38 Jahre alte Gastherme
Hallo, muß eine 38 Jahre alte Gastherme aufgrund der Energiesparverordnung erneuert werden? Wo finde ich dazu rechtsgültige Regeln und Ausführungen. Danke für die Hilfe
2 Antworten
Die EnEV unterscheidet in dieser Frage meines Erachtens nicht zwischen Haustypen und ob das Haus selbstgenutzt oder vermietet ist. Wenn der Kessel/die Therme älter als 30 Jahre ist, muss sie ausgetauscht werden. Es gibt allerdings auch hier eine interessante Ausnahmeregel, die die Forderung doch erheblich aufweicht: Niedertemperaturheizungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Möglicherweise geht Deine Gastherme bei größzügiger Auslegung sogar noch als Niedertemperaturgerät durch, wenn sie z.B. mit einer Vorlauftemperatur von nicht mehr als 70°C arbeitet.