Mietvertrag nur nach sexueller Leistung?
Eine gute Freundin von mir versucht seit längerem eine Wohnung zu finden. Dummerweise hat der Vermieter einer Wohnung per WhatsApp klargemacht, dass dies nur nach einem Handjob ihrerseits zustande kommt. Jetzt ist die große Frage, ob dies nicht schon eine Straftat ist und wie man dagegen vorgehen kann, um zukünftige Mieterinnen vor diesem Menschen zu schützen? Hintenraus meinte er noch, dass er viele Ukrainerinnen mit Interesse an der Wohnung hätte.
5 Antworten
Auf diese Weise ist es auf jeden Fall nicht in Ordnung.
". der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder"
Er versucht, eine Notlage auszunutzen. Ob ihm das als Straftat ausgelegt wird bzw eine ist da habe ich Zweifel.
Die Art und Weise, wie er hier zu Sex kommen will, ist auf jeden Fall nicht schön.
Etwas anderes wäre es, wenn er eine Wohnung gegen sexuelle Dienstleistung anbietet und eine Frau darauf eingeht.
so jemand gehört angezeigt . Zumal wenn es jetzt so anfängt wie geht es in Zukunft weiter ? Der wird immer mehr fordern und schnell sind wir beim Sex gegen Miete anstelle nur das Rohr polieren.
Kannste anzeigen, kommt aber nichts bei raus. Was glaubst Du wieviele frustrierte Bewerberinnen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht genommen wurden mit so einem Scheiß ankommen? Jede fünfte. Und genauso hoch ist die Anzahl derer, die versuchen so an eine Wohnung zu kommen.
Natürlich ist das strafbar, ab zur Polizei damit.
Wenn der so dumm ist, das auch noch schriftlich zu machen, wird das eine einfache Sache für die Staatsanwaltschaft.
Das ist keine Straftat, aber sittenwidrig.
Eine solche Vertragshandlung wäre nicht wirksam, auch wenn sie vereinbart werden würde.
Absatz 2, Satz 4.
Selbst, wenn das bei ihr nicht zweifelsfrei vorliegt, bei besagten Ukrainerinnen ist der Fall anders gelagert. 😉
der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
Welche Lage wird ausgenutzt? Welches empfindliche Übel droht? Die Wohnungslosigkeit ist keine Lage, die ausgenutzt wird.
Wohnungslosigkeit ist also kein empfindliches Übel? lul
Nein ist es nicht. Der Vermieter mag zwar ein Schwein sein, aber der Sucherin droht kein empfindliches Übel, wenn sie die Wohnung nicht bekommt.
Genau das ist auch mein Gedanke..