Bußgeld im Ausland und Stilllegung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er hat gegen Ihr Gesetze verstoßen.

Daher dürfen Die das.

Aber das gleiche könnte Ihm hier bei einer Kontrolle auch passieren, da er ja warscheinlich mit Absicht den DB Killer ausgebaut hat.

Und ohne DB Killer erlischt die Betriebserlaubnis.


Dominik3432 
Fragesteller
 22.08.2021, 11:05

Er hat nicht gemerkt, dass der dB Killer ausgebaut war. Hätte er es bemerkt, hätte er vor Fahrtantritt den dB Iter eingebaut.

0
WECoyote  22.08.2021, 11:13
@Dominik3432

Auch wenn er etwas hörgeschädigt ist, müsste er das hören können.
Mal davon abgesehen, dass er den dB-Eater ja nicht verloren hat, sondern er sauber ausgebaut zu Hause gelegen hat.

4
DerBayer80  22.08.2021, 11:19
@Dominik3432

Das ist die wohl dämlichste Ausrede ever. Fakt ist, das ein Zulassungsrelevantes Teil sauber ausgebaut wurde und die Betriebserlaubnis erloschen ist. Auch in Deutschland wäre er so keinen Meter mehr weiter gefahren. Für sowas gibt es keine Ausrede.

3

Natürlich dürfen die ihm eine Weiterfahrt untersagen wenn er zu laut ist und das nicht ändern kann

Natürlich, er wird dann nach österreichischem Recht sanktioniert.

In Deutschland wäre übrigens das gleiche passiert, nur das Bußgeld wäre wohl geringer.

Warum sollen die im Ausland auch nicht so machen dürfen? Dann könnten Ausländer ja machen, was sie wollen.

Ja das Bußgeld darf ausgestellt werden und ist auch in Deutschland vollstreckbar. Ja die Österreicher dürfen das Motorrad auch stilllegen. Immerhin ist die Betriebserlaubnis erloschen.

Was dein Vater jetzt dringend braucht ist ein Zugticket um nachhause zu kommen


fisch4711  07.09.2021, 01:52

Können die nicht stillegen. Wieder einbauen und fertig oder einfach abmelden und später wieder anmelden oder verkaufen an Bruder und ummelden etc.

0

Ja das ist erlaubt. Es gilt das Recht von dem Land in dem man sich befindet. Als Ausländer hat man keine Sonderrechte.


DerBayer80  22.08.2021, 10:58

Ohne dB Killer erlischt die Betriebserlaubnis.

Das mit den Recht stimmt nicht ganz. In Österreich ist es z.b so, das einheimische ihre Scheiben nicht nachträglich tönen dürfen. Fährst du aber als Deutscher mit sowas rüber ist das völlig legitim, da deine Zulassung ja nach Deutschem Recht erfolgt ist

0