Zuverlässigkeitsüberprüfung mit altem BTM Eintrag?

2 Antworten

Hi,

Nach kurzer Recherche habe ich herausgefunden, dass der Luftsicherheitsbehörde anlässlich der Zuverlässigkeitsprüfung zwar Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, nicht aber aus dem Erziehungsregister übermittelt werden.

Daher sag ich mal nein.

Doch meine Quelle war von 2010, vielleicht solltest Du selbst nochmal nachhaken, ob es da Änderungen gab.

Falls Du es im Fragebogen selbst angibst (was Du wohl müsstest), kann es natürlich anders ausgehen.

Kann sie, denn das Erziehungsregister wird erst viel später gelöscht.