Bußgeld im Ausland und Stilllegung?
Mein Vater ist in Österreich Motorrad gefahren und hatte bei einer Verkehrskontrolle eine zu laute dB Lautstärke, weil die dB Killer gefehlt hatten. Die Polizei vor Ort hat ein Bußgeld ausgestellt und will die Yamaha R6 stilllegen. Mein Vater wohnt aber in München, also in Deutschland. Darf im Ausland Bußgeld ausgestellt werden und ein Motorrad mit deutschem Kennzeichen von der österreichischen Polizei stillgelegt werden? Ist das erlaubt?
7 Antworten
Er hat gegen Ihr Gesetze verstoßen.
Daher dürfen Die das.
Aber das gleiche könnte Ihm hier bei einer Kontrolle auch passieren, da er ja warscheinlich mit Absicht den DB Killer ausgebaut hat.
Und ohne DB Killer erlischt die Betriebserlaubnis.
Haben etwa Heinzelmännchen den dB-Killer heimlich ausgebaut?
Auch wenn er etwas hörgeschädigt ist, müsste er das hören können.
Mal davon abgesehen, dass er den dB-Eater ja nicht verloren hat, sondern er sauber ausgebaut zu Hause gelegen hat.
Das ist die wohl dämlichste Ausrede ever. Fakt ist, das ein Zulassungsrelevantes Teil sauber ausgebaut wurde und die Betriebserlaubnis erloschen ist. Auch in Deutschland wäre er so keinen Meter mehr weiter gefahren. Für sowas gibt es keine Ausrede.
Habe Ich ja zum Glück auch mit in meine Antwort gesetzt.😆
Der FS scheint dies aber nicht wirklich nicht zu verstehen
Natürlich dürfen die ihm eine Weiterfahrt untersagen wenn er zu laut ist und das nicht ändern kann
Natürlich, er wird dann nach österreichischem Recht sanktioniert.
In Deutschland wäre übrigens das gleiche passiert, nur das Bußgeld wäre wohl geringer.
Warum sollen die im Ausland auch nicht so machen dürfen? Dann könnten Ausländer ja machen, was sie wollen.
Ja das Bußgeld darf ausgestellt werden und ist auch in Deutschland vollstreckbar. Ja die Österreicher dürfen das Motorrad auch stilllegen. Immerhin ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Was dein Vater jetzt dringend braucht ist ein Zugticket um nachhause zu kommen
Können die nicht stillegen. Wieder einbauen und fertig oder einfach abmelden und später wieder anmelden oder verkaufen an Bruder und ummelden etc.
Ja das ist erlaubt. Es gilt das Recht von dem Land in dem man sich befindet. Als Ausländer hat man keine Sonderrechte.
Ohne dB Killer erlischt die Betriebserlaubnis.
Das mit den Recht stimmt nicht ganz. In Österreich ist es z.b so, das einheimische ihre Scheiben nicht nachträglich tönen dürfen. Fährst du aber als Deutscher mit sowas rüber ist das völlig legitim, da deine Zulassung ja nach Deutschem Recht erfolgt ist
Er hat nicht gemerkt, dass der dB Killer ausgebaut war. Hätte er es bemerkt, hätte er vor Fahrtantritt den dB Iter eingebaut.