Darf Lehrerin Energys verbieten?
Hallo!
Ich habe heute Energys mit in der Schule gehabt. Einen für mich und einen für meine große Schwester. Meinen habe ich in der Mittagspause auf dem Schulhof getrunken. Eine Freundin von mir hatte auch einen dabei, der ihr jedoch nicht geschmeckt hat, weshalb ich den genommen habe um nichts zu verschwenden. Ich habe einen Schluck von dem Energy meiner Freundin genommen, da kam eine Klassenkameradin meiner Freundin an und meinte, ich wäre schön „balla balla“ genug weshalb die mir den vollen Energy für meine Schwester aus der Tasche genommen hat(so gesehen geklaut) dann wurde ich selbstverständlich wütend und habe ihr gesagt sie solle ihn mir wiedergegeben. Unsere stellvertretende Schulleiterin ist aber darauf aufmerksam geworden und meinte Energys sein verboten, kassierte den vollen ein und den angebrochenen musste ich wegkippen.
Eben haben wir eine E-Mail meines Klassenlehrers erhalten, in dem (wie immer) nur auf die Version des anderen Mädchens Rücksicht genommen wurde. Ich habe mich nach unserer Hausordnung erkundigt wo nur ein Verbot für Alkohol und Rauchen, sowie für Kaugummis und Essen und Trinken im Unterricht. Außerdem wurde uns in der 5. Klasse gesagt, dass offene Getränke nur in der Mensa, im Aufenthaltsraum und auf dem Schulhof gestattet sind.
Also, hatte die Lehrerin das Recht mir den Energy abzunehmen? Weil eigentlich dürfen die Lehrer mir nicht vorschreiben was ich in der Pause trinke, wenn es dazu keinen Verbot gibt.
Meinen Eltern wurde jetzt sie Möglichkeit gegeben, die Dose morgen abzuholen, was diese aber nicht einsehen für eine Dose Energy extra dahin zu kommen.
Danke im Voraus und schönen Nikolaustag
4 Antworten
Zur rechtlichen Lage:
Was in der Hausordnung steht ist für jeden der dort ein- und ausgeht verbindlich. Die Schule hat das Hausrecht und daran hat sich jeder zu halten. Ist dort nirgends aufgeführt, dass Energy Drinks untersagt sind, dann kannst du sie auch mitnehmen und im Rahmen der allgemeinen Regelungen bezüglich des Essens und Trinkens konsumieren.
ABER: Sagt dir eine Lehererin, dass Energy Drinks untersagt sind, auch wenn es nichts in der Hausordnung steht, so ist dies ab diesem Zeitpunkt (!) auch für dich verbindlich, da dies halt sozusagen eine mündliche Erweiterung der Hausordnung ist, denn diese kann jederzeit geändert werden.
Die Lehrerin hat somit auch das Recht dir den Genuss des Energy Drinks zu verbieten. Sie hat auch das Recht Gegenstände einzuziehen, die gegen die Hausordnung verstoßen.
Sie hat aber KEIN RECHT dich zu zwingen den angebrochenen Energy Drink wegzukippen. Denn auch wenn es "spontan" verboten wurde, ist und bleibt der Energy Drink dein Eigentum (das von deiner Freundin auf dich übertragen wurde). Die Lehrerin hätte dir die offene Dose abnehmen können und nach Schulschluss wieder aushändigen müssen, ebenso die volle Dose. Sie ist nicht berechtigt Gegenstände, die gegen keine Gesetze etc. verstoßen, grundlos einzubehalten.
Deine Eltern müssen nicht extra zur Schule. Es genügt wenn sie schriftlich mitteilen (Zettel oder E-Mail), dass die Lehrer dir die Dosen wieder auszuhändigen haben.
Eben, eine Hausordnung kann nicht alles berücksichtigen, sonst wäre sie auch mit Merkwüdigkeiten gespickt wie manche amerikanischen Gesetze. Man wird dort auch kein Verbot finden, dass es untersagt Spanferkel auf dem Lehrertisch zu grillen, dennoch kann man sich denken, dass es nicht erwünscht ist.
Eine Hausordnung muss auch nicht zwingend schriftlich festgehalten sein. Ich denke, dass niemand hier eine Hausordnung für seine Wohnung oder sein Haus hat. Dennoch gilt genau das was der Hausherr seinen Gästen gegenüber sagt. So ist das quasi auch in der Schule.
Wenn die Schule Wurstbrote, Obst oder Jeans verbietet, so mag das zwar nicht recht nachvollziehbar sein, aber wenn das so ist, dann hat man sich auch dran zu halten. Aber wie gesagt, das berechtigt sie trotzdem nicht diese Dinge dann zu vernichten oder dauerhaft einzubehalten, denn die Eigentumsverhältnisse bleiben von der Hausrodnung unberührt.
Und was speziell Energy Drinks angeht. Was der eine oder andere darüber denkt, ob die Kritik gerechtfertigt ist oder nicht, spielt dabei keinerlei Rolle. Wenn die Schule das nicht möchte, dann ist das so.
Mal abgesehen du darfst das wirklich nicht in der Schule trinken und dir wird das abgenommen, darfst du die Dose nicht selber nach Schulschluss abholen?
1. es wird ja nirgends verboten und die halbe 12 trinkt die anscheinend sogar in den 5 Minuten Pausen IM Gebäude
2. Nein, darf ich nicht
Würde es als Elternteil auch nicht einsehen extra wegen so nem dreck in die Schule zu gehen.. solltest mal mit Schulleitung Eltern und der Lehrerin zsm setzen
Ja, leider dürfen die das aber wenn es nicht in euren Regeln steht kannst dus ja nicht wissen :/ Danke, ebenfalls :)
Also darf man mich nicht für etwas zurechtweisen, was ich falsch gemacht habe, obwohl ich nicht informiert wurde, dass es falsch ist?
Lehrer können praktisch alles verbieten was nicht gut ist
Ja aber hatte sie denn sogesehen das Recht dazu? Ich weiß dass jeder Lehrer seine eigenen Regeln hat aber sie muss Sicht doch eigentlich an die Schulordnung halten.
Sie ist nh lehrerin sie kann machen was sie will solange es gegen die schulordnung nicht verstößt
Hallo cokedose, scheint mir sachlich zutreffend zu sein.
Eine Hausordnung kann nicht restlos alles berücksichtigen. Wenn das Problem "Energy-Drinks" bisher nicht aufgetreten ist, steht natürlich nichts drin. Das wäre dann ein Anlass für die Schulleitung bzw. die Schulkonferenz, hier zu ergänzen.
Über die Einschätzung von Energy-Drinks kann man einiges googeln.