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Darf man Pfefferspray zur Verteidigung bei sich haben?

gefragt von django am 27.08.2007 um 17:38 Uhr

Ist es erlaubt Pfefferspray bei sich in der Tasche zu haben um sich im Notfall (Raub, Hunde etc.) zu verteidigen? Ist es erlaubt es im Fall der Fälle auch einzusetzen oder gilt das dann nicht mehr als Notwehr? Woher bekomme ich eigentlich Pfefferspray?

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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. August 2007 17:44
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Pfefferspray wird in Waffengeschäften verkauft und soll z.B. Jogger vor angreifenden Hunden schützen, wozu es natürlich auch mitgeführt werdend darf..

Im Falle eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs ist es zulässig, sich mit angemessenen, verfügbaren Mitteln zur Wehr zu setzen. Wenn man dann nur Pfefferspray hat, darf man es auch einsetzen, wenn der Angriff nicht gänzlich unerheblich ist.

Kommentar von A1163d6a199b1aa6fa35bff0fdfd62f8smallReussi am 27. August 2007 18:14

Wolf es macht immer wieder Spaß deine Antworten zu lesen. DH!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. August 2007 20:56

wenn es keine andere Möglichkeit gibt kann man auch Messer und Schußwaffen einsetzen

Kommentar von 712fd23ef002204a736c9600c709c84dsmallklimklamde am 9. Oktober 2008 17:48

Schußwaffe dürfen nur Politiker etc haben

Normale Leute brauchen einen Waffenschein!

Schießen darf man nur wenn man davor geschlagen wurde und man kleiner und schwächer ist

Messer darf man nur erlaubte benutzen

WObei ein messer gegen einen menschen nur gezogen werden darf wenn man schon angegriffen wurde und wenn man kleiner und dünner ist als der angreifer

Gegen Hunde bringt ein Messer eh nichts.

Gegen jeden guten Menschlichen Kämpfer auch nichts

Pistole bringt im infight garnichts.

Also zum Thema hunde

Pfefferspray und CS gas haben meiner meinung nach wie Schallsender kaum wirkung

Als ich noch keinen dobermann und pitbull als hund hatte, wollte mich ein Kangal angreifen. Ich habe das pfefferspray in seine Augen gesprüht dann hat er seinen Kopf geschüttelt, einmal gehustet und ist sofort wieder auf mich zu ich habe wieder in die Augen gesprüht dann hat er sich nur geschüttelt und nach einer viertel sekunde wollte er wieder angreifen.

Aber die Zeit die das Pfefferspray gebracht hat haben gereicht dass der besitzer seinen Hund einhollt und ihn anleint!

Pfefferspray bringt echt nur Zeit und nur was wenn der besitzer in der nähe ist :/

Schallsender gehen laut Stiftung warentests nur bei sieben von neun hunden

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 7. Februar 2009 10:57

Auch Politiker benötigen einen Waffenschein um berechtigt zu sein, eine Waffe zu führen. Insofern wird nicht zwischen Politikern und "normalen Leuten" unterschieden.

Bei in der Öffentlichkeit stehenden Personen (also auch Politiker, aber nicht nur) kann sehr oft von einer besonderen Gefährdung ausgegangen werden, was das Genehmigungsverfahren für einen Waffenschein vereinfacht.


dock69
beantwortet von dock69 am 27. August 2007 17:43
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Es ist erlaubt, Pfefferspray mitzuführen. Der Einsatz ist in Deutschland nur zur Notwehr gegen Tiere erlaubt. Ich weiß aber nicht, ob ich mich an diese Einschränkung erinnern würde, wenn mich ein Angreifer mit einem Messer attackiert. ;)
Pfefferspray gibt es im Versand und in Waffengeschäften.

Kommentar von 712fd23ef002204a736c9600c709c84dsmallklimklamde am 9. Oktober 2008 17:50

pfefferspray bringt eh nichts

schau mal

Wenn jemand aufdichzurennt und dir in die fresse schlägt hast du keine Zeit das pfefferspray aus der tasche zu ziehen

Und pfeffersprays ´kann man leicht kontern

Einfach zurücklehnen und einen roundhousekick auf den Kopf

Weil du ein spray in der hand hast haste keine deckung und du wirst vom roundhousekick genuked

Kommentar von HerrGabriel am 3. Dezember 2008 22:48

Und was wenn ich ebenfalls auf Ihn zurenne und einen roundhousekick mache und gleichzeitig in der Drehung mein Spray aus der Hose ziehe und er doppelt genuked wird?


anonym
beantwortet von BilliWillis am 29. September 2007 01:47
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Ich selber trage auch so einen "elektronischen Schreihals." Also ein Handalarmgerät und sonst nix. Halte ich für effektiver als Messer, Elektroschocker und Co.

Zum Thema Pfefferspray steht hier eigentlich alles drin:

http://www.pfefferspray-versand.de/rechtliches.html


borhap
beantwortet von borhap am 27. August 2007 17:50
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Bei der Verteidigung mittels Pfefferspray sollte man natürlich die Windrichtung beachten und auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass sich ein Angreifer mein Pfefferspray schnappt und gegen mich verwenden kann. Ich halte mich lieber an meine Trillerpfeife, mit deren Hilfe ich andere auf mich aufmerksam machen kann.


agnostiker
beantwortet von agnostiker am 27. August 2007 22:36
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Hier ist eigentlich von den anderen GF'lern schon alles gesagt worden. Ein Aspekt fehlt mir allerdings:

die Polizei empfiehlt dies nicht wirklich zur Selbstverteidigung. Einer Freundin von mir, die vor noch nicht allzu langer überfallen worden ist, wurde geraten, einen elektronischen "Schreihals" mit sich zu führen. Er macht einen Mordsradau und alarmiert andere Personen die eventuell helfen können. Sprays werden in der Regel eher gegen die bedrohte Person selber gerichtet.


anonym
beantwortet von kahleatta am 19. Dezember 2009 14:02
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WennDu das Spay im Ernstfall anwendest, wird fast jeder Richter es als zwar unerlaubtes aber als das Mittel mit der geringsten Schädigung anerkennen. Wenn Du Gefahr läufst an Leben oder Gesundheit geschädigt zu werden kannst Du es einsetzen. Eine Auswahl findest Du z.B. unter http://www.einsatzmittelshop.de/Einsatzmittelshop-s20h19-Pfefferspray.html


schlaumeier23
beantwortet von schlaumeier23 am 2. Oktober 2009 13:02
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Ne, stimmt net ganz. Pfefferspray hat keine Altersbeschränkung. CS-Gas hingegen darf erst ab 14 Jahren genutzt werden.

Quelle: http://www.onkel24.de/index.php/cat/c29_Pfefferspray.html


Qlimaxboy92
beantwortet von Qlimaxboy92 am 4. September 2009 12:49
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Klar ist das erlaubt... Glaube Pfefferspray ist ab 18 Jahren und Cs-Gas ab 14 Jahren. Offiziell zugelassen ist es als Tierabwehrspray aber im Notwehr darf man es auch gegen Menschen verwenden: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden


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