ab welchem Alter darf man Teurere sachen kaufen?

7 Antworten

Ab dem siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist man beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, rechtswirksame Geschäfte können auch ohne Zustimmung der Eltern abgeschlossen werden. Es müssen nur eigene Mittel verwendet werden, in der Regel also das Taschengeld.

Ratenkäufe oder Abonnements fallen nicht darunter. Genausowenig, Alkohol Zigaretten usw.

Mit 15 und einem Headset für 90 Euro dürfte es eigentlich kein Problem geben, da man hier davon ausgehen kann, dass ein Jugendlicher sich das von seinem Taschengeld angespart hat.

Problematisch ist nur, dass der Händler das eigentlich gar nicht beurteilen kann. Alle Geschäfte mit Minderjährigen, die nicht unter den Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) fallen, sind schwebend unwirksam. Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte, was darunter fällt und was nicht.

Der Händler geht damit das Risiko ein, dass dieses Geschäft rückgängig gemacht werden kann. Das bedeutet, dass Eltern die Rückerstattung des Geldes verlangen könnten und zwar auch dann, wenn die Ware kaputt oder nicht mehr vorhanden ist.

Macht Sinn.

Nachtrag:

Meiner Erfahrung nach, juckt es keinen Kassierer wie Alt man ist, wenn man die Kohle am Start hat. Dein Kassierer/ deine Kassiererin ist da erfrischend mal was anderes.

Aber je nach dem ... hat der jugendliche seine finanzielle Mittel, darf er/ sie auch höherpreisige Sachen kaufen.

Minderjährigkeit schränkt meines Wissens nur "Verträge" ab in Deutschland. Heißt, du bräuchtest für ein Mietvertrag, oder Mobilfunkvertrag die vertragliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten (Eltern).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

annie80  23.04.2022, 13:38

Möchtest du auch noch die Frage beantworten? 😉

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IdefixWindhund  23.04.2022, 13:46
@annie80

Och, der Junge hat seine Frage einfach innerhalb seiner Ergängzungszeit die Frage erweitert. Aber natürlich liefere ich nach.

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IdefixWindhund  23.04.2022, 13:54
@annie80

Mein Problem liegt aber im Detail liebe, und geschätzte Annie80. So ist in Deutschland einiges anders wie als Beispiel, oder überhaupt in Österreich, und der Schweiz.

Ich bitte dich, einfach mal meine Ergänzung dazu zu beachten. Ja, damit mach ich es mir an dieser Stelle "leicht". Aber ich wiederhole mich schlicht ungern. 😉

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ichweisnix  23.04.2022, 14:09

Auch ein Kaufvertrag ist ein Vertrag. Der Vertrag wird dabei durch konkludentes Handeln geschlossen.

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IdefixWindhund  23.04.2022, 14:13
@ichweisnix

Dann lese dich mal zum Thema "Taschengeld" Dingsi ein. Steht dem Minderjährigen die finanzielle Mittel zur Verfügung, kann dieser auch höherwertige Artikel verfügen.

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iawoiserden  23.04.2022, 14:26
@IdefixWindhund
kann dieser auch höherwertige Artikel verfügen.

Wenn aber der Verkäufer den Minderjährigen nichts verkaufen will, nützt im das auch nicht.

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IdefixWindhund  23.04.2022, 14:29
@iawoiserden

Offensichtliches brauch man mir nicht zu wiederholen. Und wie irgendwo an dieser Stelle erwähnt, handelte der VK nach eigenen Ermäßen. Zwar rechtlich falsch, aber er/ sie handelte eben so. Daran kann man jetzt auch nichts ändern.

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Wer etwas Teureres an Minderjährige verkauft, riskiert dass die Erziehungsberechtigten den Kauf anulieren. Sie könnten z.B. die Ware zurückbringen, selbst wenn diese dann kaputt ist und sagen, dass ihr Kind das gar nicht kaufen durfte.

Minderjährige (7-17 Jahre) sind nur beschränkt geschäftsfähig.

https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/beschraenkt-geschaeftsfaehig-was-duerfen-kinder-kaufen/

In der Praxis bekommen Jugendliche fast alles im Wert bis ca 100,-€. Das können die Händler machen, wie sie möchten.

Also die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt. Insoweit kann man ab der Geburt Käufer einer teuere Sache sein. Ein 3 Tage altes Baby kann grundsätzlich ein Haus kaufen (die Abwicklung wäre dabei allerdings etwas komplizierter).

Hiervon zu unterscheiden ist die Geschäftsfähigkeit. Die Geschäftsfähigkeit bedeutet das man die für den Kauf erforderliche Willenserklärung wirksam abgeben kann. Hier ist es so, das man ab 7 beschränkt und ab 18 voll geschäftsfähig ist. Bei einem beschränkt Geschäftsfähigen bleibt der Kaufvertrag schwebend unwirksam, bis die Eltern dem Vertrag zugesimmt haben. Eine Ausnahme ergibt sich durch den sogenannten Taschengeldparagraphen:

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Das Problem was der Mediamarkt an der Stelle hat, ist das bei größeren Summen nicht automatisch davon ausgegangen werden kann, das das der Fall ist. Der Mediamarkt würde also die schwebende Unwirksamkeit riskieren, wenn die Zustimmung der Eltern nicht ersichtlich ist.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn Du das Geld hast, wäre es an sich OK. Der Verkäufer darf aber selber entscheiden, ob er die Sache verkauft. Das Anpreisen der Ware im Geschäft ist noch keine Willenserklärung. Der Kaufvertrag kommt erst zu Stande, wenn der Verkäufer an der Kasse dem Kauf zustimmt. Dazu ist er aber nicht verpflichtet.