A wann dürfen meine Eltern nicht mehr bestimmen was ich kaufen oder besitzen kann?

7 Antworten

Als Erwachsener hast du das Recht, für dich selbst Entscheidungen zu treffen, einschließlich der Entscheidungen darüber, was du kaufen oder besitzen möchtest. In vielen Ländern gilt man ab dem 18. Lebensjahr als volljährig und hat damit alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Es gibt jedoch bestimmte Einschränkungen, wie z.B. wenn man eine gesetzliche Betreuung hat oder in anderen besonderen Situationen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass eine gute Beziehung und eine offene Kommunikation mit den Eltern auch in dieser Phase des Lebens weiterhin hilfreich sein können.

Das kommt auf das konkrete Ausmaß an.

Hier antworten viele erst einmal "Mit 18 Jahren", das ist allerdings erstmal nur bedingt richtig.

Ein Recht auf freie Entfaltung deiner persönlichen Interessen hast du ab deiner Geburt. Dieses dürfen deine Eltern zum Teil einschränken, nämlich durch ihren Erziehungsauftrag.

Dennoch hast du Recht auf Freizeit, auf freies Spiel und auf freie Persönlichkeitsentwicklung.

Deine Eltern dürfen nicht:

  • Dich auf lange Zeit in dein Zimmer einsperren
  • Dir lebenswichtige Objekte entziehen (Nahrung/Wasser/Wärme/...)
  • Dir Objekte entziehen, wenn dieser Entzug deine Würde oder Privatsphäre verletzt (Zimmertür/Bett/Kleidung/...)
  • Dir Objekte entziehen, wenn dieser Entzug deine Religionsfreiheit verletzt (ab 14 Jahren) (Bibel/Koran/satanistische Bibel/...)
  • Dir Objekte entziehen, deren Entzug in anderer Weise deine Persönlichkeits- und Kinderrechte verletzt

Dein Recht ist es ebenfalls immer, selbst den Kontakt zum Jugendamt zu suchen, wenn du dich Zuhause nicht wohlfühlst.

Das Jugendamt ist auch eine Unterstützung für dich, um mit deinen Eltern auf Augenhöhe zu kommunizieren, wenn deine Eltern dich sonst nicht ernst nehmen.

Das variiert.

Ab 18 bist Du komplett selbstbestimmt. Ab dann kann Dir kein Elternteil mehr vorschreiben, was Du erwirbst oder besitzt. Allerdings, wohnst Du bei Ihnen, ist das eben so eine Sache.

Bis zum 7. Geburtstag darfst Du (rein rechtlich) nichts kaufen. (Theoretisch auch keinen Lollies am Kiosk).

Ab 7 darfst Du Kaufverträge im Taschengeldrahmen abschließen. Siehe hierzu auch den Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB). Hier gibt es die stillschweigende Zustimmung der Eltern (oben auch, aber streng genommen gibt es sie nicht). Also die neue PS5 darfst Du nicht erwerben, aber das Eis oder ein Kinobesuch geht klar. Bei jedem Rechtsgeschäft gilt: Es darf nicht zu Deinen Ungunsten abgeschlossen werden. Ein rechtlicher Nachteil sind bspw Folgekosten (Verträge, Tierfutter).

In Ausnahmefällen kann Dir, aufgrund geistiger Einschränkungen, die volle Geschäftsfähigkeit durch ein Gericht aberkannt werden!

Anonym2022xx 
Fragesteller
 26.03.2023, 14:20

Danke für deine ausführliche Antwort. Wird auf jeden Fall die hilfreichste wenn ich das dann vergeben kann^^

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Plincheeee  26.03.2023, 14:22

Auch vor dem Erhalt der vollständigen Geschäftsfähigkeit mit 18 dürfen Erziehungsberechtigte allerdings nicht jeden Gegenstand wahllos entziehen.

Die Kinderrechte müssen stets eingehalten bleiben.

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Ab deinem 18. Geburtstag haben deine Eltern in dieser Hinsicht grundsätzlich nichts mehr mitzureden.

Davon ausgenommen sind, so lange du noch bei deinen Eltern wohnst, Dinge, die die Wohnqualität deiner Eltern beeinträchtigen (Platzbedarf, Lärm, Geruch, etc.)

Spätestens mit 18, vorher sind sie bei bestimmten Dingen aber durchaus auch schon gehalten, Dir entsprechende Freiheit zu gewähren.