Ab wie viel Jahren kann man eine Ausbildung zum Notfallsanitäter machen (freiwillig) und ab wie viel Jahren beruflich?

4 Antworten

Im Notfallsanitätergesetz (NotSanG), ist im Gegensatz zum früheren Rettungsassistentengesetz (RettAssG) kein pauschales Mindestalter von 18 Jahren festgelegt worden, dennoch kann man die Ausbildung in der Regel nicht früher beginnen.

1.) Wird es in der Regel so gehandhabt, das ein auszubildender Notfallsanitäter ab dem zweiten Ausbildungsjahr als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt wird, somit ist ein Führerschein notwendig, in der Regel sogar der Klasse C1, da die meisten modernen Rettungswagen 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht überschreiten, welches mit der Klasse B gefahren werden darf.

2.) Da es eine duale Ausbildung ist, fährt man in der Regel ziemlich schnell auch als Dritter auf dem Rettungswagen mit und übernimmt dem Stand entsprechende Aufgaben, wenn das ein minderjähriger macht, hat man ein gewisses rechtliches Risiko, das die meisten Kreisverbände nicht eingehen möchten.

Du musst einfach im Internet lesen, wo es möglich ist, die Ausbildung früher zu beginnen, ist es dir nicht möglich, die Ausbildung dort zu machen, musst du leider warten und kannst erstmal nur die ehrenamtliche Sanitätsausbildung (Erste- Hilfe Kurs und circa eine Woche Sanitätslehrgang) und freiwillige Praktika im Krankenhaus machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Theoretisch kannst du die Ausbildung ganz regulär mit 16 beginnen. Praktisch wird dich so jung aber kaum ein Kreisverband nehmen. Du hättest dann bereits mit 19 wirklich viel Verantwortung zu tragen. Dir würde es außerdem an Fahrpraxis und Lebenserfahrung fehlen. Dazu kommt, dass viele Kreisverbände lieber ihre eigenen Leute ausbilden und keine externen nehmen.

Du kannst bzw. solltest vielleicht ersteinmal klein Anfangen mit der Ausbildung zum Rettungshelfer. Das ist zum Beispiel im Rahmen eines FSJ möglich. So kannst du Erfahrungen sammeln und schoneinmal rausfinden wie du mit schweren Schicksalen, 12h Schichten, Patienten tragen und Nachtarbeiten umgehen kannst und ob dir das überhaupt gefällt. 

Das ist beides das Selbe und kann frühstens mit 17 beginnen, wenn der 18te Geburtstag noch im ersten Ausbildungsjahr liegt. Das liegt aber nicht an einer gesetzlichen Vorraussetzung, sondern mehr an den Umständen der Berufstätigkeit, da man Führerschein benötigt und auch sonst gegen Kriterien des Jugendschutzgesetzes verstoßen müsste.


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 10 Jahren RA/NFS beim DRK

In Hamburg geht es schon mit 16