22 Jahre und 15 Jahre. Illegal ?

9 Antworten

Für Deutschland gilt:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nut bei Ü21 mit U16, wie in deinem Beispiel, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

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Aus meinem Bekanntenkreis kann ich von einem ähnlichen Fall, auch Ü21 und U16, erzählen, der sogar etwas brisanter war:

Ein Bekannter meiner Familie war damals 27 und frisch als Lehrer an einem Berufskolleg verbeamtet, als er mit einem damals 15 jährigen Mädchen zusammen kam. Die Schule des Mädchens und die des Bekannten trennten knapp 20 Kilometer. Das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses i.S.v. § 174 StGB lag demnach nicht vor. Dennoch ging es vors Strafgericht, weil die Eltern des Mädchens den Bekannten wegen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nach § 182 Abs. 1 (Ausnutzen einer Zwangslage& Abs. 3 (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der JüngerenStGB angezeigt haben.

Da die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht durch ein Gutachten belegt werden konnte, erhob die Staatsanwaltschaft nur für das Ausnutzen einer Zwangslage Anklage. Am Ende kam aber heraus, dass es dem nicht so war. Das Gericht sprach den Bekannten wegen erwiesener Unschuld frei. Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem Bekannten hielt an.

Mit 18 wechselte das Mädchen die Schule, und kam nicht nur auf die Schule des Bekannten, sondern auch in seine Klasse. Eine strafrechtliche Handlung lag hier wieder nicht vor, da sich § 174 StGB auf Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis beschränkt.

Dennoch wurde der Bekannte, inzwischen 30, zunächst aus dem Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entlassen. Allerdings klagte der Bekannte vor den Verwaltungsgerichten, gegen seine Entlassung. Am Ende wurde seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis widerrufen. Zwar darf er nicht mehr unterrichten, aber er sitzt seit dem mit seinen A14 Bezügen in einer Schulverwaltung.

Inzwischen ist der Bekannte 38 und das Mädchen 26. Beide leben zusammen, sind seit 5 Jahren verheiratet und haben vor kurzem ein Kind bekommen.

schwarzeHand 
Fragesteller
 15.03.2023, 19:30

Sie machen mir aber mehr Angst :( also sex werden wir nicht haben. Wir lernen uns gerade noch kennen und meine Frage ist ob es erlaubt ist mich mit ihr zu treffen ? und je nach dem wenn wir zueinader passen dann kommen wir zusammen. Sex werde ich mit ihr sowieso nicht haben wollen.

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Ich kann Deine Bedenken hinsichtlich Sex und Partnerschaft verstehen. Aber ich finde das was ihr macht völlig in Ordnung!

Ich glaube du machst dir viel zu viele Gedanken. Gesetzlich ist alles in Ordnung und auch sonst - wenn es so ist, wie du schreibst, ist doch alles okay.

Wichtig wird nur sein, ein gutes Verhältnis zu ihren Eltern zu haben. Ansonsten müsst ihr euch gegen deren Willen treffen und das ist natürlich echt nicht das Beste 😕

schwarzeHand 
Fragesteller
 13.03.2023, 22:11

Aber ihre Eltern können mich nicht anzeigen wenn ich mich mit ihr treffe oder ? :(

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89u438ur89u2  13.03.2023, 22:19
@schwarzeHand

Sie könnten dich, solange sie noch nicht 16 ist und ihr Sex haben solltet, wegen Ausnutzung fehlender sexueller Selbstbestimmung anzeigen. Das ist aber kaum nachweisbar. Solange sie in der Schule Sexualkunde hatte und geistig nicht eingeschränkt ist, sollte da alles okay ist.

So lange sie nicht 18 ist, könnten sie dich auch noch wegen Prostitution anzeigen, falls du ihr übermäßig große Geschenke machst oder sie direkt bezahlst. Aber auch das ist sehr sehr unwahrscheinlich...

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89u438ur89u2  13.03.2023, 22:21
@schwarzeHand

Außerdem wäre es ein Problem, wenn sie deine Nachhilfeschülerin, dein Patenkind oder Gruppenkind etc. im Verein wäre. Dann wäre bis zum 18. Geburtstag alles verboten!

Ansonsten: alles bestens👍🏻

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schwarzeHand 
Fragesteller
 13.03.2023, 22:21
@89u438ur89u2

ja aber sex werde ich mit ihr jetzt net haben. Ich meine für ein Treffen einfach .

sie schenkt mir nichts

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89u438ur89u2  13.03.2023, 22:48
@Schimeck

Naja man kann das eben als Bezahlung für Sex sehen. Ist aber wirklich eher unwahrscheinlich, dass einem daraus ein Strick gedreht wird😅

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Libertinaerer  16.03.2023, 02:29
@89u438ur89u2
Solange sie in der Schule Sexualkunde hatte und geistig nicht eingeschränkt ist, sollte da alles okay ist.

Vor allem ganz einfach: Beziehung und "ausnutzen" passt nicht zusammen. das meint so die Kategorie: Sex - Danke - Tschüss! ^^

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Kosmos500  16.03.2023, 02:32

Nein er macht sich nicht zu viele Gedanken.

Es ist nicht ok Minderjährige auszunutzen, sie bedürfen besonderen Schutz.

Und eine richtige Beziehung ist wegen dem grossen Reifeunterschied noch nicht möglich.

Eine anständige reele Person wartet bis sie 18 ist.

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Libertinaerer  16.03.2023, 22:55
@Kosmos500
Es ist nicht ok Minderjährige auszunutzen

Ein merkwürdiges Menschenbild hast Du.

sie bedürfen besonderen Schutz.

? Den haben sie (s. Abschnitt 13 StGB).

Und zu ihrem Schutz gehört auch, ...

Und eine richtige Beziehung

... dass nicht irgendjemand ankommen kann, Eltern inkl., um ihnen seine kruden Vorstellungen aufzunötigen, was gefälligst "richtige" Beziehungen sind, und was nicht. Haben die Kirchen (ubd auch die Nazis) auch lange versucht - die Zeiten wollen die Wenigsten zurück.

Und, dass Jugendliche, so dieser Jemand in seiner unendlich extrem beschränkten "Weisheit" zu dem Schluss kommt, es wäre nicht "richtig", dann was? Daran habe sich jemand zu halten? Gegen seinen Willen?

Hmm, das hat was von "Schutzhaft" in totalitären Regimen. Wahlweise auch von einem Vergrwaltiger, der das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung seiner Opfer ebenfalls ignoriert - denn ER weiß ja besser, was für andere "richtig" ist, und was nicht: "Hey, Kleine! Nun wehr dich nicht so! Du willst es doch eigentlich auch (nicht)!"?

ist wegen dem grossen Reifeunterschied noch nicht möglich.

Offensichtlicb doch. 🤣

Eine anständige reele Person wartet bis sie 18 ist.

Eine anständige reele Person achtet vor allen die Rechte und die Wünsche anderer.

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Kosmos500  20.03.2023, 01:12
@89u438ur89u2

Doch. Das wird er. Der Reifegrad ist auch sexuell so unterschiedlich, dass meist Schaden entsteht. Es ist nicht das gleiche wenn gleichaltrige mit ähnlichem Reifegrad, ähnlich unterfahren im Leben untereinander Sex haben.

Erwachsene haben anderst Sex. Das hat auch mit der psychischen Reife und dem Selbstbewusstsein zu tun, der entwickelten Selbstbestimmtheit und Mündigkeit.

Beziehungen sind nicht möglich , weil die Bedürfnisse nur schon wegen der äusseren Umstände und Stand des Lebens völlig anderst ist. Auch die Freunde sind schon Reifetechnisch nicht kompatibel. Für Jugendliche ist es ev. eine Zeitlang faszinierend aber auf Dauer klappt das nicht.

Jugendlichen die Beziehungen mit viel älteren eingehen müssen sich meist sehr hart die Selbstbestimmung erarbeiten Ende 20 oder sogar in ihren 30ern und erkennen dann den Schaden den sie durch solche Beziehungen erhalten haben.

Den eine Beziehung oder Sex zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ist NIE auf Augenhöhe und gleichberechtigt, es ist immer ein ausnutzen, zu gross ist der Reifegrad nur schon gesetzlich bestimmt (mündig/unmündig).

Jugendlichen müssen Erfahrungen mit gleichaltrigen sammeln, das ist sehr wichtig für eine gesund eBeziehugnsfähigkeit. Und zwar idealerweise in echten Liebesbezihungen auf Augenhöhe. Weder in toxischen noch BSDM , Perversen usw.¨Sowas kann man dann ab 18 ausprobieren, wenn eine gewisse Charakterfestigkeit, Mündigkeit und Beziehungserfahrung vorhanden ist.

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Kosmos500  20.03.2023, 01:53
@Libertinaerer

Lesen ist nicht deins gell. Bzw was da steht passt halt nicht so gut wenn man jugendlichen Opfer klar machen will.

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Es würde sich überhaupt nichts ändern, wenn Du wartest bis sie 16 ist, das ist nur eine Zahl. Wenn Ihr Euch zueinander hingezogen fühlt, so ist das in Ordnung, egal ob sie 15 oder 16 ist.

schwarzeHand 
Fragesteller
 13.03.2023, 22:23

ja aber ist es nicht illigal ? mich mit ihr zu trffen wenn die Eltern ihr keinen Freund erlauben ?

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Schimeck  13.03.2023, 22:24
@schwarzeHand

Andersrum, es ist illegal, wenn die Eltern ihr einen Freund verbieten.

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Wenn du doch sowieso nicht mit ihr schlafen würdest, können die Eltern dir auch nichts tun. Es ist nicht verboten Gefühle für jemanden zu haben. Wenn ihr dieselben Hobbys und Interessen habt, würde ich die Freundschaft auf jeden Fall fortführen. Mit einer möglichen Beziehung würde ich noch was warten, da ist mir die Spanne zwischen 15 und 22 (psychologisch) doch etwas zu groß.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe mir die großen Fragen des Lebens gestellt
schwarzeHand 
Fragesteller
 15.03.2023, 19:07

wer hat gesagt dass wir eine Freundschaft führen ? ich will mit ihr keine Freundschaft sondern eine Beziehung. dafür lernen wir uns ja kennen bevor wir eine Beziehung eingehen. Aber meine Frage ob es illigal ist dass wir uns treffen und vielleicht sogar später mal zusammen kommen ...

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schwarzeHand 
Fragesteller
 15.03.2023, 19:16
@Gentlef

nicht schlimm . Ja aber was sagst du jetzt dazu :) ?

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