Kann ich Nutzhanf im Garten anbauen?
Hallo,
ich habe mich an das BMG mit der Frage gewandt, ob ich Nutzhanf in meinem Garten anbauen darf oder ob das wie bei Cannabis gehandhabt wird. Folgende Antwort habe ich bekommen und hinterlässt nur Fragezeichen in meinem Kopf:
"An der rechtlichen Einstufung von Nutzhanf ergeben sich durch das Cannabisgesetz (CanG) keine Änderungen, sondern es werden die bisherigen Regelungen zu Nutzhanf aus dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln in das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) übertragen (vgl. §§ 31 und 32 KCanG). Wenn die speziellen Anforderungen an den Verkehr mit Nutzhanf (vgl. § 1 Nummer 9 KCanG) nicht erfüllt sind, treffen in der Regel die Kriterien für Cannabis nach § 1 Nummer 8 KCanG zu, sodass dann die Vorschriften zu Cannabis anzuwenden sind."
Kann mir vielleicht das jemand übersetzen? Oder wenigstens die Frage beantworten, ob ich einfach Nutzhanf in meinem Garten anbauen kann?
Vielen Dank schonmal!
Mit freundlichem Gruß
Frageschaf
5 Antworten
Folgende Informationen sind in der Antwort enthalten:
- Es ist Deine Aufgabe im Zweifel nachzuweisen, dass es auch wirklich (nur) Nutzhanf ist.
- Ist es nicht beweisbar Nutzhanf, dann wirst Du halt so behandelt wie alle Anderen die Cannabis (Drogen) in der entsprechenden Menge anbauen.
- Es gelten weiterhin die Regeln die nun einmal für den Anbau von Nutzhanf gelten. – Nachlesen musst Du die schon selber.
Für einige der Punkte wurden auch die betreffenden Paragraphen us den jeweiligen Gesetzen gleich mit genannt.
§31 und 32 sagen aus, dass der Anbau von Nutzhanf gemeldet und genehmigt werden muss. Außerdem findet eine laufende Kontrolle durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung statt. Außerdem dürfen nur zertifizierte Samen von THC-armen Sorten verwendet werden. Das ganze macht viel Bürokratie und kostet Geld.
Wenn du Nutzhanf ohne diesen Aufwand anbauen möchtest, unterliegst du den Regelungen des CanG. Du darfst also maximal 3 Pflanzen anbauen und die müssen vor dem Zugriff durch Jugendliche geschützt sein.
Ist schon immer "unbegrenzt anbaubar"!
Nicht ganz korrekt. Früher hat man eine Sondergenehmigung gebraucht.
Wie es jetzt ist, weiß ich nicht.
Daher unterliegt die Aufsicht nicht dem Justizministerium, sondern dem Gesundheits- oder Landwirtschaftsministerium. Der Anbau ist jedoch nach wie vor genehmigungspflichtig und wird in der Regel nur hauptgewerblichen Landwirten unter strengen Auflagen gewährt.
Das heißt, dass die Ausnahmen für Nutzhanf nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz geregelt sind, sondern in §§ 31 und 32 KCanG.
Wenn du die Anforderungen von §§ 31 und 32 KCanG nicht erfüllst, dann darfst du nur 3 Pflanzen haben, da es dann wie "normales" Cannabis angesehen wird.
Ergänzung:Du kannst bis zum 1. Juli bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bescheid geben, dass du Nutzhanf anbauen möchtest. In §32 KCanG Abs. 2 ist leicht verständlich erklärt, was man dazu übermitteln muss.
Du dürftest auch deutlich mehr anbauen, wenn die Voraussetzungen von §§ 31 und 32 KCanG zutreffen. Aber mindestens 3 darfst du sowieso anbauen.
Wobei du bedenken msust dass du es nach dem gesetz nur am wohnsitz oder gewöhnlichem aufenthaltsort anbauen darfst. Also nicht im kleingarten.
Es muss auch vor zugriff von dritten geschützt sein, also entweder hoher zaun oder gewächshaus.
Ich will es auf meinem Grundstück im Gewächshaus anbauen. Es geht mir noch nicht einmal um den Konsum. Ich arbeite für einen Gartenkanal und möchte zu diesem Thema Videos drehen.
Aber selbst wenn ich sie zum Konsum anbaue, geht es dann beim Besitz nicht um die Menge des THC-Gehaltes? In Nutzhanf ja kaum etwas drin.
Nein, der besitz ist an der menge pflanzenmaterial festgelegt, nicht thc gehalt. Du darfst 50g, bezogen auf das gewicht nach dem trocknen haben(also, wenn es frisch ist so 100 oder 150g je nach feuchtigkeit., und 3 pflanzen.
Müsste abgeschlossen sein, aber ansonsten sollte das gehen.
Die drei Pflanzen haben kein Gewichtslimit im lebendigem Zustand. Und abgeschlossen muss es auch nicht sein
„Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“
Man muss Cannabis nur auf geeignete Art vor Kindern schützen.
Ja, darum habe ich auch geschrieben "und 3 pflanzen".
Nicht nur kinder, auch "vor dem Zugriff durch Dritte", also auch erwachsene.
Gerichte haben bisher nicht entschieden was "geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen" genau sind.
Aber in dem gesetzesentwurf vom bundesgesundheitsminesterium steht in den Gesetzesfolgen:
§ 10 Absatz 1 KCanG verpflichtet Bürgerinnen und Bürger, das im privaten Eigenanbau angebaute Cannabis und Vermehrungsmaterial vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche oder Dritte durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zu schützen. Die genaue Ausgestaltung dieser Maßnahmen steht den Bürgerinnen und Bürgern frei. Da angenommen werden kann, dass der durchschnittliche Haushalt über Schränke, Kommoden, Abstellkammern oder ähnliches verfügt, sollte die Anschaffung und das Anbringen eines Sicherheitsschlosses an den gewählten Lager- sowie Anbaueinrichtungen bzw. den entsprechenden Raumtüren ausreichen, um die rechtlichen Bedingungen zu erfüllen
Man kann sich lange über den Begriff „geeignete Maßnahme“ streiten. Das ist immer noch Interpretationssache und muss letztendlich von einem Gericht entschieden werden. Dass ein Sicherheitsschloß auf jeden Fall ausreicht, ist nicht abzustreiten. Dass ist das Maximum, dass man einem Bürger auferlegen kann.
Am Ende werden höchst wahrscheinlich geringe Maßnahmen ebenso ausreichen. Wie genau es am Ende ist, weiß man nicht.
Ich bin aber überzeugt, dass Cannabis vor dem Zugang durch dritte geschützt ist, wenn man es auf seinem eigenem, umzäunten Grundstück hat. Man müsste vorher straftaten, wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung begehen, um da ran zu kommen.
Eventuell sollte man dem Fragesteller hier noch einen Sichtschutz empfehlen.
Ich bin aber überzeugt, dass Cannabis vor dem Zugang durch dritte geschützt ist, wenn man es auf seinem eigenem, umzäunten Grundstück hat
Wenn man nie Besucher hat, ja. Besucher sind auch Dritte.
Ich gehe schon davon aus dass es ein schloss sein muss. Kein gutes, aber ein schloss. Sonst ist es ja kein wirklich effektiver schutz gegen erwachsene. In diesem gesetzesentwurf haben sie kalkuliert dass bürger im durschnitt 20€ für schlösser ausgeben.
Besucher hat man aber in der Regel im Auge. Die werden nicht einfach eine Pflanze rausreißen.
Zurück zum Thema des Anbaus auf eigenem Grundstück (bzw Sichtschutz). Schau dir dieses Grundstück an, an dem ich gerade vorbei gehe: https://ibb.co/s9w9ss8
Wenn da Cannabis wachsen würde (was es vielleicht ja tut), dann wäre es ziemlich gut vor Dritten geschützt.
Ich weiß ja nicht wie es bei dir ist, aber ich gehe durchaus auch mal aufs klo und lasse meine gäste für einige minuten alleine.
Wie gesagt, wenn man nie gäste hat und alleine wohnt, ja.
Der gesetzgeber sagt in dem entwurf ja auch das die bürger auch in der wohnung an den schubladen usw. schlösser verwenden sollen, dementsprechend werden sie gäste und andere haushaltmitglieder wohl auch als dritte sehen.
Da geb ich dir Recht. Man lässt seine Gäste auch mal alleine auf seinem Grundstück und da ist es tatsächlich nicht vor ihnen geschützt.
So lange man nicht in Bayern ist, wird es einem höchst wahrscheinlich aber nicht zu einem Problem gemacht. Bayern will das Gesetz so streng wie möglich umsetzten.
Da kann ich mir vorstellen, dass man Probleme bekommen könnte.
Naja, grundlegend können die behörden ja eh nicht sehen was auf dem grundstück passiert, also solange die gäste einen nicht verpetzen wird da wenig passieren.
Gut, wenn man von der straße in den garten gucken kann und das cannabis gewächhaus sperrangelweit offen steht vielleicht. Wenn man den nachbarn abfuckt oder so ^^.
Aber ein schloss kostet halt 5 oder 10 euro, warum riskieren.
Den Anbau brauche ich aber nur zu melden, wenn ich mehr als drei Pflanzen anbauen möchte, oder? Ich habe wirklich nicht vor, eine riesen Fläche anzubauen, sondern will nur ein paar Videos zum Anbau von Hanf drehen.
Du darfst 3 Pflanzen an deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Egal was für Cannabispflanzen.
Für Nutzhanf brauchst du einer Erlaubnis.
Als privatperson keine chance, gewerblich schon.
Super, dankeschön. Das heißt also, ich könnte 3 Pflanzen anbauen? Das würde mir auf jeden Fall reichen.