Vergewaltigung?

7 Antworten

Guten Tag!

Wurde in den Beischlaf (=GV) ausdrücklich oder stillschweigend eingewilligt, ist ein besonderer schwerer Fall nach § 177 Abs. 6 StGB nicht gegeben. Eine Vergewaltigung verlangt den Vollzug des Beischlafs beziehungsweise eine beischlafähnliche Handlung verbunden mit dem Eindringen in den Körper gegen beziehungsweise ohne den Willen des Opfers, über das sich der Täter vorsätzlich hinwegsetzt.

Aber: Es kommt aber auf die Umstände an. Hat der Täter etwa ein Nötigungsmittel angewandt (Drohung mit einem empfindlichen Übel oder Gewalt), um den Beischlaf zu erzwingen, liegt eine sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall vor. Andernfalls käme, wenn Sie im Nachhinein nicht einverstanden waren, ein sexueller Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Prinzipiell ist es eine Vergewaltigung, wenn du es nicht wolltest.

Wenn du vorher ja gesagt hast und danach NICHT nehr kommuniziert hast, dass du es doch nicht willst, rein rechtlich nicht.

Wenn du mit "ja" antwortest, dann war dein Einverständnis gegeben. Du hättest auch nach einer Minute oder zwei Minuten sagen können "nein und jetzt will ich nicht mehr".

Nur wer redet, dem kann geholfen werden. Das Gegenüber kann nicht deine Gedanken lesen. Es war KEINE Vergewaltigung, wenn du weder verbal noch nonverbal (z.B. durch Abwehren) es signalisierst dass du nicht willst.

Du hast es ihm erlaubt, daher nein. Höchsten von Nötigung oder so

Du wolltest nicht und das finde ich zählt hast du nein gesagt ?Ein Zögern heisst kein ja du hast dich gewehrt oder damit muss er aufhören das ist ein Nein.