14 jähriges Mädchen ist Oberkörperfrei in der Stadt?
Als ich heute in der Stadt war , hab ich ein circa 14 jähriges Mädchen , welches oben ohne in der Stadt mit ihren 2 Freundinnen lief gesehen. Ihre Freundinnen waren normal sommerlich angezogen , nur das eine Mädchen lief oben ohne. Manche Mädchen haben ja keine Brust, aber man gut was sehen können. Es sah mir nicht danach aus als würde sie dass das erste mal machen aber ist das überhaupt erlaubt ? Würdet ihr sie ansprechen wieso sie das macht ? Und was würdet ihr über sie denken ?
27 Antworten
aber ist das überhaupt erlaubt ?
Es ist zumindest keine Straftat, noch nichtmal wenn man komplett nach ist.
Theoretisch könnten sich welche Gestört fühlen und eine Anzeige machen, dann könnte dann aber höchstens eine Ordnungswidrigkeit entstehen. Also ein Bußgeld wir falsch Parken oder zu schnell Autofahren oder ...
Aber in diesem Fall ist das sehr sehr unwahrscheinlich.
Früber sah man das öfters im Freibad (ist ja auch öffentlich) und kaum jemand hat das gestört.
Im Englischen Garten in München sind auch viele ganz Nackt zwischen Textilen- auch kein Problem.
So durch die Stadt laufen, ist allerdings schon unüblich- aber wenn's ihr gefällt, warum nicht.
Und was würdet ihr über sie denken ?
🤔Vielleicht ist sie FKK Fan und liebt die Freiheit
Ist Ihre Sache, darf sich halt nicht drüber beschweren wenn Leute da hingucken, lachen oder sie drauf ansprechen.
Wobei ich nicht sicher bin, ab wann sowas als Erregung öffentlichen Ärgernisses gilt.
Zur wirklichen Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau würde als Konsequenz dazu gehören, dass auch das erlaubt ist.
Alles andere ist streng genommen heuchlerisch.
Die Tatsache, dass die Menschen in dieser Angelegenheit immer verklemmter werden, spricht allerdings dagegen.
Meiner Meinung nach ist es in Ordnung und geil!
So ist die rechtliche Lage
Eines vorweg: Bürgerinnen und Bürgern ist es hierzulande grundlegend nicht untersagt, nackt in der Öffentlichkeit zu sein. Es gibt also kein Gesetz, welches das Tragen von Kleidung in der Öffentlichkeit zwingend vorschreibt. Dennoch gilt es als ungeschriebene Sitte, im öffentlichen Raum bekleidet zu sein.
Dennoch gilt für Nudisten keine Narrenfreiheit: FKK kann dann verboten werden, wenn sich andere Menschen durch die Nacktheit belästigt fühlen. Hier greift der Paragraph 118 „ Belästigung der Allgemeinheit“ im Ordnungswidrigkeitengesetz, in welchem in Absatz 1 zu lesen ist:
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Die Allgemeinheit sollte also nicht durch die Entblößung bestimmter Menschen belästigt werden. Dann dürfte auch ein Bußgeld verhängt werden. Da FKK nicht vollumfänglich verboten werden kann, erhalten Betroffene zumeist einen Platzverweis.
SZimmt aber mit GEIL hat das nichts zu tun