Fotos von Ex Freundin? Anzeige?
Also letzendes schrieb mich meine ex an und meinte ich solle alle Fotos von ihr löschen (intime Fotos und Fotos waren schon gelöscht)
Sie meinte zu mir wenn ich sie nicht löschen würde, würde sie mich anzeigen
Und im Nachhinein dachte ich mir darf oder kann sie das überhaupt?
mich wegen den Bildern anzeigen?
Weil sie wusste ja in dem Moment das diese Bilder entstanden sind und hatte ja nichts dagegen bis wir uns halt getrennt haben ?
8 Antworten
Es geht ums Recht am eigenen Bild, das greift aber nur, wenn gegen den Willen von Person A von Person B diese in jedweder Form veröffentlicht sind.
Das heißt, sie kann dir verbieten die Bilder bei FB oder sonst wie weiterzugeben. Was du damit stationär machst, also auf dem Handy, dir als Erinnerung ansehen oder es Freunden auf deinem Handy oder auch als ausgedrückte Variante zeigst ohne es weiterzugeben, geht sie gar nichts an.
Sie hat tatsächlih ein Recht auf die Löschung intimer Bilder, auch wenn diese mit Einverständnis gemacht wurden. Bzgl. Normaler Bilder besteht dieses Recht nicht.
Urteile der höchsten Gerichte. Die Grundlage der Zustimmung ist hier weggefallen, damit sind die Bilder ohne Zustimmung in Besitz des Ex-Partners. Intim sind im Zweifelsfall alle Bilder die du nicht auch in einem Schwimmbad von deiner Partnerin gemacht haben könntest.
Dazu gab es 2015 erst ein Urteil vom BGH:
Intime Fotos vom Exparter sind nach der Trennung zu löschen, wenn dieser das will. Fotos die diese person bekleidet und in Alltagssituationen zeigen sind davon nicht betroffen. (Hast du nen Foto von ihr, wo sie kocht und bekleidet ist: kannst du behalten. Ist sie nackig am Kochen, musst du es löschen).
Lediglich zu intimen Fotos besteht ein Herausgabe- oder Löschungsanspruch. Dazu wurde vom BGH zu Recht erkannt, dass ein Herausgabeanspruch besteht:
(Auszug aus der Begründung):
"Die zur Anregung des gemeinsamen Sexuallebens erbrachte Entblößung wird als demütigend wahrgenommen, wenn das gemeinsame Erleben entfällt, sie aber dauerhaft sichtbar bleibt, wenn das aktive Subjekt gegen seinen Willen zum reinen Objekt des Bildbetrachters wird. So liegt es im Streitfall. Die Klägerin erfährt durch die gegen ihren Willen fortbestehende Verfügungsmacht des Beklagten über die Aufnahmen, die die Öffnung ihrer Intimsphäre sichtbar festschreiben, ein Ausgeliefertsein und eine Fremdbestimmung, durch die sie im unantastbaren Kernbereich ihres Persönlichkeitsrechts verletzt wird.
(…)
Zwar hat die Klägerin nicht der Öffentlichkeit, aber dem Beklagten Einblick in ihre Intimsphäre gewährt und ihm die Aufnahmen zum Teil selbst überlassen, im Übrigen gestattet. Diese Einwilligung war aber begrenzt auf die Dauer ihrer Beziehung zu dem Beklagten. Das ergibt sich aus der – rechtlich nicht zu beanstandenden – Auslegung der von der Klägerin konkludent erklärten Gestattung durch das Berufungsgericht.
(…)
Das Berufungsgericht hat festgestellt, dass die Bilder im privaten Bereich und nur im Rahmen dieser Liebesbeziehung ohne vertragliche Vereinbarungen und unentgeltlich entstanden sind, nur zu persönlichen bzw. privaten Zwecken gefertigt wurden und nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung bestimmt waren. Es hat weiter festgestellt, dass die Einwilligung in die Nutzung zeitlich auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung beschränkt war."
Quelle: BGH-Urteil vom 13.10.2015, Az.: VI ZR 271/14.
Bei ganz normalen Fotos kann die Abgebildete weder Löschung noch Herausgabe verlangen. Beachte auch, dass eine "Anzeige" so oder so nichts bringen würde. Die Abgebildete hätte lediglich eine zivilrechtlichen Herausgabeanspruch.
Also ruhig nach hinten lehnen, abwarten und gar nichts machen.
ja deine Freundin hat das Recht die Fotos löschen zu lassen, Aber das gilt auch für dich. Mein Tipp wenn sie dich angezeigt hat deswegen, und die Polizei deine Computer durchsuchen wegen einer Falschaussage, mache das gleiche bei Ihr und zeige sie an wegen Falschaussage. Ich nehme mal sie wird auch Intime Fotos von dir haben /gehabt haben?
Wo steht das? Wann fängt "intim" an, wann hört "normal" auf, bzw. wo ist das festgelegt?