wird eine strafanzeige wegen chat weiterverfolgt?
ich habe vor einiger zeit eine chatkonversation mit einer unbekannten person im internet gehabt. wir haben uns zufällig über eine chat app gefunden, etwas geplaudert und normale bilder ausgetauscht.
wir haben irgendwann über sex beziehungen geschrieben. an einer stelle habe ich gemeint, ich kann mir sexpartner ab 16 jahren und älter vorstellen, für mich wäre kein problem solange beide seiten sich freilich mögen und wollen. bin selbst älter als 21 und die person im chat war auch älter als 21.
die person hat dann gemeint, so eine beziehung oder sexualität wäre illegal, hat mich als pedo geschimpft und sagte, sie wird mich bei der polizei anzeigen. dann habe ich den konversationpartner blockiert, weil es sehr beleidigend war.
ich habe auch nur von einer vorstellung gesprochen. denn so eine beziehung oder handlung habe ich sowieso nicht gehabt. ausserdem wäre es aber schon legal mit 16 jahren ohne gegenleistung und ohne missbrauch von lebenssituation vom 16 jährigen, auch wenn der andere partner 21+ ist?
würde die polizei eigentlich so eine anzeige ernst nehmen und ermitteln? soll ich in dem fall eine gegenanzeige machen?
5 Antworten
die person hat dann gemeint, so eine beziehung oder sexualität wäre illegal
Ist es in keinem deutschsprachigen Land. In der Schweiz wäre für dich 16 das Mindestalter der Partnerin, in Deutschland und Österreich sogar nur 14.
hat mich als pedo geschimpft
Hat zwar ohnehin nichts mit Recht zu tun (Pädophilie ist ein medizinischer Begriff, der im Recht weder wörtlich noch sinngemäß von Bedeutung ist), aber was ein Pädophiler ist, wusste der Idiot auch nicht.
würde die polizei eigentlich so eine anzeige ernst nehmen und ermitteln?
Nein. Keine Straftat, kein Versuch dazu, nur das Gespräch über eine theoretische Situation, die praktisch umgesetzt nicht strafbar wäre.
Merke: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Prof. Dr. Albert Einstein, Nobelpreisträger)
Hallo libertydenker,
Nein keine Gegenanzeige machen.
Du hast eine Meinung bezüglich einer Vorstellung geäußert. Das ist legitim und nicht strafbar da keine Straftat vorliegt.
Die Chatpartnerin wurde durch dich nicht geschädigt oder beleidigt.
Die Beleidigung liegt auf Ihrer Seite und stellt eine Körperverletzung dar weil es bei dir Leid auslöste. Es gibt hier ein Busgeldkatalog mit Schimpfwörtern.
Solche selbstherrlichen Chatter die einen reizen und auflaufen lassen um Stress zu sähen, müssen nur ignoriert werden.
Die Strafanzeige wird nicht einmal aufgenommen.
Ja das könnte mann meinen da kein Körper wirklich verletzt wird.
Bei Körperverletzung kommt es nicht auf Verletzung eines Körpers an, sondern auf das Zufügen von Leid.
Beleidigung wird im Strafrecht gesondert behandelt weil es so häufig vorkommt. Es gibt sogar ein Busgeldkatalog für die meistgenannten Beleidigungen.
Selbst wenn Du geschrieben hättest, Du könntest Dir eine Beziehung mit Personen unter 16 vorstellen, ist das nicht illegal. Moralisch indiskutabel, aber Pädophil zu sein steht nicht unter Strafe. Nur das Ausleben.
Zumal das hier keine Pädophilie ware. Pädophilie/Hebephilie und sexueller Missbrauch an Kindern/Jugendlichen sind nicht das selbe. Ganz und gar nicht.
Du hast doch gar nichts verbrochen...
Es liegt kein strafbares Verhalten von dir vor. Also, nein, da kommt nichts auf dich zu.
Machst dir zuviele Gedanken, ist nix illegal
Nein, die beleidigung ist keine Körperverletzung,sindern eine Beleidigung.