Gastherme kaputt - kein Warmwasser mehr
In meiner Mietwohnung war bereits vor 5 Monaten die Gastherme kaputt und ich hatte kein warmes Wasser. Meinen Vermieter hatte ich telefonisch verständigt, der mich an seinen Installateur verwiesen hat. Dieser stellte fest, dass die Therme sehr alt ist und es keine Ersatzteile mehr gibt, die Therme muss erneuert werden. Dies wollte mein Vermieter nicht und der Installateur hat dann nach 2 Wochen doch noch ein gebrauchtes Ersatzteil bekommen und eingebaut. Jetzt ist das gleiche Problem wieder seit 5 Tagen. Der Installateur sieht nur einen Austausch der Therme, aber mein Vermieter blockt wieder (da er meine Wohnung gerade zum Verkauf anbietet und nichts mehr investieren möchte).
Ich möchte ihm nun schrifltich eine Frist setzen, weiß aber nicht welcher Zeitraum nötig ist.
Darf ich dann selbst einen Installateur beauftragen, der die Therme erneuert/repariert? Ich kann nicht duschen oder baden, habe nur eiskaltes Wasser!!!
Vielen Dank für die Antworten
3 Antworten
Schriftlich den verieter in Verzug setze, bei Nichtabhilfe Mietminderung ab nächsten Monatsersten in Höhe von 15 der Kaltmiete ankündigen. Den geminderten Betrag sicherheitshalber aufs Sparbuch legen.
Kann der Mieter nur kalt duschen, weil der Ausfall der Warmwasser-Versorgung ursächlich ist, dann sind 15% Mietminderung möglich (Urteil AG München, aus NJW-RR 1991, S. 845).
Wenn Du selber einen Handwerker beauftragst wird er Dir auch die Rechnung ausstellen. Drohe Deinem Vermieter mit Mietminderung. Kannst Dich auch bei der Verbraucherzentrale oder Mieterverein erkundigen.
schreib ihn an,das du eine mietminderung verlangst,von 20%,fals dies nicht schnellstens bereinigt wird,oder hol dir weitere auskunft beim mieterbund