Servus,

Kann dich bis zu 215€ kostet, in dem Fall würde dann ein Brief von der BH kommen, also auch da würde es deine Mutter nicht zwangsläufig mitbekommen.

Wenn es das erste mal war das du erwischt wurdest schätze ich es werden, auch wegen deinem Alter, eher 50€ oder 100€ Strafe werden.

Natürlich nur wenn der Kollege tatsächlich eine Verwaltungsübertretung schreibt und das denke ich wird er gar nicht erst machen.

Seit dem Vorfall habe ich aufgehört.

Sehr gut :)

Lg

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Wirst du überleben sofern du dich danach nicht komplett blöd anstellst.

Weil du dadurch jedoch nahezu sicher irgendeine Sehne beschädigen wirst kann es gut sein das du gewisse Funktionen deiner Hand verlierst.

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Anders würde es zB aussehen wenn du das Messer in den Oberschenkel rammen würdest.

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Servus,

Bei meiner Behörde/Abteilung kann ich zwischen Drop leg, Mid Ride und High Ride, also direkt am Gürtel, wählen.

Ich persönlich führe meistens in der sogenannten „Mid ride“ Position mit einem Oberschenkelgurt, also dieser:

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Die sogenannten „drop leg“ bzw Beinholster sind bei den meisten ehemaligen Anwendern (hauptsächlich Militärischen Spezialeinheiten) nicht mehr in Verwendung weil die moderneren „mid ride“ Holster bei weniger Nachteilen trotzdem die gleichen Vorteile bringen.

Das hier wäre ein Solcher Beinholster:

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Hier ein Artikel zu dem ganzen, ist jedoch in englisch:

https://www.gunsandammo.com/editorial/drop-holster-drawbacks/374017

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Steingrau/Olive nennt sich beispielsweise die Farbe die das österreichische EKO Cobra vom Hersteller Uf Pro am meisten verwendet.

https://ufpro.com/de/hosen/kampfhosen/striker-xt-gen-2-kampfhose

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Ich führe durchgeladen, eine Sicherung hat meine Dienstpistole nicht.

Wenn ich diese ziehe und abdrücke bricht ohne weitere erforderliche Schritte ein Schuss.

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Dieser Strich zeigt an das von dort aus das Kontrollzentrum geöffnet werden kann.

Wenn du dort deinen Finger drauf legst und nach unten streichst sollte sich das Kontrollzentrum öffnen.

Im Kontrollzentrum kannst du bestimmte Einstellungen (Lautstärke, Helligkeit, Wlan, Bluetooth etc) bearbeiten/aus und einschalten.

Soweit ich das mitbekommen habe ist dieser Strich nur dort wenn man sich auf dem Sperrbildschirm befindet, im Home Bildschirm ist dieser bei mir nicht zu sehen.

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Das wird dann wohl ein Gericht entscheiden, ich persönlich würde jedoch auf Notwehr seinerseits tippen.

Wenn du ihn schubst muss er ja von einem unmittelbar bevorstehenden oder sogar schon laufenden Angriff ausgehen, dagegen darf er sich wehren. Schließlich war sein Schlag ja erforderlich um deinen „Angriff“ zu beenden

Ob das dann Notwehr war kommt auf die genaue Sachlage an, wieviel Zeit ist zwischen dem Schubsen und dem Schlag vergangen, war das schubsen einfach nur ein kleiner stoß oder wirkliches schubsen, hast du ihm davor bereits schon gedroht etc...

Hier noch der genaue Wortlaut der Notwehr:

https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

„§32 StGB

(2)Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“

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Das Messer darfst du in einem verschlossenen Behältnis transportieren, also von A nach B bringen.

Ein verschlossenes Behältnis wäre bereits ein Rucksack mit Schloss dran oder ein Brillenetui mit reichlich Klebeband zugeklebt.

https://www.zvr-online.com/archiv/2014/ausgabe-3/2014-mai/ag-kiel-transport-eines-einhandmessers-im-rucksack

Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, sonstige technische Schließeinrichtungen oder auf andere Weise, z.B. durch festes Verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.
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hilfreich

Ich trage im Dienst unter anderem einen Taser und auch eine Bodycam und finde das grundsätzlich ziemlich gut.

Den Taser würde ich aber in einer Situation in der mich jemand zB mit einem Messer bedroht und ich keine „lethal cover“ habe nicht einsetzen.

Auch dazu kommt, dass hier in Europa im Herbst, Winter und auch teilweise im Frühling ein Taser quasi nutzlos ist weil hier fast jeder mindestens einen Pulli wenn nicht sogar eine Jacke trägt.

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1. Ausbildungsjahr:ca. € 1.740,-

2. Ausbildungsjahr: 

theoretische Lehrgangsabschnitte ca. € 2.194,-  

praktische Lehrgangsabschnitte ca. € 2.335,-

http://www.polizeikarriere.gv.at/verdienstmoeglichkeiten.html

und hier ein Beispiel für eine Besoldungstabelle:

https://www.auf-polizei.at/images-ww/4117_1580227744.pdf

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Voraussetzungen
  • Antrag durch eine verlässliche EWR-Bürgerin/einen verlässlichen EWR-Bürger
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Glaubhaftmachung einer Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (z.B.zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)
  • Psychologisches Gutachten darüber, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden (ist nicht erforderlich, wenn die Person Inhaberin/Inhaber einer gültigen Jagdkarte ist)
  • Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als "Waffenführerschein" bezeichnet)

Wenn du Waffen der Kategorie C erwerben möchtest musst du dir keine Wbk beantragen.

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