Ab wann verkauft man gewerblich auf eBay?

6 Antworten

Rechtlich gesehen, ist das schon gewerblicher Verkauf.

Du kaufst Ware ein um diese Gewinnbringend weiter zuverkaufen.

Der planmäßige Verkauf in einem nennenswerten Umfang

Ob der Verkauf durch einen eBay-Nutzer als planmäßig einzustufen ist, hängt von einer Gesamtschau des Einzelfalls ab. Es müssen also tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verkauf planmäßig erscheinen lassen. So wird von einer Planmäßigkeit der Verkäufe ausgegangen, wenn:

  • ein bestimmtes Sortiment an Gegenständen wiederholt angeboten wird, daher immer wieder gleichartige Angebote in einem nennenswerten Umfang zum Verkauf hochgeladen werden,
  • wiederholt Waren in einem nennenswerten Umfang angeboten werden, die der Verkäufer selber erst kurz zuvor erworben hat,
  • wiederholt Waren in einem nennenswerten Umfang angeboten werden, die neuwertig, ggf. sogar mit Preisschild, sind,
  • wenn die Waren durch eine professionell gestaltete Seite, zum Beispiel durch eine Vielzahl an Verkäufen und Bewertungen, in einem nennenswerten Umfang angeboten werden, sodass ein planmäßiger Verkaufseindruck entsteht,
  • wenn der Verkäufer ansonsten gewerblichen Handel betreibt und gleiche Geräte in nennenswertem Umfang nun zusätzlich auf einer Verkaufsplattform anbietet.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbsmaessiger-verkauf-im-internet-ab-wann-verkaufe-ich-nicht-mehr-privat-sondern-gewerblich_132258.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. “

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmer

Um vom Finanzamt als gewerblicher Händler eingestuft zu werden, ist es unwichtig, ob du Gewinne erzielst.

Alleine die Absicht reicht aus.

Ware mit der Absicht zu kaufen sie mit Gewinn weiterverkaufen zu wollen, erfüllt die Voraussetzungen für gewerblichen Handel.

Wenn denn die Rechtsprechung so eindeutige Indizien hätte:

Wenn, dann würde das aus meiner Sicht bei Ärger eine Einzelfallentscheidung. Wenn "einmalig" wirklich nur ein einziges Mal meint und nicht "einmalig pro Monat", dann sehe ich das als Grauzone vor der Gewerblichkeit an.

Dazu noch aus https://www.test.de/Steuerfallen-fuer-Ebay-Haendler-Wann-das-Finanzamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/

"Steuerfalle 2: Privat oder Profi?

Was viele Ebay-Händler nicht wissen: Die Grenze zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuer­pflichtigem Handel ist fließend. Allein die Behauptung, privat zu handeln, oder ein Online-Auftritt als Privatperson schützt den Ebay-Anbieter nicht. Doch ab wann gilt ein Verkäufer als Profi?

Faustformel: Wer Wohnung oder Keller entrümpelt und alte Schätze gegen Höchst­gebot versteigert, ist Privatverkäufer und bleibt steuerfrei. Darunter fallen Kleidung, Möbel, Fernseher, Spiel­konsolen. Sogar wer das eigene Auto oder die geerbte Samm­lung verkauft, muss dem Staat kein Geld über­weisen. Wie bei gelegentlichen Flohmarkt-Einnahmen lässt der Fiskus diesen Klein­handel unter Privatleuten zu, auch wenn Einnahmen erzielt werden.

Als unternehmerisch bewertet das Finanz­amt dagegen dauer­haft ertragreiche oder gewinn­bringende Geschäfte. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzel­fall.

Indizien für ein Gewerbe: Hinweise auf ein Gewerbe liegen vor bei regel­mäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleich­artigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsäch­lich Gewinn erwirt­schaftet wird. Jede nach­haltige Tätig­keit zur Erzielung von Einnahmen ist gewerb­lich.

Steuerfalle 3: Wieder­verkauf

Aber auch private Händler müssen an das Finanz­amt denken. Haben sie die verkauften Gegen­stände extra für den Wieder­verkauf erworben, stuft das Finanz­amt den Verkauf als gewerbs­mäßig ein und verlangt Steuern. Auch wer vor Weih­nachten eine Spiel­konsole kauft, um sie mit Gewinn zu den Fest­tagen wieder zu verkaufen, muss das in seiner Steuererklärung in der Anlage „SO“ für sons­tige Einkünfte als privates Veräußerungs­geschäft angeben. Dabei muss er den Gewinn sowie Preis und Datum von Anschaffung und Verkauf eintragen."

(Unterstreichung von mir)

Hi,

ich formuliere es mal ganz einfach:

Privater Verkäufer ist man, wenn man Dinge aus seinem Haushalt weiterverkauft den man nicht mehr braucht.

Gewerblicher Verkäufer ist man, wenn man etwas kauft um es mit Gewinn weiter zu verkaufen.

Gruß