anzeige wegen nicht löschen von privaten bildern?

1 Antwort

Ich kann hier keine Straftat erkennen, die eine Strafanzeige begründen würde.

Anders wäre es, wenn die Person dein Foto unerlaubt verbreiten würde (z. B. über whatsapp, Facebook, etc.). Dann würde er sich strafbar machen, da er dein Recht am eigenen Bild verletzen würde.

Ebenfalls strafbar ist, Fotos von anderen Personen unerlaubt herzustellen, also ohne deren Einwilligung. Doch nachzuweisen, dass ein Foto von dir ohne Einwilligung entstanden ist, halte ich für ziemlich schwierig – insbesondere, wenn die Herstellung des Fotos schon länger zurück liegt und aus den Umständen des Fotos nicht hervor geht, dass du zum Zeitpunkt der Herstellung nicht damit einverstanden warst.

Zwei Beispiele:

1) Dein Ex-Partner hat ein Foto davon, wie du vor drei Jahren mit ihm im Restaurant gegessen hast und du in die Kamera lächelst. Ergebnis: keine Straftat. Es ist davon auszugehen, dass du zum damaligen Zeitpunkt mit der Herstellung des Fotos einverstanden warst. Dein Ex-Partner darf das Foto auf seinem Handy speichern – bis heute!

2) Ein Freund von dir fotografiert dich. Auf dem Bild ist zu sehen, wie du dein Gesicht von der Kamera abwendest und schützend deine Hand davor hältst. Ergebnis: Straftat. Es ist davon auszugehen, dass du mit der Herstellung des Fotos nicht einverstanden warst.

Strafbar ist zum Beispiel auch, wenn das Bild unerlaubt in einem besonders gegen Einblick geschützten Bereich hergestellt wurde – zum Beispiel im Schlafzimmer, in der Dusche oder einer Umkleidekabine oder das Foto deinem Ansehen schaden würde oder deine Hilflosigkeit zur Schau stellt. Aber ich gehe davon aus, dass das hier nicht der Fall ist, oder?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung