Bekomme ich eine Anzeige wegen Rauchen?

6 Antworten

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Servus,

Kann dich bis zu 215€ kostet, in dem Fall würde dann ein Brief von der BH kommen, also auch da würde es deine Mutter nicht zwangsläufig mitbekommen.

Wenn es das erste mal war das du erwischt wurdest schätze ich es werden, auch wegen deinem Alter, eher 50€ oder 100€ Strafe werden.

Natürlich nur wenn der Kollege tatsächlich eine Verwaltungsübertretung schreibt und das denke ich wird er gar nicht erst machen.

Seit dem Vorfall habe ich aufgehört.

Sehr gut :)

Lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2012 bei der Polizei (Österreich)
Waschakaro 
Fragesteller
 04.04.2022, 17:33

Also denkst du das ein kleiner Teil von Hoffnung besteht, dass der Kollege keine  Verwaltungsübertretung schreiben wird. Schließlich bin ich ja auch noch nie irgendwo aufgefallen

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derwaffenpro  04.04.2022, 17:34
@Waschakaro

Ja, das denke ich. Nicht nur ein kleiner Teil sondern ich bin mir recht sicher.

Aber ich kann natürlich auch falsch liegen.

Einfach abwarten und wenn in 4 Wochen immer noch kein Brief bei dir gelandet ist dann kannst du das ganze eh vergessen.

Der Brief sollte wenn dann übrigens eh an dich adressiert sein und den wird deine Mutter ja dann wohl kaum aufmachen.

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Waschakaro 
Fragesteller
 06.06.2023, 14:36
@derwaffenpro

Knapp ein Jahr später melde ich mich nochmal :D. Hatte damals wirklich eine Anzeige bekommen und musste zur Jugendberatung gehen. Der Brief kam erst nach knapp 2 Monaten an.

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Du bist von den Polizisten belehrt worden, das ist eine normale Erstreaktion. Wenn die jetzt auf der Polizeistation feststellen, dass du jetzt schon zum x-ten Mal hast erwischen lassen, dann können sie Dich zu einem Belehrungs- und Informationsgespräch einladen, evtl. auch gemeinsam mit deinen Eltern. Wenn ihr da nicht hingeht, dann kann es eine Geldstrafe. Angezeigt wird da niemand, und eine Vorstrafe gibt's dafür auch nicht.

Beim einmaligen "Erwischen" droht dir nix. Mach dir da keine Sorgen. Und offenbar hat es ja auch gleich gewirkt - dass du aufgehört hast, ist eine gute Sache, spart Geld und schont deine Gesundheit.

Waschakaro 
Fragesteller
 04.04.2022, 16:53

Dankeschön! Ich hoffe das es nur eine Belehrung war und nichts auf mich zukommen wird.

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FataMorgana2010  04.04.2022, 16:54
@Waschakaro

Kann natürlich sein, dass sie Dir das auch noch mal schriftlich geben. Im Gesetz steht was von "nachweislich", aber ich glaube nicht, dass sie da jetzt so viel Wind machen.

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So musste mich einlesen, Tirol ist es eine Verwaltungsübertretung und wird mit bis zu 215 Euro bestraft, ob tatsächlich was kommt ist aber fraglich, nicht aber unmöglich.

Waschakaro 
Fragesteller
 04.04.2022, 16:52

Dankeschön erstmal für deine Antwort. Da ich noch nie bei der Polizei aufgefallen bin durch irgend eine Ordnungswidrigkeit etc. Besteht die Hoffnung das nix kommen wird?

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animeartemis  04.04.2022, 16:56
@Waschakaro

Bei solchen Sachen hängt es oft von der Laune der Polizisten ab ob sie es tatsächlich verfolgen.

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Natürlich nicht. Es gibt kein Gesetz, das sagt, in welchem Alter man rauchen darf.

Man darf Minderjährige nur nicht rauchen lassen.

FataMorgana2010  04.04.2022, 16:42

Hm. In Deutschland - ja, da hast du recht. In Österreich: Je nach Bundesland ist dort auch der Erwerb, Besitz und Konsum durch Jugendliche verboten. Anderes Land, andere Rechtslage.

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animeartemis  04.04.2022, 16:46
Es gibt kein Gesetz, das sagt, in welchem Alter man rauchen darf.

Doch gibt es in Österreich, nennt sich Jugendschutzgesetz und wurde vor kurzem reformiert, rauchen ist in Österreich erst ab 18 erlaubt, der Besitz von Tabakwaren unter 18 ist verboten genauso der Verkauf an Jugendliche unter 18.

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OhMiaMiaJa  04.04.2022, 16:46
@animeartemis

Dann zitiere mir doch mal den Paragraphen aus diesem Gesetz, der das besagt.

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FataMorgana2010  04.04.2022, 16:51
@OhMiaMiaJa

§ 18a Tabak (1) An Kinder und Jugendliche darf Tabak (Kautabak, Schnupftabak, Rauchtabak und Lutschtabak) nicht weitergegeben werden. (2) Kinder und Jugendliche dürfen Tabak im Sinn des Abs. 1 nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren.

Das ist aus dem Jugendschutzgesetz des Bundeslands Tirol, um das es hier geht.

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animeartemis  04.04.2022, 16:55
@OhMiaMiaJa

Gesetz 18a Abschnitt (2) Kinder und Jugendliche dürfen Tabak im Sinn des Abs. 1 nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren.

Des Tiroler Jugendschutzgesetzes.

Sowie Gesetz 21 (2) g)

entgegen dem § 18a Abs. 2 Tabak erwirbt, in der Öffentlichkeit konsumiert oder diesen entgegen dem § 18a Abs. 1 Kindern oder anderen Jugendlichen weitergibt,

begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 215,– Euro zu bestrafen. Eine Ersatzfreiheitsstrafe darf nicht verhängt werden.

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