polizei und gegenanzeige

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Du kannst eine Strafanzeige direkt an die zuständigen Strafverfolgungsbehörde schicken, das ist die Staatsanwaltschaft oder die Polizei. Meistens hast Du 3 Monate Zeit die Anzeige zu schreiben, dazu benötigst Du keine Hilfe der Polzei, wenn Du selbst schreiben kannst.

Sollte es wirklich so sein, dass die Polizei Deine Anzeige nicht aufnehmen wollte, dann wäre es möglich, dass auch die erste Anzeige von Deinem Kontrahenten nicht aufgenommen wurde. Du kannst jetzt besser entscheiden und abschätzen, ob Du mit Deiner Anzeige ein Risiko eingehen willst, dann doch selbst noch ein Strafverfahren zu bekommen. Es heißt ja immer, "weckt keine schlafenden Hunde."

Wegen der Weigerung der Polizeibeamten versuche nicht denen ein Dienstvergehen zu unterstellen, dann bekommst Du nur weitere Schwierigkeiten. Am besten ist es für Dich, künftig kein Gespräch mit Polizeibeamten zu führen. Du bist auch gar nicht verpflichtet nach einer Vorladung bei der Polizei zu erscheinen.

juergen04  21.02.2011, 15:58

Die Frist von 3 Monaten gilt nur bei den Delikten, die einen ausdrücklichen Strafantrag erfordern, also Beleidigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung. Wegen Diebstahl, Betrug oder gefährl.Körperverletzung kann man auch nach Jahren noch wirksam Anzeige erstatten.

Es gibt keine "GEGENANZEIGE"! Es gibt immer nur eine und einzige Anzeige, die dann um weitere Straftatbestände erweitert werden kann. Warte ab, bis du eine Vorladung bekommst. Dann kannst da a) die Aussage verweigern, weil du ja Beschuldigter bist oder b) deine Sicht der Dinge schildern und die StA entscheidet, den Gegner auch als Beschuldigten anzuhören

Die Polizei muß jedoch definitiv KEINE weitere Anzeige aufnehmen!

Nils2  23.02.2011, 00:36

Wo steht das? Kannst Du mir eine Quelle nennen, in der das steht?

Ich halte mal den § 163 StPO dagegen - "Legalitätsprinzip".

Still  04.03.2011, 08:34
@Nils2

Man darf hier Anzeige nicht mit Strafantrag verwechseln. Natürtlich nimmt die Polizei einen weiteren Strafantrag im Verfahren entgegen; sie fertigt aber keine neue/weitere Strafanzeige.