14 jähriges Mädchen ist Oberkörperfrei in der Stadt?

27 Antworten

aber ist das überhaupt erlaubt ? 

Es ist zumindest keine Straftat, noch nichtmal wenn man komplett nach ist.

Theoretisch könnten sich welche Gestört fühlen und eine Anzeige machen, dann könnte dann aber höchstens eine Ordnungswidrigkeit entstehen. Also ein Bußgeld wir falsch Parken oder zu schnell Autofahren oder ...

Aber in diesem Fall ist das sehr sehr unwahrscheinlich.

Früber sah man das öfters im Freibad (ist ja auch öffentlich) und kaum jemand hat das gestört.

Im Englischen Garten in München sind auch viele ganz Nackt zwischen Textilen- auch kein Problem.

So durch die Stadt laufen, ist allerdings schon unüblich- aber wenn's ihr gefällt, warum nicht.

Und was würdet ihr über sie denken ?

🤔Vielleicht ist sie FKK Fan und liebt die Freiheit

Ist Ihre Sache, darf sich halt nicht drüber beschweren wenn Leute da hingucken, lachen oder sie drauf ansprechen.

Wobei ich nicht sicher bin, ab wann sowas als Erregung öffentlichen Ärgernisses gilt.

Zur wirklichen Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau würde als Konsequenz dazu gehören, dass auch das erlaubt ist.

Alles andere ist streng genommen heuchlerisch.

Die Tatsache, dass die Menschen in dieser Angelegenheit immer verklemmter werden, spricht allerdings dagegen.

Meiner Meinung nach ist es in Ordnung und geil!


TimStrau 
Fragesteller
 20.07.2018, 23:34

sah nicht schlecht aus^^

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So ist die rechtliche Lage
Eines vorweg: Bürgerinnen und Bürgern ist es hierzulande grundlegend  nicht untersagt, nackt in der Öffentlichkeit zu sein. Es gibt also kein Gesetz, welches das Tragen von Kleidung in der Öffentlichkeit  zwingend vorschreibt. Dennoch gilt es als ungeschriebene Sitte,  im öffentlichen Raum bekleidet zu sein.
Dennoch gilt für Nudisten  keine Narrenfreiheit: FKK kann dann verboten werden, wenn sich  andere Menschen durch die Nacktheit  belästigt fühlen. Hier greift der Paragraph 118 „ Belästigung der Allgemeinheit“ im  Ordnungswidrigkeitengesetz, in welchem in Absatz 1 zu lesen ist:
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Die Allgemeinheit sollte also nicht durch die Entblößung bestimmter Menschen  belästigt werden. Dann dürfte auch ein  Bußgeld verhängt werden. Da FKK nicht vollumfänglich verboten werden kann, erhalten Betroffene zumeist einen  Platzverweis.

Quelle : https://www.bussgeldkatalog.org/fkk-verboten/