38 Jahre alte Gastherme

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Die EnEV unterscheidet in dieser Frage meines Erachtens nicht zwischen Haustypen und ob das Haus selbstgenutzt oder vermietet ist. Wenn der Kessel/die Therme älter als 30 Jahre ist, muss sie ausgetauscht werden. Es gibt allerdings auch hier eine interessante Ausnahmeregel, die die Forderung doch erheblich aufweicht: Niedertemperaturheizungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Möglicherweise geht Deine Gastherme bei größzügiger Auslegung sogar noch als Niedertemperaturgerät durch, wenn sie z.B. mit einer Vorlauftemperatur von nicht mehr als 70°C arbeitet.