Ab wie vielen Fünfen in Hauptfächern bleibt man sitzen (Gymnasium - G9 - 8 Klasse - NRW)?

1 Antwort

Wie wäre es mit einem Blick in das relevante Gesetz? Das sollten Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse bereits lesen und verstehen können.

https://www.schulministerium.nrw/Schulsystem/Schulformen/Gymnasium/Sek-I-G9/Versetzungsregelungen-Gymnasium.pdf

Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 10 und in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen entweder
1. in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder
2. in den übrigen Fächern entweder
a) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
b) zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangel-haft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach aus-geglichen wird.

Sprich, eine Nichtversetzung ist bereits mit einem Mangelhaft in den Hauptfächern möglich, wenn du sie nicht mit einem Befriedigend in einem der anderen Hauptfächer ausgleichen kannst. Allerdings ist eine Nachprüfung möglich, wenn du lediglich in einem Fach ein Mangelhaft hast.

Sofern durch eine Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ in einem Fach die Versetzung erreicht werden kann, ist ab Klasse 7 eine Nachprüfung zur Er-langung der Versetzung möglich