Alkoholtest Frage

7 Antworten

Der Fall ist dann erledigt. Beim nächstem mal trink ein Bier weniger.

Da du weiterfahren durftest, hieß "grenzwertig" also: Knapp unter der 0,5-Promille-Grenze, ab der es sich (ohne Vorliegen von Ausfallerscheinungen) um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt hätte. Bei dir war es knapp darunter, also liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, also wird auch keine weitere Verfolgung stattfinden.

Hättest du Ausfallerscheinungen gezeigt, dann läge der Verdacht einer Straftat ("Trunkenheit im Verkehr", § 316 StGB) vor, denn dazu genügen dann bereits 0,3 Promille. Zur gerichtsverwertbaren Feststellung der exakten Blutalkoholkonzentration hätte man dann aber einen Bluttest machen müssen, man hätte dich dann also zur Wache mitgenommen.

skyfly71  13.06.2012, 20:22

hätte man dann aber einen Bluttest machen müssen,

Bist Du Dir sicher? Ich dachte, es gibt inzwischen Atemalkoholmeßgeräte, die gerichtsverwertbare Werte liefern.

0
JotEs  13.06.2012, 20:53
@skyfly71

Richtig. Wenn es ein solches Gerät war, dann wäre kein zusätzlicher Bluttest erforderlich gewesen. Doch auch dann dürfte man aus der Tatsache, dass der Fragesteller weiterfahren durfte, schließen, dass der Messwert unter 0,5 Promille lag.

0

Wenn die Polizei dich bei einem grenzwertigen Ergebnis weiterfahren lässt dann war es das mit der Kontrolle. Aber bei einem grenzwertigen Ergebnis werden meist noch Bluttests angeordnet um ganz sicher zu gehen.

WENN es ein Bußgeldverfahren gegeben hätte, dann hätte gleichzeitig die Weiterfahrt untersagt werden MÜSSEN. Sonst hätte die Polizei ja zugelassen, daß fortgesetzt eine Ordnungswidrigkeit begangen wird. Und das kanns natürlich nicht sein.

Du kannst also sicher sein, daß da nix mehr nachkommt.

Der Fall hat sich nur dann erledigt, wenn du auch unter dem Grenzwert bleibst. Solltest du dann noch weiter Alkohol konsumieren oder dich gerade erst in der Aufbauphase befinden, kannst du natürlich zur Rechenschaft gezogen werden. Aber wenn sie dich nicht mehr Kontrollieren, dann bekommst du auch nichts mehr von der Polizei zu hören, wenn sie dich fahren lassen.

Hast du aber zB über 0,3- 0,4 Promille (ab 0,5 darfst du nicht mehr fahren), ist es in einem Grenzbereich, weil sie dich einfach weiterfahren lassen. Aber wenn du über 0,3 Promille hast und Ausfallerscheinungen an den Tag legst oder gar einen Unfall baust, kann das in Verbindung mit deiner Atemalkoholkonzentration wieder zum Führen eines Kfz unter relativer Fahruntüchtigkeit werden und steht somit unter Strafe.