13-jähriger hat Sex mit 14-jähriger?
Darf ein 13-jähriger mit einer 14-jährigen rechtlich gesehen Sex haben?
11 Antworten
Nein, dann macht sich die ältere Person strafbar.
Rechtlich gesehen nein
aber seit wann sind die Rechte immer richtig?
Wenn ihr beide das wollt sollt ihr das machen
?
wenn da keiner eine Anzeige erstattet wird da auch keiner in den Knast kommen falls du das meinst
Es reicht, dass irgendjemand, der davon Wind bekommt, die Behörden informiert. Da muss niemand "Anzeige erstatten", weil Offizialdelikt.
Nein, das wäre illegal.
Nein. Von seiner Seite ist es erlaubt, sie ist ja 14.
Nur darf sie nicht mit ihm. Für den Jungen wäre es legal.
Ist es nicht, es ist ein entscheidender Unterschied. Der 13-jährige hätte sich nichts zu schulden kommen lassen, könnte nicht belangt werden. Für ihn ist es legal.
Das ist in dem Fall egal, denn sie ist 14, somit ist es ohnehin nicht strafbar.
Nein, für ihn ist es straffrei. Legal ist es deshalb noch lange nicht.....
Doch, ist es. Wieso soll es illegal sein, mit einer Person über 14 Sex zu haben? Zeig mir bitte das Gesetz dazu. Bin gespannt!
Okay, brechen wir das mal runter:
Wenn die Frage wäre "ist es strafbar", dann hast du recht, es macht einen Unterschied und man sollte darauf hinweisen. Das war aber nicht die Frage. Die Frage war, ob man "es darf". Und hier spielt es keine Rolle, ob A, B oder beide nicht dürfen, am Ende läuft es darauf hinaus, dass es nicht getan werden darf.
Die Frage war, ob ER es darf und da ist die Antwort eindeutig JA. Nur sie darf nicht mit ihm. Das ist ja aber ggf. nicht sein Problem, sondern eben ihres.
Er ist beteiligt an sexuellen Handlungen mit jemandem UNTER 14....er zählt da schon selbst mt rein.
§§ 176, 182 StGB
Womit wir wieder bei der Erbsenzählerei wären. Denn ultimativ ist die Frage, ob es per se erlaubt ist - und das ist es nicht. Aber wir müssen hier keinen Konsens finden.
Ja, ich weiß. Du sagst aber im Grunde das Gleiche wie ich :-)
er zählt da schon selbst mt rein.
Ah, hatte den Teil nicht direkt verstanden. Aber ist das so?
Hast du da einen Beleg zu?
Weil, ultimativ läuft das auf die Frage hinaus, ob sich zwei 13-Jährige strafbar machen, wenn sie Sex haben. Also, ob sie nur deshalb nicht belangt werden, weil sie nicht strafmündig sind. Die Frage ist in diesen Diskussionen schon so oft aufgetaucht, aber bisher habe ich von keiner Seite etwas überzeugendes gelesen...
Wenn zwei 13-jährige miteinander Sex haben, führt sowieso jeder von beiden sexuelle Handlungen an einem unter 14-jährigen aus. Die Sache ist also komplett klar.
Beleg ist im Grunde der von mir genannte Gesetzstext, daraus ergibt sich eigentlich alles....
Hm...
Also bezieht sich das "Wer..." im Gesetzestext auch auf Menschen, die nicht strafmündig sind. Weiß nicht so recht, aber ist ein guter Erklärungsansatz.
Es gibt ja nirgends ein Gesetz, dass besagt, dass Gesetze für unter 14-jährige keine Gültigkeit haben. Es gibt lediglich eine Strafunmündigkeit.....
Für den 13 jährigen, nein, darf er nicht es bleibt aber straffrei.
Für die 14 jährige, darf sie auch nicht und könnte dafür bestraft werden. Allerdings können Staatsanwalt und Richter das bei geringem Altersunterschied einstellen. In der Realität wird er das bei einvernehmlichen Sex immer tun.
Ihr könnt also euren Spaß haben.
Rechtlich gesehen macht sich die 14jährige damit strafbar.
Seit sie für die Aktion einfahren kann...