Ist es erlaubt Pfefferspray bei sich in der Tasche zu haben um sich im Notfall (Raub, Hunde etc.) zu verteidigen? Ist es erlaubt es im Fall der Fälle auch einzusetzen oder gilt das dann nicht mehr als Notwehr? Woher bekomme ich eigentlich Pfefferspray?
Darf man Pfefferspray zur Verteidigung bei sich haben?
Antworten (12)
-
13Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Pfefferspray wird in Waffengeschäften verkauft und soll z.B. Jogger vor angreifenden Hunden schützen, wozu es natürlich auch mitgeführt werdend darf..
Im Falle eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs ist es zulässig, sich mit angemessenen, verfügbaren Mitteln zur Wehr zu setzen. Wenn man dann nur Pfefferspray hat, darf man es auch einsetzen, wenn der Angriff nicht gänzlich unerheblich ist.
Kommentar von
MismidMismid wenn es keine andere Möglichkeit gibt kann man auch Messer und Schußwaffen einsetzen
Kommentar von
klimklamde Schußwaffe dürfen nur Politiker etc haben
Normale Leute brauchen einen Waffenschein!
Schießen darf man nur wenn man davor geschlagen wurde und man kleiner und schwächer ist
Messer darf man nur erlaubte benutzen
WObei ein messer gegen einen menschen nur gezogen werden darf wenn man schon angegriffen wurde und wenn man kleiner und dünner ist als der angreifer
Gegen Hunde bringt ein Messer eh nichts.
Gegen jeden guten Menschlichen Kämpfer auch nichts
Pistole bringt im infight garnichts.
Also zum Thema hunde
Pfefferspray und CS gas haben meiner meinung nach wie Schallsender kaum wirkung
Als ich noch keinen dobermann und pitbull als hund hatte, wollte mich ein Kangal angreifen. Ich habe das pfefferspray in seine Augen gesprüht dann hat er seinen Kopf geschüttelt, einmal gehustet und ist sofort wieder auf mich zu ich habe wieder in die Augen gesprüht dann hat er sich nur geschüttelt und nach einer viertel sekunde wollte er wieder angreifen.
Aber die Zeit die das Pfefferspray gebracht hat haben gereicht dass der besitzer seinen Hund einhollt und ihn anleint!
Pfefferspray bringt echt nur Zeit und nur was wenn der besitzer in der nähe ist :/
Schallsender gehen laut Stiftung warentests nur bei sieben von neun hunden
Kommentar von
PepsiMasterPepsiMaster Auch Politiker benötigen einen Waffenschein um berechtigt zu sein, eine Waffe zu führen. Insofern wird nicht zwischen Politikern und "normalen Leuten" unterschieden.
Bei in der Öffentlichkeit stehenden Personen (also auch Politiker, aber nicht nur) kann sehr oft von einer besonderen Gefährdung ausgegangen werden, was das Genehmigungsverfahren für einen Waffenschein vereinfacht.
Kommentar von
R4V3BROT Kann es sein das du dir die Hälfte nur ausgedacht hast? Oder dich für einen Jacky Chan hälst?
Lange nicht so einen Blödsinn gelesen!
-
5Antwort von
dock69dock69
Es ist erlaubt, Pfefferspray mitzuführen. Der Einsatz ist in Deutschland nur zur Notwehr gegen Tiere erlaubt. Ich weiß aber nicht, ob ich mich an diese Einschränkung erinnern würde, wenn mich ein Angreifer mit einem Messer attackiert. ;)
Pfefferspray gibt es im Versand und in Waffengeschäften.Kommentar von
klimklamde pfefferspray bringt eh nichts
schau mal
Wenn jemand aufdichzurennt und dir in die fresse schlägt hast du keine Zeit das pfefferspray aus der tasche zu ziehen
Und pfeffersprays ´kann man leicht kontern
Einfach zurücklehnen und einen roundhousekick auf den Kopf
Weil du ein spray in der hand hast haste keine deckung und du wirst vom roundhousekick genuked
Kommentar von
HerrGabriel Und was wenn ich ebenfalls auf Ihn zurenne und einen roundhousekick mache und gleichzeitig in der Drehung mein Spray aus der Hose ziehe und er doppelt genuked wird?
Kommentar von
MegatronixMegatronix Meint der Typ das ernst? "Roundhousekick"! "genuked"! Was muss man einwerfen, um solche Filme zu fahren?
-
2Antwort von
BilliWillis Ich selber trage auch so einen "elektronischen Schreihals." Also ein Handalarmgerät und sonst nix. Halte ich für effektiver als Messer, Elektroschocker und Co.
Zum Thema Pfefferspray steht hier eigentlich alles drin:
http://www.pfefferspray-versand.de/rechtliches.html
-
-
2Antwort von
borhapborhap
Bei der Verteidigung mittels Pfefferspray sollte man natürlich die Windrichtung beachten und auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass sich ein Angreifer mein Pfefferspray schnappt und gegen mich verwenden kann. Ich halte mich lieber an meine Trillerpfeife, mit deren Hilfe ich andere auf mich aufmerksam machen kann.
-
1Antwort von
dstny Also wie schon gesagt wurde:
Pfefferspray gibt es in Deutschland nur als Tierabwehrspray und nur als dieses sollte es auch verwendet und verkauft werden.
In einer Notwehrsituation darf es benutzt werden.
Solltest du von einem Polizisten oder anderen Personen darauf angesprochen werden das du Pfefferspray bei dir trägst, solltest du jedoch sagen das du es aus Angst vor angreifenden Tieren gekauft hast.
Ich hoffe das hat dir weitergeholfen. :)
Kommentar von
SISSIjhaskh Im Prinzip auf den Punkt gebracht, im Prinzip hängt alles an der Bezeichnung "Tierabwehrspray", die muss unbedingt drauf stehen. Sprays aus dem Ausland sind gefährlich und sollten nicht gekauft werden, da dort die Aufschrift oft fehlt! http://www.pfefferspray.info/rechtliches/
-
1Antwort von
agnostikeragnostiker
Hier ist eigentlich von den anderen GF'lern schon alles gesagt worden. Ein Aspekt fehlt mir allerdings:
die Polizei empfiehlt dies nicht wirklich zur Selbstverteidigung. Einer Freundin von mir, die vor noch nicht allzu langer überfallen worden ist, wurde geraten, einen elektronischen "Schreihals" mit sich zu führen. Er macht einen Mordsradau und alarmiert andere Personen die eventuell helfen können. Sprays werden in der Regel eher gegen die bedrohte Person selber gerichtet.
-
0Antwort von
skatehaufenskatehaufen
Pfefferspray gibt es bei Amazon.de, heißt eigtl Tierabwehrspray, und wie der Name schon sagt, darf man es nur gegen Tiere verwenden, die eine Gefahr darstellen. Man darf es NICHT gegen Menschen verwenden, aber mitführen. Auch wenn dein Gegenüber dich angreift, darfst du es nicht benutzen, aber das ist dann deine Entscheidung, und in so einem Fall würde ich auch "zusprühen", da die Strafe so nur klein ist, und du dich nicht in ernste Gefahr begibst, aber das ist wieder etwas anderes.
-
-
0Antwort von
Juttaschneider Hallo, ich finde diese Frage sehr berechtigt, und muß hierbei anmerken, daß dieses Thema nicht besonders gut kommuniziert wird. Einer der Gründe hierfür ist wahrscheinlich, daß hierbei eine Kommunikation dahingehend das dieses erlaubt ist, wahrscheinlich zu Schwierigkeiten dahingehend führen könnte, das es einfach von zu vielen Leuten unachtsam eingesetzt wird. Ich werde diesbezüglich noch einmal recherchieren. Ich weiß zumindest, das es erlaubt ist, dieses bei Tieren einzusetzen. Da auf der Flasche ausdrücklich für Tiere stehen muss, gehe ich hierbei davon aus, das es im Einsatz gegen Menschen nicht erlaubt ist, dieses zu benutzen. Du kannst das Spray ganz einfach online erwerben, wie z.B. bei Amazon oder speziellen shops: http://www.pfefferspray.info/rechtliches Hier kannst Du auch sinnvolle Info's erhalten. Viel Glück!
-
0Antwort von
KevinJ Es ist nicht verboten in Deutschland einen Pfefferspray mit sich zutragen. Darauf muß allerdings deutlich erkennbar sein, dass dieser nur gegen Tiere anwenbar ist. Quelle: http://www.klu.com/Pfefferspraycat164.html
-
0Antwort von
kahleatta WennDu das Spay im Ernstfall anwendest, wird fast jeder Richter es als zwar unerlaubtes aber als das Mittel mit der geringsten Schädigung anerkennen. Wenn Du Gefahr läufst an Leben oder Gesundheit geschädigt zu werden kannst Du es einsetzen. Eine Auswahl findest Du z.B. unter http://www.einsatzmittelshop.de/Einsatzmittelshop-s20h19-Pfefferspray.html
-
0Antwort von
schlaumeier23 Ne, stimmt net ganz. Pfefferspray hat keine Altersbeschränkung. CS-Gas hingegen darf erst ab 14 Jahren genutzt werden.
Quelle: http://www.onkel24.de/index.php/cat/c29_Pfefferspray.html
-
0Antwort von
Qlimaxboy92Qlimaxboy92
Klar ist das erlaubt... Glaube Pfefferspray ist ab 18 Jahren und Cs-Gas ab 14 Jahren. Offiziell zugelassen ist es als Tierabwehrspray aber im Notwehr darf man es auch gegen Menschen verwenden: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
Kommentar von
peterpand Bei Pfefferspray gibt es keine Altersbeschränkung: http://www.pfefferspray-versand.de/rechtliches.html : Die Mittel müssen außerdem angemessen sein. Und der Notfall auch wirklich ein Notfall sein damit man das Abwehrspray einsetzen darf.
Wolf es macht immer wieder Spaß deine Antworten zu lesen. DH!