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40 Euro weil ich mich ausversehen in die erste Klasse gesetzt habe? DB

Frage von Tholin Tholin

Ich habe mich heute mit einem Freund ausversehen in die erste Klasse im Zug gestezt. Nur gekennzeichnet mit einer mittelgroßen "1" an einer Glastür welche fast die gleiche Farbe wie die Tür besaß. Die erste Klasse war allerdings sonst nicht weiter ander als der Rest vom Zug. Es war die Nord-West Bahn. Ich hatte lediglich ein Fun-Ticket. So erzählte mir der "ÜberprüferHeini" das das so nicht legal sei und jeder von uns 40 euro zahlen müsse. Es sei denn wir zahlen direkt bar dann wären es für jeden nur 20 Euro und er würde es nicht weiter vermerken. Und genau das haben wir gemacht. Seine Nummer habe ich notiert. Ist das rechtens was er gemacht hat?

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Antworten (16)

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    Antwort von Giovanni47 Giovanni47

    Wenn du bei einer Kontrolle mit einem Fahrausweis 2. Klasse in der 1. Klasse angetroffen wird, dann musst du die vorgesehene Gebühr bezahlen. Das kann ich nachvollziehen, Ausreden sind sehr schwierig.

    Was ich aber nicht verstehe und ganz komisch finde, ist die ermässigte Kontrollgebühr bei Barzahlung. In der Schweiz ist sowas gar nicht üblich. Ich nehme an, du hast eine Quittung über den bezahlten Betrag erhalten?

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    Antwort von mineiro mineiro

    Man setzt sich nicht "aus Versehen" in die 1. Klasse!

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    Antwort von DerKinOniK DerKinOniK

    Klar ist das rechtens. Du saßt im falschen Abteil ganz einfach...Normalerweise ist die Bahn relativ kulant, vor allem wenn man noch jung ist und eig ein Ticket gekauft hat. Aber das können die handhaben wie sie wollen.

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    Antwort von stahlhart stahlhart

    ja natürlich ist das rechtens,

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    Antwort von JetztFrageeIch JetztFrageeIch

    Hast echt Pech gehabt. Habe das auch mal gemacht aber bin mit einer Verwarnung davon gekommen ;D

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    Antwort von stanno1 stanno1

    Da es die NWB war, kann da eine andere Regelung gelten. Bei der Bahn hättest du bestimmt 40,- Euro bezahlt.

    Hoffe du hast eine Quittung bekommen :-)

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    Antwort von Mitropa Mitropa

    "Es sei denn wir zahlen direkt bar dann wären es für jeden nur 20 Euro und er würde es nicht weiter vermerken. "

    Wie schon vielfach geschrieben: In der 1. Klasse hat man mit 2.-Klasse-Karte nichts zu suchen (wobei die 1. Klasse in der Nordwestbahn ein Witz ist und eigentlich keinen Mehr-Komfort bietet, aber das nur am Rande). Also war die "Strafe" rechtens.

    Wenn er euch aber die 2x20 Euro abgeknöpft hat, um das dann ohne Quittung in der eigenen Tasche zu versenken (so habe ich eure Schilderung mit "nicht weiter vermerken" jedenfalls verstanden), dann war das nicht rechtens. Andererseits... besser 2x20 als 2x40 Euro löhnen zu müssen.

    War das wirklich ohne Quittung? Wie ihr dann damit umgeht, müsst ihr selber wissen.

    Gruß

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    Antwort von feuerwehrfan feuerwehrfan

    Es ist rechtens, daß der Zugbegleiter von euch 40.-- Euro haben wollte. Ihr habt für die 1. Klasse kein Ticket gehabt und damit müßt ihr zahlen.Nicht rechtens ist, daß er anstelle 40.-- Euro 20.-- Euro haben wollte und euch nicht aufgeschrieben. Dort habe ich zumindestens den Anfangsverdacht, dass er sich das geld in die eigene Tasche steckt und damit eine Unterschlagung begeht.

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    Antwort von ET420 ET420

    Man sieht sowas eigentlich. Die 1 Klasse ist ausreichen Gekennzeichnet. Vom Optischen hebt sie sich auch ab.

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    Antwort von regenwurm75 regenwurm75

    Du hättest stehen müssen! Da hätte die Bahn nichts machen können. Aufenthalt oder Durchgang durch 1.Klasse Abteile ist erlaubt, aber nicht sizten und bequem machen!

    Kommentar von allalala allalalaallalala

    Aufenthalt ist nicht erlaubt, wo kämen wir denn da hin? Mein Freund musste, weil er bei vollem Zug im 1.Klasse-Abteil stand 40€ zahlen.

    Kommentar von allalala allalalaallalala

    Ups sry, mein PC hat das 2x abgesendet...

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    Antwort von kiarafindus kiarafindus

    Ja, es ist leider rechtens.Mir ist es im ICE auch schon passiert. Hatte einfach nicht richtig aufgepasst. Aber da hat der Schaffner mich drauf hingewiesen und gesagt, wenn ich sofort in die 2. Klasse umziehe dann drückt er ein Auge zu.

    Schließlich bin ich (und du) nicht schwarz gefahren, sondern nur "falsch".

    Es gibt bei der Bahn im Internet (oder gab zumindest mal) ein Beschwerdeformular. Du könntest ja mal nachfragen, warum der Schaffner dir nicht die Möglichkeit gegeben hat den Platz zu wechseln. Aber ich kann dir nicht garantieren, dass die dann nicht die restlichen 20€ verlangen.

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    Antwort von r0x726f6f74 r0x726f6f74

    Naja du hattest keinen gültigen Fahrschein => ist das gleiche wie fahren ohne Fahrschein. Wenn er dich ermahnt o.ä. ist es nett von ihm, muss aber nicht. Genauso wenn er es mindern kann. Grundsätzlich ist es, wie ohne Fahrschein.

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    Antwort von Kosmokatze Kosmokatze

    Ja da habt ihr leider Pech gehabt, das darf er. Und da habt ihr noch Glück gehabt, dass ihr mit der Hälfte jeweils davon gekommen seid.

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    Antwort von freakinsoph freakinsoph

    Er hätte euch eigentlich 40€ abknüpfen müssen weil das einfach in den AGB's der DB steht, d.h. er war eh noch gnädig. So ganz ok war's nicht und wenn ihr das meldet würde gaaaanz vielleicht ne Abmahnung kriegen aber dann hättet ihr vermutlich auch ein Problem weil ihr weniger gezahlt habt. Außerdem ist es zwecklos mit der DB rumzudiskutieren. Die nehmen nicht mal Beschwerden ernst und meist kriegt man nicht mal ne Antwort. Also Mund abwischen und froh sein, dass es nur 20€ waren statt 40€.

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    Antwort von AndyderErste AndyderErste

    wer kein ticket für 1 klasse kauft hat auch nichts in der ersten Klasse zu suchen. Punkt. Aus. Ende.

    Kommentar von PikachuEvolie PikachuEvoliePikachuEvolie

    doch doch meine leherin hate damals in der 7 klase nach nem ausgfflug weil der zug leer war uns alle in die 1 und 2 klasse gesezt

    Kommentar von AndyderErste AndyderErsteAndyderErste

    nein, auch wenn der zug voll wäre darf man nur in die erste klasse wenn man auch ein ticket dafür hat.

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    Antwort von cHUCKn0RRlS cHUCKn0RRlS

    Sicher! Wieso nicht?

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