Jobcenter genehmigt Wohnung nicht was kann man tun?

10 Antworten

Erst einmal käme es darauf an ob der Umzug deiner Eltern notwendig ist oder nicht, da spielt es auch erst einmal keine Rolle ob die KDU - nach dem SGB - ll angemessen ist oder nicht, denn sollte der Umzug nicht notwendig sein, dann würde es so oder so keine Zusicherung vom Jobcenter geben.

KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Aber auch ohne diese Zusicherung können deine Eltern umziehen, dass kann ihnen keiner, auch nicht das Jobcenter verbieten.

Ziehen sie aber innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jobcenters ohne diese Zusicherung um, dann müssen sie mit einigen Einschränkungen rechnen.

Sie würden dann z.B. keine finanzielle Unterstützung für den Umzug bekommen, auch ein zinsloses Darlehen für die Kaution würden sie nicht bekommen, eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung müssten sie auch selber zahlen und sie bekämen vom Jobcenter max.ihre derzeit bewilligte KDU - weiter gezahlt, sollte die neue dann höher sein.

Es könnte dann also passieren das sie dann noch mehr an eigener Zuzahlung als nur 60 € hätten, wenn sie derzeit z.B. nur 450 € für die KDU - zahlen müssten und bewilligt bekommen hätten.

Dann würde der Differenzbetrag bis 580 € schon bei 130 € und nicht nur 60 € liegen.

Diese Zuzahlung müssten sie dann aus ihrem Regelbedarf bzw.eigenem Einkommen selber zahlen, würdet ihr ihnen dann monatlich Geld überweisen oder auch unter der Hand bar geben, dann müssten sie das dem Jobcenter normalerweise trotzdem melden, bei einer Überweisung würde es spätestens bei einem WBA - bemerkt, denn da müssen erneut Kontoauszüge von in der Regel den letzten 3 Monaten lückenlos vorgelegt oder in Kopie eingereicht werden.

Denn eure Zuwendung wäre dann Einkommen eurer Eltern und das würde entsprechend den Verordnungen des SGB - ll auf den Bedarf der Eltern angerechnet.

Hätten sie kein eigenes Einkommen, auf das sie schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würden und ihr würdet ihnen, wenn jeder ein eigenes Konto hätte, dann monatlich jeweils 30 € aufs Konto überweisen, dann dürfte das Jobcenter normalerweise nichts auf ihren Bedarf anrechnen, weil ihnen auf sogenanntes sonstiges Einkommen dann min.30 € Versicherungspauschale zustehen würde.

Man kann natürlich nachfragen, meistens wird aber abgelehnt :( Anfragen solltet ihr aber auf jeden Fall!

NurDichA 
Fragesteller
 17.09.2020, 19:00

Das ist aber echt ärgerlich :/

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Das, was Ihr vorhabt, wäre aus meiner Sicht rechtlich eine Schenkung. Die 70 € würden Euren Eltern als Einnahme angerechnet.

Wenn das Jobcenter die Wohnung nicht genehmigt, dann ist das halt so. Manche Türen kann man nicht durchdringen.

Ihr könnt gegen die Ablehnung in Widerspruch gehen und ggf. dagegen klagen.

Nein das bringt nichts. Man könnte das ggf. mit dem Vermieter klären.

NurDichA 
Fragesteller
 17.09.2020, 19:04

Das der Vermieter den Vertrag von meinen Eltern niedriger anerzeigt und diese Summe dann den Vertrag von mir und meinen Bruder hinzufügt?

das wäre echt eine gute Lösung

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maja0403  17.09.2020, 19:05
@NurDichA

Das wäre z.B. ein Weg. Deine Eltern brauchen einen Mietvertrag mit der niedrigen Summe. Ich hoffe, die Wohnung ist nicht zu groß. Dann könnte es nämlich noch Probleme mit der Nebenkostenabrechnung geben.

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NurDichA 
Fragesteller
 17.09.2020, 19:14
@maja0403

Danke für den hilfreichen Tipp, ich ruf da mal an und lass fragen woran es scheitern ob warm oder Nebenkosten und hoffe der Vermieter ist ein netter Mensch :)

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maja0403  17.09.2020, 19:14
@NurDichA

Wenn die Wohnung zu groß ist, sind logischerweise die NeKo höher. Das will das Amt nicht zahlen. Es sei denn, es wird nichts via qm umgelegt.

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NurDichA 
Fragesteller
 17.09.2020, 19:25
@maja0403

Naja bei lediglich 67qm2 können die ja nicht ganz so riesig sein

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es ist ein Unterschied, ob deinen Eltern die Wohnung grundsätzlich nicht genehmigt worden ist oder wird, oder ob die einfach nur denBetrag von 520,00 Euro zahlen.

Das fragt bitte ab. Ein Problem könnte sein,d ass das Amt gar nicht will, dass deine Eltern umziehen, wenn die bisherige Wohnung billiger als 520,00 Euro war. Klärt das ab bitte. Eventuel habt ihr auch hier Einspruchsmöglichkeiten bei Ablehnung, z.Bsp. Eltern als Babysitter, Eltern zu betreuen irgendwie von euch....