War Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre Sex mit Minderjährigen erlaubt?

5 Antworten

in der heutigen Zeit, gilt es als sexueller Missbrauch mit Schutzbefohlenen,

Das ist nicht richtig. In Deutschland dürfen Personen ab 14 Jahren selbst entscheiden mit wem sie GV haben. Der GV zwischen einer 14-jährigen Person und einer 40-jährigen Person ist bis auf zwei Ausnahmen nicht verboten. Lediglich GV mit Kindern, also Personen unter 14 Jahren ist verboten und gilt als sexueller Missbrauch von Kindern.

Die beiden Ausnahmen von denen ich weiter oben gesprochen habe, sind folgende: Eine Person Ü14, aber U16 darf für sexuelle Handlungen weder bezahlt werden, noch bezahlen und es darf kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Personen bestehen (z.B. Nachhilfelehrer).

Eine Person Ü16, aber U18 darf für sexuelle Handlungen weder bezahlen, noch bezahlt werden.

Zudem kann eine Person Ü21 soweit ich weiß strafrechtlich verfolgt werden, wenn er/sie die sexuelle Unerfahrenheit einer Person U16 ausnutzt. Dies müsste gerichtlich bewiesen werden, was sich als nicht einfach erweist.

Liebe Grüße


kleinehexemaus 
Fragesteller
 19.09.2023, 21:06

Vielen Dank für die Antwort aber ich bin auf etwas ganz anderes hinaus. Ich möchte einfach nur wissen, ob jemand hier Hintergrundwissen hat, was damals in den Heimen so ablief oder ob jemand schon mal etwas von jemand anderem gehört hat.

Sozusagen Erfahrungsberichte und auch, wie die politische Situation damals war

Warum arbeiten Sozialarbeiter Anfang der 70er Jahre in Kinderheimen, wo sie 14 bis 16 jährigen Mädchen unter die Bluse gehen und sexuell mit diesen Mädchen haben. Wo auch die Show Branche mit einbezogen wurde.

Meiner Meinung nach wurden die Kinder in die Show Branche vermarktet und es ging dabei auch um Nachwuchsförderung für den Film und Musikbranche.

Hat jemand von euch schon mal jemanden gekannt, der euch solche Informationen gegeben hat?

Es wäre gut, wenn ich dazu zuverlässige Aussagen bekomme.

Vielen Dank und lg

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kleinehexemaus 
Fragesteller
 19.09.2023, 21:30

Trotzdem vielen Dank aber es wäre sehr nett wenn du meinen unteren Kommentar auch durchliest. Ist meiner Meinung nach sehr wichtig

Vielen Dank, und du hast mir den oberen Informationen im Jahr auch recht komme aber darum ging es mir nicht

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Nur um die Thematik etwas genauer zur durchleuchten. Sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen sind in einem gewissen Rahmen geduldet, wenn man mal ganz genau recherchiert, siehe hierzu das fettgedruckte:

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.


kleinehexemaus 
Fragesteller
 19.09.2023, 21:27

Vielen Dank für die Antwort aber ich bin auf etwas ganz anderes hinaus. Ich möchte einfach nur wissen, ob jemand hier Hintergrundwissen hat, was damals in den Heimen so ablief oder ob jemand schon mal etwas von jemand anderem gehört hat.

Sozusagen Erfahrungsberichte und auch, wie die politische Situation damals war

Warum arbeiten Sozialarbeiter Anfang der 70er Jahre in Kinderheimen, wo sie 14 bis 16 jährigen Mädchen unter die Bluse gehen und sexuell mit diesen Mädchen haben. Wo auch die Show Branche mit einbezogen wurde.

Meiner Meinung nach wurden die Kinder in die Show Branche vermarktet und es ging dabei auch um Nachwuchsförderung für den Film und Musikbranche.

Hat jemand von euch schon mal jemanden gekannt, der euch solche Informationen gegeben hat?

Es wäre gut, wenn ich dazu zuverlässige Aussagen bekomme.

Vielen Dank und lg

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LIF3MAU5  19.09.2023, 23:50
@kleinehexemaus

Du, da gab es so viel mit sexuellen Übergriffen genauso wie heute, nur das diese leider Online stattfinden und das Vertrauen der Minderjährigen ausgenutzt wird.

Wir leben im Hier und Jetzt und sollten das Beste daraus machen, um unsere Kinder vor den Gefahren im Internet zu belehren und davor so gut es geht zu bewahren.

Wenn man einem Kind oder Jugendlichen ein internetfähiges Gerät in die Hände drückt, so hat man ab diesen Moment an, als Elternteil, die volle Verantwortung für das Handeln deren.

Man kann als Elternteil sogar dafür Strafbar gemacht werden, wenn man fahrlässig mit dieser Situation umgeht, vor allem bei Wiederholungen. Schulhof-Nudes sind mittlerweile ein echtes Problem geworden und die Kripo verwarnt auch Jugendliche, es droht sogar eine Strafanzeige bis hin zum Jugendarrest.

Bezüglich der Vergangenheit, da kannst du auch genug Informationen im Netz finden. Falls du Hilfe bei der Recherche brauchen solltest, hier ein paar Quellen:

- https://youtu.be/oW24BaiLz8A?si=v9CqAvbIIEqsNKr-

- https://www.geschichten-die-zaehlen.de/

- https://www.aufarbeitungskommission.de/themen-erkenntnisse/paedosexuelle-netzwerke/

- https://www.bundestag.de/resource/blob/898938/a59b03ef565548d0286aff43fc7db416/WD-1-005-22-pdf-data.pdf

- https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs/DJIAbschlussbericht_Sexuelle_Gewalt.pdf

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kleinehexemaus 
Fragesteller
 20.09.2023, 00:04
@LIF3MAU5

Vielen Dank für die Videos und deinen Kommentar, aber da sagst du mir natürlich nichts Neues und ich kenne alle diese Videos oder zumindest einige davon. 1 nur gibt es leider zu speziell an meinem genannten Thema keine Videos.

Den Fall den ich meine es am ersten mit dem Missbrauch in der Odenwaldschule zu vergleichen. Allerdings kann man es auch nach den Informationen, die ich über die Odenwaldschule habe, nicht 100% vergleichen.

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LIF3MAU5  20.09.2023, 00:31
@kleinehexemaus

Man keinem einzigen Fall mit einem anderen vergleichen. Dennoch wurde überall auf der Welt das Gleiche gemacht: Es wurden Kinder und Jugendliche auf die grausamste Art und Weise vergewaltigt, ihnen wurden schlimmste Qualen angetan, sie wurden erniedrigt und gedemütigt, misshandelt, versklavt, geschlagen und gefoltert. Wo der Mensch seine Macht missbrauchen und ausnutzen kann, dort wird er es auch tun. Sogar der Natur stellt er sich respektlos ohne Scham und Reue gegenüber und verwüstet und missbraucht sie für seinem eigenen Zweck. Er baut die Kraft der thermonuklearen Sonne nach und zerstört sämtliche Lebensräume sowie Lebewesen.

Die Habgier hat das Gute im Menschen verschüttet und Missgunst hat die Seelen vergiftet und uns im Paradeschritt zu Verderb und Blutschuld geführt.

Wir haben die Geschwindigkeit entwickelt, aber innerlich sind wir stehen geblieben.

Wir lassen Maschinen für uns arbeiten und sie denken auch für uns.

Die Klugheit hat uns hochmütig werden lassen, und unser Wissen kalt und hart.

Wir sprechen zu viel und fühlen zu wenig.

Charlie Chaplin's Rede im Film 'Der große Diktator'

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kleinehexemaus 
Fragesteller
 20.09.2023, 14:52
@LIF3MAU5

Die Medien sind voll von diesem ganzen Thema sexueller Missbrauch. An allen Ecken und Enden wird dieses Thema an die Öffentlichkeit geprellt und man kann die Leute, die das Veröffentlichen, schon gar nicht mehr ernst nehmen

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kleinehexemaus 
Fragesteller
 19.09.2023, 23:56

Kommt halt ganz auf den Fall an und muss der Richter entscheiden und hoffentlich entscheidet er in den verschiedenen Fällen auch richtig

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kleinehexemaus 
Fragesteller
 20.09.2023, 14:49

Da sagst du mir neues und ich habe schon genügend recherchiert und diese scheiß Thema. Bist du ein Fanatiker?

Lassen wir es hier mit wir reden aneinander vorbei und du kommst mit Themen die schon längst jeder weiß

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LIF3MAU5  20.09.2023, 23:41
@kleinehexemaus

Du wolltest in deiner Fragestellung wissen, was damals in 60-70ern vorgefallen ist und davon habe ich dir ein paar Beispiele genannt, auch das was du wissen wolltest und nun wirst du patzig mir gegenüber. Das finde ich nicht wirklich fair. Ich kann nicht wissen, was du alles schon weißt, dass solltest du auch bedenken. Danke für dein Verständnis.

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Auch war es damals in den Kommunen wohl gang und gäbe, dass die Kinder da mit einbezogen

wo hast Du denn den Blödsinn her?

Man hat damals "entdeckt", dass auch Kinder eine Sexualität haben. Dass aber flächendeckend alle mit Kindern gepoppt haben und dies legal gewesen sei, ist an den Haaren herbei gezogen. Das war eine kleine Gruppe von Extremisten, die aber schnell wieder verschwanden. Denn es war ebene keinesfalls akzeptiert.

Insgesamt war sogar vieles strafbar, was uns heute lächerlich erscheint.Z.B. durften Eltern ihre erwachsenen Kinder vor der Ehe nicht zu Hause übernachten lassen sog. Kuppeleiparagraph). Allerdings war man erst mit 21 volljährig.


kleinehexemaus 
Fragesteller
 18.09.2023, 22:16

Bei diesem von dir besagten Leuten war es halt gang und gebe.

Und es wurden und werde noch heute noch jugendliche von Pädagogen zu sexuellen Handlungen getrieben, geschwängert und zur illegalen Abtreibungen gezwungen.

In den 70er Jahren kamen die Pädagogen frisch von der Uni und haben sich mit den Jugendlichen ausgetobt. Das hat mir an Mitarbeiter sogar bestätigt. Einige Leute aus der Show Branche haben auch mitgezogen und die Jugendlichen wurden von den Pädagogen an die Show Branche vermarktet.

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musso  18.09.2023, 22:20
@kleinehexemaus
In den 70er Jahren kamen die Pädagogen frisch von der Uni und haben sich mit den Jugendlichen ausgetobt. Das hat mir an Mitarbeiter sogar bestätigt. Einige Leute aus der Show Branche haben auch mitgezogen und die Jugendlichen wurden von den Pädagogen an die Show Branche vermarktet.

ich habe in den 70ern Pädagogik studiert und in einer WG gewohnt und kann mit Fug und Recht sagen, dass DU Dir einen Riesenbären hast aufbinden lassen

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Ja.

Sex mit Minderjährigen war auch da schon erlaubt.

Kindersex allerdings nicht.


kleinehexemaus 
Fragesteller
 18.09.2023, 22:09

Es war nicht "auch da schon erlaubt"

Es ist heute auch nicht erlaubt sondern strafbar.

Ich möchte genaue Auskünfte von erfahrenen Menschen, die Profis sind und sich damit auch auskennen.

Vielen Dank

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Adzec  18.09.2023, 22:25
@kleinehexemaus

Offensichtlich hast du so gar keine Ahnung. Die Sexualmündigkeit ab 14 wurde 1973 gesetzlich eingeführt.

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musso  18.09.2023, 22:32
@kleinehexemaus

da Du Dich auf Pädagogen beziehst: die sog. Unzucht mit Abhängigen war auch zu der Zeit strafbar.

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kleinehexemaus 
Fragesteller
 19.09.2023, 00:13
@Adzec

Moralischer werflichen absolut verantwortungslos, die Strafmündigkeit ab 14 Jahre schon zuzulassen

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StormShadow95  19.09.2023, 15:20
@kleinehexemaus

Auf welchem Planeten lebst du? Ein 14-jähriger Jugendlicher hat Narrenfreiheit oder wie? Wenn der straffällig wird, gehts unter Umständen in den Knast. Ende der Story.

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kleinehexemaus 
Fragesteller
 19.09.2023, 20:13
@musso

Daran hat sich aber niemand gehalten Punkt und versuche ja nicht meine Worte zu verdrehen.

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Sex mit und unter Minderjährigen (ab 16?) war auch damals wohl erlaubt. Leider gab es in dieser Zeit viele Missbrauchsfälle, da Sexualität einerseits enttabuisiert wurde, andererseits Opfer von sexuellem Missbrauch wenige Möglichkeiten hatten sich dagegen zu wehren.


kleinehexemaus 
Fragesteller
 19.09.2023, 00:15

Ja aber nach dem Motto gelebt: "man darf alles man darf sich bloß nicht erwischen lassen"

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