Alkoholtest Frage
Hätte da mal eine Frage zum Alkoholtest der Polizei. Angenommen, es heisst nach dem Pusten bei einer Verkehrskontrolle, der Wert sei "grenzwertig", wobei aber keine Zahl genannt wird und auch keine Verhaltensauffälligkeiten da waren: Wenn die Polizei einen weiterfahren lässt, muss man dann dennoch mit Bußgeld oder Ähnlichem rechnen oder hat sich der Fall damit komplett erledigt?
7 Antworten
Der Fall ist dann erledigt. Beim nächstem mal trink ein Bier weniger.
Da du weiterfahren durftest, hieß "grenzwertig" also: Knapp unter der 0,5-Promille-Grenze, ab der es sich (ohne Vorliegen von Ausfallerscheinungen) um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt hätte. Bei dir war es knapp darunter, also liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, also wird auch keine weitere Verfolgung stattfinden.
Hättest du Ausfallerscheinungen gezeigt, dann läge der Verdacht einer Straftat ("Trunkenheit im Verkehr", § 316 StGB) vor, denn dazu genügen dann bereits 0,3 Promille. Zur gerichtsverwertbaren Feststellung der exakten Blutalkoholkonzentration hätte man dann aber einen Bluttest machen müssen, man hätte dich dann also zur Wache mitgenommen.
Der Fall hat sich nur dann erledigt, wenn du auch unter dem Grenzwert bleibst. Solltest du dann noch weiter Alkohol konsumieren oder dich gerade erst in der Aufbauphase befinden, kannst du natürlich zur Rechenschaft gezogen werden. Aber wenn sie dich nicht mehr Kontrollieren, dann bekommst du auch nichts mehr von der Polizei zu hören, wenn sie dich fahren lassen.
Hast du aber zB über 0,3- 0,4 Promille (ab 0,5 darfst du nicht mehr fahren), ist es in einem Grenzbereich, weil sie dich einfach weiterfahren lassen. Aber wenn du über 0,3 Promille hast und Ausfallerscheinungen an den Tag legst oder gar einen Unfall baust, kann das in Verbindung mit deiner Atemalkoholkonzentration wieder zum Führen eines Kfz unter relativer Fahruntüchtigkeit werden und steht somit unter Strafe.
Wenn die Polizei dich bei einem grenzwertigen Ergebnis weiterfahren lässt dann war es das mit der Kontrolle. Aber bei einem grenzwertigen Ergebnis werden meist noch Bluttests angeordnet um ganz sicher zu gehen.
Aussagekräftig und vor Gericht verwertbar wäre nur ein Bluttest. Der Atemalkoholtest ist zu unsicher.
Wenn sie dich also mit einer Ermahnung weiter fahren lassen, dann kommt da wahrscheinlich nichts mehr nach.
Bist Du Dir sicher? Ich dachte, es gibt inzwischen Atemalkoholmeßgeräte, die gerichtsverwertbare Werte liefern.