 40,- €.

LG, Daniel.

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