Videos und Bilder vom Ex löschen lassen?

18 Antworten

Die Aufnahmen wurden ja wohl einvernehmlich gemacht. Wegen der Tatsache dass die Aufnahmen existieren, kannst du also kaum was machen. .. 

das wäre §201a  1) Aufnahmen sind nicht unbefugt entstanden

Die Verbreitung intimer Aufnahmen würde wohl §201a treffen, auch wenn die Aufnahmen nicht widerrechtlich entstanden sind.  

4) betrifft BEFUGT hergestellte Aufnahmen !

Dein Persönlichkeitsrecht gilt aber grundsätzlich (aber das ist nicht Strafrecht) .. du kannst immer gegen die Verbreitung von Fotos vorgehen, wenn Sie in erster Linie Dich zeigen. (nicht aber wenn du teil einer Gruppe bist, Klassenfoto oder in der Menschenmenge bei öffentlichen Veranstaltungen.

Strafbar ist der Tatbestand "Verbreitung"  "Zugänglichmachen" .. weitergabe von Kopien etc. Der Besitz ist nicht anfechtbar .. wenn der die also in seiner privaten Sammlung behält, dann sollte das ok sein .. aber was Weitergabe angeht, das solltest du unmissverständlich klarmachen, das Anzeige nach Strafrecht 201a erfolgen würde was kein Kavaliersdelikt ist und mit Sicherheit verfolgt würde.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2.
eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3.
eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4.
eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

MarkusGenervt  11.08.2016, 10:41

Das ist ja alles ganz schön, nur hast Du die tatsächliche Anwendung des Strafrechts vergessen.

Der Junge wird höchstwahrscheinlich nach Jugendstrafrecht verurteilt, da alleine durch diese unreife Handlung eben das Jugendstrafrecht Vorrang findet.

Außerdem wird er als Ersttäter – in einem solchen Delikt! – auch sehr wahrscheinlich keine Freiheitsstrafe – auch nicht mit Bewährung – erhalten, sondern eine Bußgeldstrafe oder Sozialstunden, wobei Letzteres eher wahrscheinlich ist.

Die Justiz ist heutzutage angehalten, nach Möglichkeit zu erziehen und nicht zu bestrafen. Daher ist auch die Chance eines Schusses vor den Bug durch eine harte Bestrafung eher unwahrscheinlich.



Bitte entschuldige, AudiAbtTT, ich hoffe, Dir damit nicht den letzten Funken Hoffnung zu nehmen, aber es ist wohl besser die Situation richtig einzuschätzen, als falsche Hoffnungen zu haben.

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Du solltest auf keinen Fall auf seine Forderungen eingehen - das findet sonst nie ein Ende!

Warte nicht, bis irgendwelche Bilder im Umlauf sind! Du kannst ihn auch jetzt schon wegen Erpressung (was will er eigentlich erreichen mit seiner Drohung?) anzeigen. Hierzu genügt ein Brief an die nächstgelegene Polizeidienststelle - oder Du gibt es persönlich zu Protokoll. Besonders hilfreich ist hier, wenn Du Nachrichten mit der Erpressung als Beweismittel vorlegen kannst (Mails, SMS, WAs...).

Nach einer Vernehmung durch die Beamten dürfte ihm klar sein, dass Du es ernst meinst - danach sollte er wohl alles tun um zu verhindern, dass irgend ein kompromittierendes Bild von Dir an die Öffentlichkeit kommt, denn jetzt kann er sich nicht mehr auf "Dein Einverständnis",  "Unwissenheit" oder "Versehen" rausreden und ist sofort fällig, wenn Bilder öffentlich werden, denn auch die Veröffentlichung solcher Aufnahmen ohne Dein ausdrückliches Einverständnis ist verboten... .

In dem Ganzen bist Du höchstens Zeugin! In einem gegebenenfalls stattfindender Prozess streiten sich der Staatsanwaltschaft und Dein Ex. Bei solch intimen Themen bzw. wenn die Beteiligten unter 18 sind, wird auch bei Gerichtsverhandlungen die Öffentlichkeit übrigens meist ausgeschlossen!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

MarkusGenervt  11.08.2016, 10:28

Leider berücksichtigt dies alles nicht die Option, dass dem Ex evtl. die Rache wichtiger sein könnte, als die Konsequenzen dazu.

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RFahren  11.08.2016, 11:00
@MarkusGenervt

Das halte ich für recht unwahrscheinlich - ich habe schon viele Großmäuler erlebt, die im Polizeirevier oder vor Gericht, als man vor den Kumpels mal nicht den "Großen" markieren konnte, recht kleinlaut wurden... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Du willst dafür zahlen? Aber sonst geht's dir gut?

Geh zur Polizei und zeig ihn wegen dieser Drohung an! Und wenn er die Bilder wirklich verbreitet, dann zahlt ER, nämlich eine Geldstrafe  bzw. Schmerzensgeld!

Generell kann man nicht ausschließen, dass er es unter gar keinen Umständen veröffentlichen wird bzw. verbreiten wird.

Es gibt also drei Möglichkeiten wenn er ein A*Loch ist: 1. leere Worte ohne Tat. 2. er verbreitet es so oder so. 3. er verbreitet es wenn du zur Polizei gehst. Wir haben also von drei Möglichkeiten nur eine die für uns spricht - mit anderen Worten er wird es tun, warum dann nicht ein Gegenschlag?

Wenn du es zufällig schriftlich haben solltest, wie er gedroht hat dies zu verbreiten wenn kein bestimmten Gegenwert geleistet wird ist es eine Erpressung und somit eine Straftat. Darum erstatte gleich eine Anzeige.

Alternativ kannst du zu seinen Eltern gehen und mit ihnen darüber reden was dein ehemaliger Freund vor hat. Wenn er uns seine Eltern zufällig frome Muslime sind oder Katholiken, darf man davon ausgehen, dass das schlimmste Folgen haben wird als jede Polizei...

Hier ist die Lektion Deines Lebens.
Seit wann bist Du auf der Welt, dass Du von so etwas noch nichts gehört hast?
Sorry, das hättest Du besser wissen müssen. Es tut mir wirklich Leid für Dich.

Leider ist es wohl so, dass eine eventuelle Strafe nicht mal im Ansatz Deine Demütigung aufrechnen würde.

Aber ich habe zufällig neulich eine Reportage gesehen von einem Mädchen aus Dänemark, der genau das passiert ist.

Sie ist darauf hin gegangen und hat den Spieß einfach umgedreht. Sie hat sich von einer guten Freundin Nackt-Fotos machen lassen und hat diese dann selbst ins Netz gestellt, um damit zu demonstrieren, dass es sie eben nicht demütigt oder ruiniert.

Diese Aktion hat großes Aufsehen erregt und ist auch durch die Presse gegangen. Allerdings waren die Reaktionen durch die Bank positiv und sie veröffentlicht immer noch Fotos von sich selbst, um damit auch weiterhin Mädchen und Frauen Mut zu machen, denen dies auch passiert ist.

Leider hast Du ansonsten kaum legale Möglichkeiten, dies zu verhindern.


TheWolflord  11.08.2016, 09:57

Das ist zwar ein schönes Fallbeispiel aber der letzte Satz stimmt so nicht.

Es gibt nicht nur die Anzeige wegen widerrechtlicher Verbreitung der Bilder oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Nachhinein, sondern auch die Androhung des letzteren und Erpressung. Nichts davon ist ein Kavaliersdelikt.

Also doch, es gibt legale Möglichkeiten das zu verhindern und nicht gerade wenige

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MarkusGenervt  11.08.2016, 10:13
@TheWolflord

Oh, von den Konsequenzen habe ich nicht geredet.

Wenn der Ex ein Vollhorst ist, werden ihn diese Sachen nicht davon abhalten, es dennoch zu tun. Wenn dann aber die Fotos einmal im Netz sind, kann sie nichts mehr machen. Die bekommt niemand mehr da raus.

Die einzig sichere Option bliebe daher, zu verhindern, dass es überhaupt geschieht und das ist dann eben auf legalem Weg nicht machbar, wenn der Besitzer des Handys nicht freiwillig mitspielt.

Es wird eben erst zur Straftat, wenn es passiert und bis dahin kann keiner was machen. Das polizeiliche oder richterliche Einschreiten zur Verhinderung einer Straftat wird äußerst selten und nur bei Gewalt- und Kapital-Delikten eingesetzt. Und selbst dabei hat es schon mehr als genug vermeidbare Opfer gegeben.

So gesehen obliegt es nur noch in ihrer eigenen Macht, anders mit den (möglichen) Konsequenzen umzugehen. Und ich finde die von mir beschriebene Methode zwar gewöhnungsbedürftig, aber absolut stark und respektwürdig.

Außerdem ist es heutzutage auch nichts Außergewöhnliches mehr, eine nackte Frau/Mädchen zu sehen, wenn man sich nur mal die Werbung im TV oder die Porno-Schwemme im Netz anschaut.
Das war jetzt ungeschickt formuliert ;-P

Jedenfalls war das auch die Argumentation dieser Dänin.

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