Mein Freund ist 22 Jahre alt und ich bin 15

10 Antworten

In Deutschland sieht das so aus:

Zusammen sein darfst du mit jedem.

Sexuelle Handlungen sind aber reglementiert:

Sexuelle Handlungen an Personen unter 14 sind generell verboten.

Ist eine Person über 18 und die andere darunter, so macht die ältere Person sich strafbar, wenn die Handlung gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Zwangslage stattfindet.

Ist eine Person über 21 und die andere unter 16, so macht die ältere Person sich ebenfalls dann strafbar, wenn sie die fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

Bei besonderen Beziehungen (wie einem Erziehungsverhältnis) können ggf weitere Regelungen gelten.

Also:

Beziehung nicht strafbar. Sex kann strafbar sein, muss es aber nicht.

Ihr dürft nur dann nicht:

"Sex mit unter 18-Jährigen kann strafbar sein

Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird. Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird. Bei einem Vergehen kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden. Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen."

http://www.t-online.de/eltern/jugendliche/id_49354752/jugendschutzgesetz-2014-ab-wann-ist-der-erste-sex-erlaubt-.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – seit vielen Jahren glücklich vergeben

Du bist nicht seine Schutzbefohlene, also steht das schonmal nicht im weg.

Du darfst Sex mit ihm haben, wenn du es selbst wirklich willst. Wenn deine Eltern da aber etwas dagegen haben, dürfen sie ihn auch anzeigen. Ob das Erfolg hat, hängt dann einzig und allein davon ab, ob er deine vielleicht fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausnutzt. Was er nicht tut, wenn du den Sex selbst willst und das nicht nur ihm zu Liebe tust.

http://www.planet-liebe.de/beziehung-und-partnerschaft/sex-und-das-gesetz/

"[...]können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat."

de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_16_Jahre

haha wie geil ich habe genau das gleiche nur das wir jetzt schon laenger zusammen sind und ich mittlerweile 17 bin und er war mal mein lehrer... ja wie dem auch sein nein rechtlich gesehen darfst du nicht einfach so sex haben da er ueber 18 ist und er ueber 5 jahre elter ist als du. aber du duerftest mit der einverstaendniss erklaerung deiner elteren aber so eng sollte das da keiner sehen. solange deine eltern kein problem mit ihm haben mach wie su es denkst. wenn hat eh er die probleme aber dann koennt ihr es immer noch abstreiten ;)

kayo1548  27.01.2015, 19:50

"aber du duerftest mit der einverstaendniss erklaerung deiner elteren "

die EInverständniserklärung der Eltern braucht man in keinem Falle

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hannah17  28.01.2015, 18:39
@kayo1548

ich meine auch nicht das du sie fragen sollst sondern das so lange deine eltern nicts sagen gibt es kein problem aber wenn deine eltern wollen koennen sie ihn anzeigen und wuerden mit sehr hoher wahrscheinlichkeit auch gewinnen

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wenn man geschlechtsverkehr mit jem. hat der minderjährig ist, dann kann man sich strafbar machen. küssen und so darf man haben aber man darf halt kein geschlechtsverkehr haben

kayo1548  27.01.2015, 19:48

"dann kann man sich strafbar machen"

ja kann schon, muss aber nicht.

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