Sanierungspflicht für Wohngebäude auf Resthof?

Guten Tag,

ich interessiere mich für den Erwerb eines Resthofs auf dem Land. Das Angebot umfasst 3ha Grundstück sowie das Hofhaus, ein 1975 gebautes Wohnhaus und zahlreiche Nebengebäude (Scheunen, Ställe). Die Beiden Häuser haben unterschiedliche Hausnummern.

Ich würde beabsichtigen, das Wohnhaus aus dem 70ern energetisch zu sanieren und im Anschluss zu bewohnen.

Nun drängt sich mir allerdings die Frage auf ob besagtes Hofhaus, welches noch deutlich älter als das Wohnhaus ist, nun bei Besitzerwechsel auch, nach EnEV oder heutzutage GEG, zwangssaniert werden muss (oberste Geschossdecke, Keller, Heizung), obwohl es schon länger nicht mehr bewohnt wird und auch in Zukunft vermutlich nicht mehr dafür hergerichtet wird.
Das Haus wurde mit Nachtspeicheröfen geheizt, welche man entsorgen lassen könnte. Somit hat es dann keine Heizung mehr und könnte evtl. zum Nebengebäude, für Werkstatt und Abstellfläche, umgewidmet werden?

Wenn es notwendig ist, nach Erwerb ebenfalls das Hofhaus zu sanieren und sich diese Pflicht nicht umgehen lässt, würde das den finanziellen Rahmen leider sprengen und der Kauf kommt nicht mehr in Frage.

Ich würde mich über fachkundige Antworten freuen. Vielleicht treiben sich hier ja ein paar Baugutachter oder Energieberater rum, die sich mit der Materie auskennen.

Vielen Dank im Voraus.

Haus, Bau, Immobilien, Sanierung, Bausachverständiger, Energieberater, EnEV, Hauskauf, Immobilienkauf
Fragen zum Thema LuftWasserWärmepumpe beim Neubau?

Hallo liebes Forum,

ich beabsichtige bald ein 3 Reihenhaus zu bauen. Unten zur Frage habe ich mal eine Skizze beigefügt aus dem sich meine Fragen besser verstehen lässt. Hier die 3 Fragen:

1.) Kann ich wenn ich eine LWP Luftwasserwärmepumpe nehme auch im HAR rauskommen auch wenn mein HAR hinter dem Gäste Wc liegt? Die meisten gehen ja mit einer Bohrung durch den Klinker und landen gleich im HAR Raum. Ich will eine Mehrspatenhauseinfürung unterm Fundament nehmen und dann aus der Bodenplatte im HAR rauskommen jedoch weiß ich nicht ob das auch mit einer LWP geht.

2.) Grundstück A und B gehören uns. Wir wohnen auf Grundstück A und auf B wird gebaut. Ich schaffe es aber nicht 3 m Abstand mit der LWP zur Grundstükcksgrenze einzuhalten. Sie wäre 2,20m weit weg. Es geht um Schalllautstärke. Habe von Urteilen gehört das einige Grundstücksbesitzer ihre Wärmepumpen abbauen mussten und neu aufstellen mussten weil es zu laut war und man nun von 3m Abstand ausgeht. Vllt verkaufen wir bald unser Grundstück A daher habe ich Angst das der neue Eigentümer dann von mir verlangt die Wärmepumpen zu beseitigen wegen der Lautstärke. Oder kann ich eine Grunddiestbarkeit oder Baulast zu meinen Gunsten eintragen solange ich noch Eigentümer bin?

3.) An der Grundstücksgrenze steht ein Doppelstabmattenzaun mit SIchtschutz. Ist das schlimm für die Wärmepumpe wenn sie da mit einem Abstand von 2,20m gegen bläst?

Bild zu Frage
Stromverbrauch, Architekt, EnEV, erneuerbare Energien, Heizungsbau, Klima, Neubau

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