Muss man das wirklich explizit erwähnen?

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Grds. bekommt man beim Antrag auf Neuerteilung ein Schreiben vorgelegt indem man angeben muss, ob das Gutachten nur zu einem selbst geschickt werden darf, oder ob eines der beiden Gutachten (es werden idR immer ein Original und eine Kopie ausgestellt) an die FEB versendet werden soll. Hier ist es ratsam anzukreuzen, dass man beide Ausfertigungen zugeschickt haben möchte.

Manchmal versäumt die FEB allerdings dieses Schreiben vorzulegen, dann sollte man spät. bei der Begutachtung darauf hinweisen, dass das Gutachten an die Privatadresse verschickt wird. Allerdings geht der Trend eindeutig dahin, dass heutzutage fast alle MPI das Gutachten sowieso nur noch an den Kunden schicken sofern nicht explizit angegeben wurde dass es an die FEB gehen soll...

Das Ergebnis muss sogar an die FS Stelle geschickt werden. Anders ist der Nachweis für das bestehen oder eben nicht bestehen ja nicht zu erbringen