100€ wegen kurzer Handy Nutzung auf e scooter?

Modul1100101  16.02.2023, 15:42

 jedoch ist es neunmal geschehen

Hast du das zugegeben?

Milanopilano 
Fragesteller
 16.02.2023, 15:52

Das war ein Tippfehler ich meine natürlich „nunmal“

12 Antworten

In der Tat gelten die normalem Verkehrsregeln, die für Autos gelten, auch für e-scooter. Das betrifft sowohl das Handy als auch Alkohol. Schon mancher hat seinen Führerschein verloren, weil er bei Fahren mit dem e-scooter Alkohol im Blut hatte.

Leider gilt das auch für die Handynutzung beim Fahren, egal ob im Auto oder auf dem e-scooter. Das kostet 100 Euro plus Bearbeitungsgebühr plus einen Punkt in Flensburg. Gegen die Zeugenaussage der Polizei wird auch ein Anwalt nicht viel ausrichten können.

Auch denke ich dass sie keine Aufnahme davon haben und ich habe nichts zugegeben.

Das ist egal, die glaubhafte Zeugenaussage genügt. Alleine aufgrund einer Zeugenaussage von mir ohne weitere Beweise ist auch schon mal ein Räuber für 2,5 Jahre in den Knast eingefahren. Da konnte dessen Anwalt auch nichts machen.

Dürfen die das?

Nicht nur das. Das müssen sie sogar. Das ist ihre Aufgabe.


Shinten  18.03.2023, 19:18

Nein müssen sie nicht, Opportunitätsprinzip.

Je jedem Fall macht es Sinn dagegen vorzugehen, aber natürlich nur mit Rechtschutzversicherung. In Köln werden die meisten Handynutzungen vor Gericht fallengelassen, Aussage hin oder her.

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Ja, die dürfen das, ein e-scooter ist im rechtlichen Sinne ein Kraftfahrzeug.

Einspruch gegen den Busgeldbescheid kannst du gerne einlegen, bringt nur nichts und macht die Sache unnötig teurer. Bild-Aufnahmen brauchen die nicht, die Aussage des Polizisten als Zeuge reicht.

Zahlen schafft Frieden.

Du wirst, wenn du später deinen Führerschein hast, deine Laufbahn als Kraftfahrer bereits mit einem Punkt starten. Der Punkt hat aber keinen Einfluss auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. Die einzige "Folge" ist, dass der eine Punkt vor Ablauf der Probezeit nicht getilgt wird. Das ist aber nicht weiter von Bedeutung, solange keine weiteren Verstöße hinzukommen. Ansonsten => Aufbauseminar


Rolf42  16.02.2023, 16:14
ein e-scooter ist im rechtlichen Sinne ein Kraftfahrzeug.

Darauf kommt es gar nicht an, der entsprechende Paragraph gilt auch, wenn ich mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs bin.

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Rolf42  16.02.2023, 16:19
@CzarExotic

O. k., in der Beziehung ist es ein Unterschied, verboten ist es aber in jedem Fall.

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CzarExotic  16.02.2023, 16:22
@Rolf42

vollkommen korrekt. Bitte nicht als Besserwisserei auffassen, ich denke wir lernen hier durch eigene Recherche alle etwas und es ist ja auch recht interessant. Du hast ja nichts falsches gesagt. Ich habe nur etwas dagegen wenn irgendjemand mit einem Halbwissen als der große Checker auftritt

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HfPol110  16.02.2023, 16:14

Vertippt*

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Diese behauptet dass e scooter oder allgemein elektrokleinstfahrzeuge wie normale Kraftfahrzeuge (lkw, Auto) behandelt werden

Ja, laut §1 der Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge sind E-Scooter Kraftfahrzeuge.

Ich bin gerade 16, habe kein Führerschein und bin noch ein Schüler.

Die Verkehrsregeln gelten für alle, egal ob 60 oder 16 Jahre alt.

Und egal, ob man seine Regelkenntnis mal in einer Prüfung beweisen musste oder ob's komplett in der eigenen Verantwortung liegt.

Hey, meistens wird sowas eingestellt aber falls doch nicht nicht schlimm bezahl die 100€ und gut ist. 1 Punkt im Flensburg ist dann schon längst verjährt wenn du deinen Führerschein besitzt :) Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Styxx539  16.02.2023, 15:52

Das wird eingestellt ? Das wäre mir aber ganz neu ....

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PROKILLERDESTEB  16.02.2023, 15:54
@Styxx539

Er ist 16 und höchstwahrscheinlich seine erste Straftat. Wenn der sein Fehler einsieht ist, drückt ihm der Staatsanwalt ein Auge zu.

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CzarExotic  16.02.2023, 16:12
@PROKILLERDESTEB

1) Es handelt sich um keine Straftat sondern eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit 2) Wenn er gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegt geht die Sache direkt vors Gericht. Dort entscheidet dann der Richter. Ein Staatsanwalt kann höchstens ein Ermittlungsverfahren, welches ganz am Anfang eines Strafverfahrens steht, einstellen.

Dass der StA dem Fragesteller ein Auge zudrückt war in dieser Brutalität sicher von dir nicht so gemeint......

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PROKILLERDESTEB  16.02.2023, 16:21
@CzarExotic

Stimmt, aber mein Bruder hatte dann echt Glück gehabt. Es wurde einfach ignoriert bzw. eingestellt kann aber auch sein das ich nicht bei euch wohne und dort die Regeln strenger sind. Liebe Grüße

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CzarExotic  16.02.2023, 16:29
@PROKILLERDESTEB

Danke für deine freundliche Antwort. Selbstverständlich kann auch die Bußgeldbehörde das Verfahren einstellen. Das geschieht dann wenn die Behörde vor der Ausstellung eines Bußgeldbescheides einen Anhörungsbogen verschickt, der Betroffene (man achte hier auf den kleinen Wort-Unterschied zum Beschuldigten) Angaben zum Vorfall macht und die Behörde daraufhin den Vorgang einstellt. Ist der Bescheid erst einmal ergangen und man erhebt Einspruch geht die Sache auf jeden Fall vor Gericht. Bitte nicht als Besserwisserei auffassen. Wir alle und auch ich lernen bei qualifizierten Diskussionen durchaus etwas und die Thematik ist ja auch nicht ganz einfach und zudem geistern bei GF genug Zeitgenossen mit gefährlichem Halbwissen herum. Liebe Grüße aus BW zurück, mache jetzt Feierabend

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CzarExotic  16.02.2023, 16:02

Ein Bußgeldbescheid wird nur dann evtl. eingestellt wenn der Betroffene Einspruch einlegt. Dann geht die Sache vor Gericht. Der Richter entscheidet dann wem er mehr glaubt, einem 16-jährigen der als Betroffener sogar lügen darf oder einem Polizisten, der als Zeuge die Wahrheit sagen muss. Der Punkt in Flensburg verjährt erst am Ende der Probezeit.

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Milanopilano 
Fragesteller
 16.02.2023, 16:12

Wie wird das eingestellt wie muss ich das versteht? Meinst du erst nach dem man Einspruch gelegt hat oder wie?

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PROKILLERDESTEB  16.02.2023, 16:41
@Milanopilano

Hey, warte einfach bis du Post bekommst. Kannst uns dann gerne nochmal Bescheid geben wie es abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Wie kann man auf einem E-Scooter das Handy benutzen? Da ist man doch überhaupt nicht mehr bremsfähig, mit nur 1 Hand am Lenker. Selbst ein blöd liegender Stein dürfte dann schon zu einem unfreiwilligen Abflug führen.