Ab wann ist Notwehr strafbar?

8 Antworten

Deine Frage in sich ist sinnfrei, denn Notwehr ist nicht strafbewehrt.

Also wäre insich zu klären ... was konkret fällt unter den Begriff Notwehr

Ausführliche Definition .... Notwehr :

Diejenige Verteidigung, welche objektiv erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff einer anderen Person von sich oder einem anderen (in diesem Fall Nothilfe genannt) abzuwenden; die durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich, sie verpflichtet weder zu Schadensersatz, noch ist sie strafbar (§ 227 BGB, § 32 StGB). Verteidigt werden darf jedes geschützte Rechtsgut (z.B. Körper, Ehre, Eigentum, Besitz).

Wenn die Notwehr erkannt wird gibt es keine Strafe. Tötest du jemanden aus Notwehr und das Gericht sieht das auch so, dann kommst du sehr sicher frei. Gibt es zweifel daran ob es Notwehr war (z.B. wenn ein Angreifer am Boden liegt und weiter verletzt wird oder gar getötet), dann kann es sein dass du dafür bestraft wirst. Glaubt der Richter, dass gar keine Notwehr vorlag, dann gäbe es im Beispiel ein normales Strafverfahren wegen Totschlags oder Mord.

Notwehr ist, wenn sie als diese erkannt wird nicht strafbar!

"Im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz: BGB) findet sich ebenfalls eine gesetzliche Regelung zur Notwehr. § 227 BGB besagt Folgendes:

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Eine Besonderheit stellt die Situation des intensiven Notwehrexzesses dar. Dabei überschreitet der Verteidiger das Ausmaß der Notwehrhandlung innerhalb einer bestehenden Notwehrlage über die gebotene Abwehrhandlung hinaus. In derartigen Fällen handelt der Verteidiger stets rechtswidrig."

Letzteres wie bereits von mir erwähnt, wenn der Angreifer bereits unter Kontrolle ist:

Notwehr ist ab dann strafbar wenn du die Handlung des anderen abgewehrt hast und du trozdem weiter machst also kleines Beispiel Du wirst angegriffen dann haust du dem eine Runter er fällt auf den Boden und du hast die Chance wegzugehen aber statt das zu machen trittst du ihm noch paar mal ins Gesicht das ist Verboten

Notwehr ist nicht strafbar.

Wenn Du dich allerdings unangemessen stark wehrst, kann es sein, dass es nicht mehr als Notwehr gilt. Beispiel: Jemand schlägt dich mit der Faust und du erschießt ihn gleich.

VirageXO  04.01.2020, 16:53
Wenn Du dich allerdings unangemessen stark wehrst, kann es sein, dass es nicht mehr als Notwehr gilt.

Gibt keine Angemessenheits- oder Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Notwehr.

Beispiel: Jemand schlägt dich mit der Faust und du erschießt ihn gleich.

Wenn ich keine andere Möglichkeit hatte, den Angriff auf mich abzuwenden, ist das grds. von der Notwehr gedeckt.

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Wenn sie über das Verhältnismäßige hinaus geht, was zur Verteidigung hinaus geht und dem Angreifer einen Schaden zufügt, der vermeidbar gewesen wäre. Ich darf also auch nicht auf einen Einbrecher schießen, auch wenn der nicht stehen bleibt.

VirageXO  04.01.2020, 16:52
Wenn sie über das Verhältnismäßige hinaus geht, was zur Verteidigung hinaus geht und dem Angreifer einen Schaden zufügt, der vermeidbar gewesen wäre.

Du beschreibst die Erforderlichkeit, nicht die Verhältnismäßigkeit.

Inhaltlich hast du damit recht, aber du bezeichnest es inkorrekt.

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VirageXO  04.01.2020, 16:57
Ich darf also auch nicht auf einen Einbrecher schießen, auch wenn der nicht stehen bleibt.

Doch, das darf ich, wenn's zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs erforderlich ist.

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