Ab welcher Ssw steht der Schwangeren eine Wohnung zu vom Amt?

3 Antworten

Ab der 13. SSW haben Schwangere bei vorhandenem Anspruch auf ALG 2 auch einen Anspruch auf ALG 2 - Mehrbedarf.

Wie es mit einer Wohnung aussieht, kann ich auswendig nicht sagen. Ab der Geburt sollte der Anspruch grundsätzlich da sein.

Wie jedoch schon geantwortet wurde, sollte der Kindesvater 1. Ansprechpartner sein.

Zudem würde ich Dir empfehlen, eine Beratungsstelle vor Ort aufzusuchen, um Ansprüche und Rechtslagen im Detail zu klären.

Normalerweise ab der 13 SSW - denn ab da steht dir dann auch ein Mehrbedarf von 17 % deines Regelbedarfs für den Lebensunterhalt bis zur Geburt zu, eine Pauschale für Umstandskleidung und Baby Erstausstattung.

Es könnte aber sein, dass das Jobcenter die Einkommensverhältnisse des werdenden Vaters auf Leistungsfähigkeit prüft und dann ggf. Vorleistungen an dich von ihm erstattet haben möchte.

Musst dann beim Jobcenter einen schriftlichen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen, dann kannst Du bei Bewilligung dann eine passende Wohnung suchen bzw. auch schon vorher und dann auch eine Erstausstattung für die Wohnung beantragen.

Zunächst mal ist das Amt gar nicht zuständig, sondern der Kindsvater ist unterhaltspflichtig.

Erst, wenn der nicht zahlen kann, bestehen überhaupt Ansprüche gegenüber dem Amt.