MPU-Gutachten ggf. anfechten?
Hallo,
der Text wird etwas länger, aber ich versuche, mich kurz zu fassen.
Ich hatte letzten Monat eine MPU wegen zuvielen Punkten. Leider war es die zweite MPU (die erste auch wegen Punkten, also nie Alkohol oder Drogen), und mittlerweile habe ich wirklich die Gründe erkannt und mein Verhalten auch in anderen Situationen im Griff.
Die MPU wäre lt. Gutachter vom psychologischen Gespräch und Reaktionstest her auch positiv ausgefallen, das Problem war nur meine dicke Führerscheinakte, da der Gutachter befürchtet hat, sich mit einem trotzdem positiven Gutachten bei der Führerscheinstelle unglaubwürdig zu machen. Wäre es die erste MPU, hätte ich die lt. dem Gutachter bestanden.
Also wollten sie zur Absicherung von meiner Psychiaterin eine Bescheinigung, dass hinsichtlich meiner Borderline-Erkrankung keine Bedenken bei der Fahrtauglichkeit bestehen und vom Neurologen bzgl. meiner Epilepsie.
Meine Psychiaterin hat mir auch sofort eine durchweg positive Bescheinigung ausgestellt, nur mein Neurologe hat sich absolut quergestellt, da dieser wohl generell keine Bescheinigungen für sowas ausstellt. Also hab ich mit meiner Hausärztin gesprochen, diese könnte das nur mit schriftlichen "Einverständnis" vom Neurologen schreiben, und dieser macht das halt nicht.
Zur Info: ich hab ausschließlich eine Aufwach-Epilepsie (es gab noch nie einen Anfall im Wachzustand), bin unter Lamotrigin komplett anfallsfrei und der letzte Anfall ist länger als ein Jahr her (da war der Spiegel aufgrund der Schwangerschaft mit meiner Tochter unbemerkt gesunken). Bei der ersten MPU war das auch gar kein Thema, obwohl sie da schon von der Epilepsie wussten.
Nach langem erfolglosem hin und her mit Neurologe und Hausarzt habe ich dann vorgestern der MPU-Stelle die Situation erklärt und die Dame am Telefon gebeten, nochmal mit dem Gutachter zu sprechen und ihm zu erklären, warum ich keine Bescheinigung bekomme, obwohl meine Epilepsie absolut unbedenklich dafür ist.
Heute rief sie mich dann zurück, sie hätte nochmal mit dem Gutachter gesprochen (selber konnte ich leider wohl nicht mit ihm sprechen) und dieser sagte wohl, wenn ich da keine Bescheinigung bekomme, kann man es halt nicht ändern. Sie machen mir das Gutachten jetzt fertig und schicken es mir. Ob es jetzt letztlich trotzdem positiv ausfällt, konnte Sie mir am Telefon nicht sagen.
Meine Frage:
Sollte ich jetzt tatsächlich nur aufgrund der fehlenden Bescheinigung des Neurologen ein negatives Gutachten bekommen, könnte ich dann rechtlich dagegen vorgehen?
Der letzte Anfall ist ja wie gesagt länger als ein Jahr her, wie zuvor auch aus dem Schlaf heraus und nur aufgrund des unbemerkten Abfalles des Lamotrigin-Spiegels durch die Schwangerschaft. Alles andere, einschließlich der Bescheinigung meiner Psychiaterin war ja positiv und es geht für die MPU-Stelle wohl alleine um die Rechtfertigung vor der Führerscheinstelle.
Danke schonmal
Schon einen anderen Neurologen konsultiert?
Ja, aber überall hätte ich mind. 6 Monate Wartezeit und der Gutachter wollte ausdrücklich eine Meinung von dem Neurologen, der mich schon länger kennt.
5 Antworten
Gegen das Gutachten an sich kannst Du nicht unmittelbar vorgehen, sondern nur gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle, die sich daraus ergeben wird - und im Rahmen dieses Verfahrens kann dann auch die MPU als ein entscheidungsrelevantes Kriterium vorgegangen werden.
Aber: Das ist ein Fall für den Fachmann namens Anwalt.
Sollte ich jetzt tatsächlich nur aufgrund der fehlenden Bescheinigung des Neurologen ein negatives Gutachten bekommen, könnte ich dann rechtlich dagegen vorgehen?
Nur, wenn du dem Neurologen ein böswilliges Handeln wider besseren Wissens nachweisen kannst. Also dass er dich z.B. für untauglich erklärt, obwohl er kein einziges Untersuchungsergebnis hat, das für eine Untauglichkeit spricht.
Wenn dein Neurologe keine Bescheinigungen ausstellt, dann stellt er keine Bescheinigungen aus. Er ist nicht verpflichtet, diese Leistung anzubieten.
Du wirst einen anderen Neurologen konsultieren müssen.
Also leider keine Option.
Doch, natürlich ist das eine Option. Sicherlich keine bequeme, aber womöglich die einzige für dich, wenn du wieder fahren möchtest.
Akzeptieren.
huhu,
dir steht es doch frei eine zweite Meinung von einem anderen Neurologen einzuholen oder aber du akzeptierst es und startest in ein paar Jährchen einen neuen Anlauf. Musst dir ja schon einiges zu Schulden kommen lassen um gleich zwei mal ne MPU zu brauchen.
Grüße Anna
Bei abderen Neurologen habe ich mind. 6 Monate Wartezeit auf einen Termin. Ich brauche mein Führerschein aus persönlichen Gründen dringend, mir läuft dir Zeit davon und der Gutachter wollte explizit eine Bescheinigung eines Fachärzten, der mich und meine Erkrankung schon länger kennt.
da der Gutachter befürchtet hat, sich mit einem trotzdem positiven Gutachten bei der Führerscheinstelle unglaubwürdig zu machen.
und es geht für die MPU-Stelle wohl alleine um die Rechtfertigung vor der Führerscheinstelle.
Nein, das mißverstehst du! Es geht um DEINE Sicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Leib und Leben sind nun mal wichtig und das ist auch gut und richtig so.
Es war bereits die 2. MPU wegen zahlreicher Verkehrsverstöße. Deshalb ist es völlig richtig, vorsichtig mit den Gutachten umzugehen und sie nicht leichtfertig zu erstellen.
und mittlerweile habe ich wirklich die Gründe erkannt und mein Verhalten auch in anderen Situationen im Griff.
Das behauptest du, aber dafür gibt es keine Beweise! Immerhin bist du Wiederholungstäter und hast nie aus deinem Fehlverhalten und den Bußen/Strafen gelernt, denn sonst hättest du nicht so viele Verkehrsdelikte begangen, dass 2 MPUs erforderlich waren.
Schiebe bitte die Schuld nicht auf die anderen, sondern suche sie bei dir selbst.
Der Gutachter sagte ausdrücklich zu mir, dass er einen positiven Eindruck von mir hat, aber die Begründung vor der Führerscheinstelle das Problem für ihn ist!
Ich hatte einige gründliche Vorbereitungsstunden mehr, als vor der ersten MPU und der Verkehrspsychologe hatte ein gutes Gefühl beim Abschluss der Vorbereitung. Ich habe nichts davon geschrieben, dass der Führerscheinverlust nicht meine Schuld gewesen wäre. Ich schiebe hier also nichts auf irgendwen, es geht mir AUSSCHLIEßLICH darum, dass ich wegen einer Erkrankung, für die ich nichts kann und die aus oben genannten Gründen nicht gefährlich für den Straßenverkehr ist, keine Bescheinigung bekomme. Alles andere war ja für den Gutachter in Ordnung. Ich finde es schon ziemlich anmaßend, einer völlig fremden Person zu unterstellen, sie hätte sich nicht geändert!!
es geht mir AUSSCHLIEßLICH darum, dass ich wegen einer Erkrankung, für die ich nichts kann und die aus oben genannten Gründen nicht gefährlich für den Straßenverkehr ist,
Selbstverständlich kannst du nichts für deine Erkrankung. Das habe ich weder geschrieben noch gemeint. Es ist aber nicht hundertprozentig auszuschließen, dass sie eben doch eine Gefahr im Straßenverkehr ist. Ich denke, dass es darum geht.
Ich könnte es nachvollziehen, wenn ich auch Anfälle im Wachzustand hätte und nicht optimal eingestellt wäre. Da das aber nicht der Fall ist, ist es für mich einfach diskriminierend und ich hab keine Chance mich zu wehren, solange ich keine Bescheinigung bekomme, nur weil der Neurologe sowas lt. eigener Aussage generell für niemanden macht. Das ist für mich halt das Problem.
Suche dir bitte einen anderen Neurologen. Vielleicht hast du mehr Glück! Ich drücke dir die Daumen!
Aber bitte keine weiteren Verkehrsdelikte.!Damit gefährdest du dich und andere und dann ist der Führerschein verständlicherweise ganz lange weg!
Ich muss jetzt halt erstmal abwarten wie das Gutachten ausfallen wird, wenn es wirklich negativ sein sollte, muss ich dann halt schauen was ich machen kann.
Ne weitere Verkehrdelikte wird es auf keinen Fall geben!
Ok, danke.
Ich habe schonmal versucht, einen anderen Neurologen zu finden, da dieser generell ein sehr seltsamer und unsympathischer Mensch ist, was auch nicht nur ich so empfinde.
Aber dieser kennt mich bzw meine Epilepsie halt, was für den Gutachter wichtig war, und bei anderen Neurologen hätte ich mind. 6 Monate Wartezeit. Also leider keine Option.