Wann darf man rechtlich Sex haben?

7 Antworten

Wann ist das falsche Fragewort, korrekt ist mit wem und evtl. noch unter welchen Umständen. Denn das (deutsche) Gesetz regelt nur wer mit wem sexuellen Kontakt haben darf und nicht ab wann. In keinem Gesetz steht, dass man "erst ab xx Jahren" Sex haben darf, sonder immer nur mit wem man ihn haben darf, bzw. wer ihn mit einem haben darf. Das ist nämlich auch die Intention dieser Gesetze:

"Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden."

-> Sexualität im Beratungsgespräch mit Jugendlichen von Weidinger, Kostenwein und Dörfler (Sexualpädagogen)

Also ein Mindestalter oder eine Altersfreigabe für sexuelle Handlungen gibt es nicht. Bei Kindern (U14) bleiben sexuelle Handlungen übrigens straffrei, da sie nach §19 StGB strafunmündig sind. Es kann aber zu zivilrechtlichen Folgen kommen, da Kinder (ab 7) nach §828 BGB deliktsfähig sind. Für Täter, die eben noch Kinder sind, hat der Staat dann Sanktionsmöglichkeiten, wobei bei einvernehmlichen und gewaltfreien sexuellen Handlungen zwischen Kindern auf etwa der gleichen Entwicklungsstufe, Zitat eines Sachverständigen, "kein Delikt" vorliegt.

Das war mal ein (kleiner) Einblick in diesen Bereich der Rechtssprechung. Kommen wir mal nochmal konkret zu deiner Frage:

ab wann man eigentlich genau Sex haben darf

Das steht oben, ist also mal geklärt:-)

und wie das mit dem Altersunterschied ist

Da gibt es einige Paragraphen im Strafgesetz, die da entscheidend sind. Der Wichtigste ist wohl der §176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern). In dem steht geschrieben, dass man keine sexuellen Handlungen mit oder an Kindern (U14) ausüben darf. Also:

  • U14 mit U14: Straffrei/Erlaubt
  • U14 mit Ü14: Verboten, der Ältere macht sich strafbar
  • Ü14 mit Ü14: Erlaubt

Auch noch wichtig ist der §182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) und evtl noch §180 StGB (Förderung der Sexualität Minderjähriger). Um dir noch mehr langes Gelaber zu ersparen gebe ich dir einfach mal den Link hier:

http://www.planet-liebe.de/beziehung-und-partnerschaft/sex-und-das-gesetz/

Das sollte dir alles genau erklären, einfach Tabelle und Text anschauen und gut ist:-)

TheGoodOne  18.08.2014, 03:43
Aber wie ist das, wenn jetzt beispielsweise ein 24 jähriger mit einer 14 jährigen Sex hat? Das ist doch nicht erlaubt oder? Wie genau ist das geregelt?

Sexuelle Handlungen zwischen diesen beiden Partnern sind in Deutschland legal, solange der Ältere von beiden weder die "fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" noch eine Notsituation ausnutzt und ihr keine Entgeltleistung dafür bietet. Dann ist es nach §182 StGB legal:-)

Ob die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorhanden ist muss im Zweifelsfall im Einzelfall untersucht werden:3

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Libertinaer  18.08.2014, 12:52
@TheGoodOne
Ob die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung vorhanden ist muss im Zweifelsfall im Einzelfall untersucht werden:3

Wobei: Das Vorhandensein wird ab 14 von den Gerichten automatisch als gegeben gesehen. Sollte also eine (große) Ausnahme vorliegen, dann müsste das ein Gutachter explizit belegen.

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TheGoodOne  18.08.2014, 14:26
@Libertinaer

Deswegeh auch im Zweifelsfall, denn i..d.R. hat man die sexuelle Selbstbestimmung ja mit 14 Jahren, wie du bereits geschrieben hast:-)

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Goldpuzzel  18.08.2014, 04:23
U14 mit U14 : Straffrei/Erlaubt>

Falsch! Zwar straffrei, aber NICHT erlaubt!!!

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

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Libertinaer  18.08.2014, 12:49
@Goldpuzzel
Falsch! Zwar straffrei, aber NICHT erlaubt!!!

Ach, deswegen werden die Eltern auch nicht bestraft, wenn sie das "fördern" (s. § 180 StGB)?

Natürlich eine rhetorische Frage! ;-)

Also korrekte Antwort: Nein, "straffrei" und "erlaubt".

Eine längere Erklärung, warum das so ist, findest Du hier in meiner Tipp-Ergänzung weiter unten.

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TheGoodOne  18.08.2014, 14:36
@Goldpuzzel
Falsch! Zwar straffrei, aber NICHT erlaubt!!!

Falsch, das habe ich in meiner Antwort sogar erklärt und zwar etwas weiter oben. Du solltest dir nicht einen kleinen Teil rauspicken und den bewerten:3

Auch wenn es strafrechtlich verboten ist, so hat das Strafrecht hier keine Anwendung auf Kinder (U14), da diese nunmal strafunmündig sind (-> straffrei). Es können jedoch noch zivilrechtliche Folgen auftreten, da man auch als Kind (ab 7) deliktsfähig ist. Aber i.d.R. sind gewaltfreie und einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Kindern auf der gleichen Entwicklungsstufe kein Delikt, also erlaubt. Außerdem ist es Eltern auch erlaubt die sexuelle Entwicklung ihres Kindes zu fördern. Der §180 StGB (Förderung der Sexualität Minderjähriger) gilt nämlich auch für Kinder:-)

Und den §176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) kenne ich schon und weiß auch was darin steht, aber danke für den Link, kann ihn vllt. mal gebrauchen^^

LG TheGoodOne:-)

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Sex haben darfst du in jedem Alter bzw. kannst dafür nicht bestraft werden. Strafrechtliche Probleme kann es nur beim Alter des Partners geben. So ist Sex mit unter 14-Jährigen stets strafbar. Aber auch darüber kann es in einigen Konstellationen noch strafbar sein. Die relevanten Paragrafen sind die 176 und 182 StGB.

Libertinaer  18.08.2014, 13:01
Die relevanten Paragrafen sind die 176 und 182 StGB.

Und natürlich § 180 StGB, was aber natürlich ...

So ist Sex mit unter 14-Jährigen stets strafbar.

... ad absurdum führt.

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Wann darf man rechtlich Sex haben?

Hier mal die komplette Liste:

Sexuelle Handlungen sind strafbar, wenn

a) einer der Partner unter 14 Jahre ist.

  • GRUNDSÄTZLICH IMMER! (StGB §176)

Aber: Sind beide Partner unter 14, entfällt die Strafbarkeit wegen fehlender Strafmündigkeit! (StGB §19)

b) einer der Partner unter 16 Jahre ist UND

  • zwischen den Personen ein Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht (StGB §174 (1))
  • der andere über 21 ist UND "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" ausgenutzt wird UND jemand Strafantrag stellt (StGB §182(3))

c) einer der Partner unter 18 Jahre ist UND

  • eine Abhängigkeit durch ein Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis ausgenutzt wird (StGB §174 (1)) (bitte den dezenten Unterschied zu o.g. Tatbestand beachten!)
  • eine Zwangslage ausgenutzt wird (StGB §182 (1))
  • dafür Geld gezahlt wird (StGB §182(2))
Aber wie ist das, wenn jetzt beispielsweise ein 24 jähriger mit einer 14 jährigen Sex hat? Das ist doch nicht erlaubt oder?

Verboten wäre es nur, wenn

  • "ein Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis" besteht (also der 24jährige der Lehrer, Ausbilder, Chef o.ä. der 14jährigen ist)

oder

  • "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" ausgenutzt wird UND jemand Strafantrag stellt

Ob diese Fähigkeit vorhanden ist, entscheidet ggfs. der Richter.

Dazu zitiere ich mal Wikipedia:

Der Vorschrift kommt nur „eine extrem randständige forensische Bedeutung“[3] zu: Es gab im Jahre 2003 nur 73 aufgrund von § 182 StGB (in der damals gültigen Fassung) verurteilte Personen, 1980 waren es noch insgesamt 284 Verurteilungen nach den Vorgänger-Paragrafen 175 (1994 aufgehoben) und 182.[3] Dieser Rückgang wird in der juristischen Literatur nicht etwa so erklärt, dass die Zahl der Sexualkontakte Erwachsener mit Jugendlichen zurückgegangen sei, sondern dass solche Kontakte gegenwärtig gesellschaftlich weitgehend toleriert werden und Erziehungsberechtigte nur noch selten Strafanträge stellen.[4] Verschiedene Studien rechnen damit, dass nur jede hundertste bis zweihundertste sexuelle Beziehung einer über 21-jährigen Person mit einer 14- bis 15-jährigen Person zu einer Anzeige nach § 182 Abs. 3 StGB (in aktueller Fassung) führt.[

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

Ansonsten: Frohes Poppen!

Solange die jüngere (über 14 Jährige) Person es will und nicht dazu gedrängt, genötigt, ... (oder wie man es sonnst nennen will) wird, dann ist es nicht Strafbar.

Ganz sicher bin ich mir aber nicht. Habe ich selbst beim durchsuchen im Internet so gedacht.

yeap1990  18.08.2014, 03:05

Das ist so pervers. Sind aber recht viele Pädos unterwegs.

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Libertinaer  18.08.2014, 12:56
@yeap1990
Das ist so pervers. Sind aber recht viele Pädos unterwegs.

Das ist so ungebildet (was haben denn "Pädos" mit 14-Jährigen zu tun?). Sind aber recht viele Dummköpfe unterwegs.

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ab 14 Jahren darf man Sex haben mit einem anderen Menschen, egal wie alt der ist. DAS ist die rechtliche Lage. Es gibt noch eine gesellschaftspolitische und eine moralische. Aber solange es freiwillig ist, ist es laut Gesetz erlaubt

TheGoodOne  18.08.2014, 14:45
ab 14 Jahren darf man Sex haben mit einem anderen Menschen, egal wie alt der ist. DAS ist die rechtliche Lage.

Das ist pauschal und die Wortwahl passt auch nicht:-)

Wenn man 14 Jahre alt ist, dann darf man in Deutschland eben nicht mit jedem anderen Menschen schlafen, denn man muss sich ebenso an den §176 StGB halten wie jeder andere auch. Heißt man darf dann auch nur mit Ü14-jährigen sexuellen Kontakt haben.

Dazu kommt, dass sexuelle Handlungen in jedem Alter erlaubt, bzw. straffrei sind. Sexuelle Handlungen zwischen Kindern (U14) bleiben strafrechtlich ohne Konsequenzen, da ist es straffrei. Jedoch kann es auch zivilrechtliche Folgen geben, aber i.d.R. sind gewaltfreie und einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Kindern auf etwa der gleichen Entwicklungsstufe kein Delikt. Um es genauer zu erfahren entweder oben schauen oder bei einem Tipp von mir auf die Tipp-Ergänzung:3

Aber "ab 14 Jahren" stimmt nicht, allein weil das Gesetz nur regelt wer mit wem sexuellen Kontakt haben darf:-)

LG TheGoodOne:-)

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