Kann ich nach einer unbegründeten und rechtswidrigen Verkehrskontrolle Schadensersatz verlangen, dafür dass ich nach einer Blutabnehme Taxikosten zahlen musste?

9 Antworten

Dann wollten sie einen Alkoholtest machen. Hab ich selbstverständlich abgelehnt vor allem wegen der dummen Logik.

Deine Entscheidung.

Dann musste ich mein Auto abstellen und mit denen zur Blutabnahme fahren.

Das waren die Folgen Deiner Entscheidung.

Ich hatte an dem Tag einen Arzttermin , den ich deswegen nicht wahrnehmen konnte und werde mit Sicherheit die Kosten dafür nicht übernehmen.

Doch, wirst Du.

Ich würde gerne der Polizei die Taxikosten zum Auto und der Entschädigungskosten für den Arzttermin der Polizei zuschicken und einen Anwalt einschalten.

Kanst Du beides gerne tun, das wird aber lediglich Deine Kosten weiter erhöhen.

Ich würde niemals als Schwangere Alkohol trinken oder Drogen nehmen.

Du nicht, andere machen das schon. https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/alkohol-schwangerschaft-frauen-gesundheit-1.2500716 Das steht leider Niemandem auf die Stirn geschrieben.

Hab ich selbstverständlich abgelehnt 

Ja damit hast du wohl den Zonk gezogen. Damit hättest du dir den ganzen Ärger ersparen können.

Ich würde gerne der Polizei die Taxikosten zum Auto und der Entschädigungskosten für den Arzttermin der Polizei zuschicken und einen Anwalt einschalten.

Das kannst du gern machen. Bin mal gespannt was der Richter dazu sagt, ich kann da jedenfalls nichts erkennen was unbegründet oder gar rechtswidrig war. Mal sehen ob sich das unter dem Strich für dich rechnet. Für den Anwalt sicher und der Polizei wird es mal sowas von egal sein. Kein Polizist wird da auch nur einen Cent aus seiner Tasche bezahlen.

Kann ich nach einer unbegründeten und rechtswidrigen Verkehrskontrolle Schadensersatz verlangen, dafür dass ich nach einer Blutabnehme Taxikosten zahlen musste?

Verlangen kannst Du alles - einen Anspruch haben und das Durchsetzen eines Anspruchs sind allerdings zwei andere Paar Schuhe.

Es wird letztendlich schon am Vorhandensein eines Anspruchs scheitern. Eine mangelnde Begründung oder eine Rechtswidrigkeit kann ich indes nicht erkennen.

Hab ich selbstverständlich abgelehnt vor allem wegen der dummen Logik.

Dementsprechend hast Du weitergehende Maßnahmen veranlasst und musst auch die entsprechenden finanziellen Folgen tragen.

Anwalt und Klage werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mehr Kosten, als Ausfallerstattung für den Arzt und die Taxifahrt zusammen - und das bei de facto nicht vorhandenen Erfolgsaussichten.

LG

nanfxD  13.07.2021, 20:10

Natürlich gibt es dafür eine Anspruchsgrundlage ...

0
nanfxD  13.07.2021, 21:00
@SaniOnTheRoad

Die allgemeine Anspruchsgrundlage aus dem Staatshaftungsreht § 839 BGB iVm Art. 34 GG

0
SaniOnTheRoad  13.07.2021, 21:06
@nanfxD

Die für mich spannende Frage ist, worin Du die Verletzung der Amtspflicht in diesem Falle siehst?

2
nanfxD  13.07.2021, 21:25
@SaniOnTheRoad

nach dem obigen Vortrag, und mehr haben wir nicht, hat sie keinen Anlass dazu gegeben. Also war die Blutkontrolle rechtwidrig, folglich entsteht eine Amtspflichtverletzung und dadurch ein SE.

0
SaniOnTheRoad  13.07.2021, 21:36
@nanfxD

Okay, jetzt verstehe ich deine Grundannahme und die Schlussfolgerung.

nach dem obigen Vortrag, und mehr haben wir nicht, hat sie keinen Anlass dazu gegeben.

Ja, für einen Juristen mag das tatsächlich eine unumstößliche Tatsachenbehauptung darstellen - für den Nicht-Juristen ist es schlicht eine subjektive, einseitige und von der Glaubwürdigkeit fragwürdige Darstellung des Geschehenen.

Ich bin letzteres, ergo halte ich mich daran. Und mit recht hoher Wahrscheinlichkeit liege ich außerhalb der grauen Theorie damit richtig.

In der Praxis müsste die FS ferner belegen können, dass die Blutkontrolle rechtswidrig war, um einen Anspruch daraus ableiten zu können. Das wird unter den gegebenen Umständen schwierig bis unmöglich.

2
SaniOnTheRoad  13.07.2021, 21:52
@nanfxD

Die Juristerei ist eben ein in sich geschlossenes Regelwerk, welches nicht zwangsläufig den Grundsätzen des gesunden Menschenverstands unterliegt ;-)

Das liegt mir als Mensch, der Recht thematisch und in der Tiefe maximal eingeschränkt und praktisch ausschließlich praxisbezogen gelernt hat, zu hoch ^^

Danke für die Klarstellung!

2
nanfxD  13.07.2021, 21:59
@SaniOnTheRoad

naja, dass sehe ich nicht so. Es ist eine Fachsprache und hat wie jede Wissenschaft eine gewisse eigene Didaktik und Methodik. Sie ist aber logisch und immer am echten Leben orientiert. Es folgt grundsätzlich das Recht dem Problem und nicht umgekehrt. In der Praxis ist man aber schon geholfen wenn man weiß, Wo man nachschauen muss (viel mehr machen Juristen auch erstmal nicht, dann kommt halt ein bisschen formelles hinzu und fertig).

An sich war deine Argumentation aber schon richtig, hab auch noch kein Urteil zum obigen Fall gefunden.

0

Die Probleme und Kosten hättest du mit einem Atemalkoholtest vor Ort selber vermeiden können.

AbbyDi 
Fragesteller
 13.07.2021, 19:11

Nein könnte ich nicht, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage war.

0
sccangel09  13.07.2021, 19:12
@AbbyDi

Darf ich vorsichtig fragen, wie man zu einem Alkotest nicht in der Lage sein kann?

4
NaIchHalt09  13.07.2021, 19:12
@AbbyDi

Das würde ich dann nicht zu laut sagen, da dann generell die Fahreignung aus gesundheitlichen Gründen angezweifelt werden könnte.

6
AbbyDi 
Fragesteller
 13.07.2021, 19:17
@NaIchHalt09

Zudem sind diese Testverfahren nicht zuverlässig. Nur aus dem Blut lässt sich ein plausibles und glaubwürdiges Ergebnis leiten. Da man sehr lange in das Gerät rein pusten muss und es mir an dem Tag nicht sehr gut ging, habe ich dies verweigert.

0
NaIchHalt09  13.07.2021, 19:31
@AbbyDi

Wenn es dir so schlecht ging, dass du nicht pusten konntest durfte die Polizei die generelle Fahrfähigkeit durchaus anzweifeln.

6
Von Experte PolNRW93 bestätigt

Die Beamten haben aus ihren Beobachtungen einen Verdacht erkannt, dem sie nachgingen. Vielleicht hast Du zu blinken vergessen, bist in der Fahrspur geeiert, hast am Stopschild nicht gehalten, was auch immer.

Nun bitten Sie Dich einen simplen Alkotest zu machen den Du ablehnst.

Dass Du während der Schwangerschaft nicht trinkst ist sehr löblich, aber diese Aussage ist kein Nachweis, dass Du keinen Alkohol intus hattest. Es gibt genügend Alkoholkranke die Kinder bekommen.

Die Beamten sahen den Verdacht als begründet und baten Dich zum Alkotest. Dessen Ergebnis ist nicht egal sondern ein erster Anhalt ob der Verdacht stimmt.

Du hast das Recht diesen abzulehnen, darauf folgt aber dann die Blutprobe als logische Konsequenz.

Zum Zeitfaktor: Mit einer Verkehrskontrolle muss man immer rechnen und die Zeit mit einkalkulieren. Das diese so lange dauerte, dass Du den Termin verpasst hast ist bedauerlich, aber nicht von der Polizei zu verantworten. Insbesondere deswegen nicht weil Du die weniger zeitraubende Maßnahme Alkotest abgelehnt hast.

Es ist normal, dass Du zur Dienststelle oder in ein Krankenhaus gebracht wirst zur Probenentnahme, die Polizisten dürfen Dich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht nach Ende der Maßnahme wieder zurück zum Auto bringen.

All das ist normaler Rechts- und Polizeialltag. Ich kann verstehen dass Du sauer bist, rechtswidriges kann ich hier nicht entdecken.

Du kannst selbstverständlich versuchen, per Anwalt die Kosten wieder zu holen, ich wage die Prognose, dass das schwierig wird. Aber schließlich leben wir in einem Rechtsstaat.

Mich würde interessieren was der Anwalt sagt dazu.