Darf der Lehrer meine Schultasche nach Alkohol durchsuchen?
Und muss ich ihn auch eventuell anhauchen, wenn er meint ich wäre alkoholisiert? Und wie weit dürfen die Konsequenzen gehen (Verweis..)
11 Antworten
Das darf er im Falle eines konkreten Verdachts oder wenn Du Deine Tasche nicht freiwillig geöffnet hast, damit er einen Blick hineinwerfen kann. Es könnte beispielsweise sein, dass er gesehen hat, wie Du im Supermarkt Alkohol gekauft hast, Du nun in der Schule bist und keine überzeuge Antwort auf die Frage hast, wo das Getränk geblieben ist.
Aber selbstverständlich hast Du das Recht, Dich der Prozedur zu verweigern. Gewalt darf er nicht anwenden, jedoch darf er die Polizei rufen.
Gruß Matti
Dann geh halt nicht alkoholisiert in die Schule, wenn du dir diese "Unannehmlichkeiten" sparen willst.
Ohne Grund wird der Lehrer ja nicht auf solche Gedanken kommen.
Verlangen schon, aber du musst es nicht machen. Besteht ein begründeter Verdacht haben sie andere Möglichkeiten
Alkohol in der Schule ist laut Hausordnung verboten. Er kann Dich auffordern, Deine Schultasche zu öffnen und auszuleeren. Und an Dir riechen darf er auch. Je nach Anzahl und Schwere Deiner Verstöße gegen die Schulordnung kann es auch zum Verweis kommen.
Ja, wenn Gefahr in Verzug.