Protokoll einer Anzeige bei der Polizei?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

so ist es auch.

Lediglich die "Bestätigung über Erstattung einer Anzeige" oder gegen eine Person getroffene Maßnahmen (Freiheitsentziehung, Beschlagnahme etc.) wird per Formblatt ausgehändigt.

Neben einem Anwalt hat aber auch der Beschuldigte das Recht auf Akteneinsicht:

 Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz (StVÄG) vom 2.8.2000, das am 1.11.2000 in Kraft trat, sieht es für den Beschuldigten nun besser aus.

§ 147 der Strafprozeßordnung (StPO) wurde geändert und Absatz 7 angefügt:

„(7) Dem Beschuldigten,  der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. […] „

Quelle, z.B. https://www.kanzlei-hoenig.de/home/mandanten-informationen/strafrecht/akteneinsicht-durch-den-beschuldigten/

Wie aber schon gelesen, betrifft das NUR DEN BESCHULDIGTEN. Ein Zeuge/Anzeigenerstatter ist nach wie vor auf einen Anwalt angewiesen.

Im Übrigen:

Einem Freund wurde von der Polizei gesagt, dass nur ein (sein?) Anwalt Einsicht nehmen könnte.

Dann wird das wohl auch so stimmen, oder? Was hätte die Polizei davon, bei so etwas zu lügen?

Da es kein Vertrag ist und der Polizist auch nicht dein Sekretär, sondern eher lediglich für den Dienstweg deine Aussage aufnimmt, muss er auch keine Kopie geben.

Wenn du deine Ausagen und deine Anzeige schriftlich haben möchtest, musst du sie selbst schreiben, also die Anzeige schriftlich erstatten.