Ist das Freiheitsberaubung?
Mama und Kind fahren Bus. Während der Fahrt gab es Konfliktsituationen mit dem Busfahrer, weil er regelrecht durch die Straßen düst und Haltestellen überspringt. Mutter bittet den Busfahrer, vorsichtiger zu fahren, weil man hin und her geschleudert wird.
An der Haltestelle der Mutter und des Kindes stellt der Busfahrer den Bus ab, macht sich eine Zigarette an und raucht im Bus bei offener Eingangstür und sagt, er habe die Polizei gerufen wegen Beleidigung und Drohung von der Mutter aus. Der Vater des Kindes kommt innerhalb kurzer Zeit, weil er sie an der Haltestelle abholen wollte und fordert den Busfahrer auf, das Kind aussteigen zu lassen. Kind ist schwerbehindert, kriegt kaum Luft im geschlossenen Bus mit Zigarettenrauch und Panik, weil alle wild miteinander reden, da der Busfahrer sich so verhält.
Busfahrer weigert sich, bis die Polizei auftaucht. Und steigt dann aus.
Die Polizisten nehmen natürlich zuerst das Gespräch mit dem Busfahrer auf, da er sie auch gerufen hat.
Ich wollte dann einen Strafantrag wegen Freiheitsberaubung stellen, aber die Polizisten verweigert dies weil es nicht der Fall war und weil ich es auf der Dienstelle tun soll.
Ist das keine Freiheitsberaubung gegenüber meines Kindes gewesen?
3 Antworten
Du kannst eine Anzeige auch online stellen
Und du solltest die Beschwerde auch dem Busunternehmen anschreiben, damit sie über das Benehmen von ihm bescheid wissen und es ggf. auch Konsequenzen gegen ihn geben kann.
Ich habe eine Dienstaufsichtbeschwerde gegenüber den beiden Polizisten gestellt, die Anzeige online und das Busunternehmen, sowie den zuständigen Stadtrat kontaktiert, weil ich zufällig weiß, dass Beschwerden dann mehr fruchten, weil der Busfahrer negativ bekannt ist. Wenn ich nichts höre, dann kontaktiere ich die Zeitung. Und wenn es dann immer noch keine Verbesserung gibt bleibt einem ja wohl nur Selbstjustiz wegen Notwehr. Ein erneutes Mal gucke ich mir das wie heute nicht an. Ist leider auch nicht das erste Mal, aber nie so gravierend gewesen, dass man die Polizei rufen musste.
die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei wird fruchtlos im Sande verlaufen.
Das ist sehr gut und ich hoffe das es auch gut klappt. Sowas sollte und darf nicht passieren.
Leider wahrscheinlich auch gegenüber dem Busfahrer..manche Dörfer sind Horrorfilmmaterial.
Der Polizeibeamte ist wahrscheinlich raus. Er wird den Vorgang schreiben und deine Angaben mit hineinschreiben. Damit hat er seiner Pflicht genüge getan, abgesehen davon entscheiden nicht er, und auch nicht Du, sondern die StA über das Vorliegen eines Deliktes.
Dienstaufsichtsbeschwerden werden übrigens ernst genommen. Die Meinung, dass da eh nichts passiert rührt daher, dass der Beschwerdeführer nicht über eine eventuelle Bestrafung des Beamten informiert wird.
"Ist das keine Freiheitsberaubung gegenüber meines Kindes gewesen?"
Nein.
Asoziales Verhalten des Busfahres, wenn so passiert wie geschildert und definitiv eine Beschwerde wert. Aber keine Freiheitsberaubung. 5 min im Bus "stecken lassen und die Türen nicht öffnen" ist zumindest - aus meiner beschaulichen Laienmeinung, aber wohl auch nach der des Polizisten - kein "einsperren". Waren denn die Türen verriegelt, die Eingangstür war ja anscheinend offen? Gings um die anderen verschlossenen Türen oder mehr, dass die Rampe nicht rausgelassen wurde?
Nur vorne war die Tür offen, die er aber mit seinem Körper versperrt hat. Die Polizei ist doch die ausführende Kraft, wieso darf sie entscheiden, ob es keine Freiheitsberaubung ist? Macht das nicht die Staatsanwaltschaft? Es waren weit mehr als fünf Minuten, schätzungsweise 20 Minuten.
20 Minuten ist natürlich schon arg, ich würd mich mal an die nächste Dienststelle wenden und schauen was die dazu sagen.
Warum Dienstelle wenn die Staatsanwaltschaft das zu beantworten hat? Die Polizei hat nur die Aufgabe es aufzunehmen? So wurde es mir beigebracht
Es wird in diesem Zusammenhang sowieso noch eine Vorladung kommen, bei der Aussage kann man dann diese Sachen aussagen.
Und in der Tat, die Polizei nimmt auf und bewertet vorläufig, die Staatsanwaltschaft macht sich dann ein Bild und bewertet endgültig.
Außer Freiheitsberaubung käme hier evtl. Nötigung in Betracht.
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme
Beleidigung und die Ablenkung des Fahreres während der Fahrt kann durchaus als Grund ausreichen. Dass das Kind mit betroffen war, ist schade, allerdings durchaus nachvollziehbar, da beim Öffnen der hinteren Türen vermutlich Kind, Eltern und mögliche Zeugen "verschwunden" wären.
Abgesehen von Anzeige-Fanatikern will schließlich keiner in solche Geschichten verwickelt werden.
Alles erledigt, danke